Gremienreferat

Unsere Zuständigkeiten:
- Senat
- Organisation und Kontrolle der Besetzung der Senatskommissionen
- Senatskommission Ordnungen
- Besetzung des Wahlvorstandes für die Wahlen zum Senat, zu den Fachbereichsräten sowie zu den anderen Gremien der Universität
- „Außerplanmäßige/r Professorin/Professor“, „Honorarprofessorin/Honorarprofessor“ und „Adjunct-Professorin/Professor“
- Wirtschafts- und Finanzausschuss des Hochschulrats der Goethe-Universität (WFA)
- Wahl für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten
- Beschwerde- und Schlichtungskommission
- Weiterführender Links

Senat
Der Senat als höchstes akademisches Gremium besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Er tagt i.d.R. einmal im Monat. Der August ist sitzungsfrei. Das Gremienreferat versteht sich als Schnittstelle zwischen den Mitgliedern des Senats, den verschiedenen (Fach-)Bereichen und dem Präsidium. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Organisation und Kontrolle der Besetzung der Senatskommissionen
Derzeit gibt es sechs Senatskommissionen, die dazu dienen, Senatsentscheidungen vorzubereiten und den Senat in den ihm obliegenden Angelegenheiten zu beraten. Die Koordination und Organisation der einzelnen Senatskommissionen erfolgt durch die zugeordneten Bereiche. Die Amtszeit der Mitglieder in den Senatskommissionen richtet sich nach der Amtsperiode der Mitglieder des Senats. Weitere Informationen zu den Mitgliedern in den einzelnen Senatskommissionen erhalten Sie hier.

Senatskommission Ordnungen
Hier werden Änderungen von grundlegenden Ordnungen, wie z.B. Wahlordnung, Grundordnung und Geschäftsordnung für die Gremien, aber auch Satzungen wie z.B. die Satzung zur Aufwandsentschädigung studentischer Mitglieder im Senat und den Senatskommissionen sowie Regelungen zur Verleihung der akademischen Titel „Außerplanmäßige/r Professorin/Professor“, „Honorarprofessorin/Honorarprofessor“ diskutiert. Nach abschließender Erörterung spricht die Senatskommission dem Senat eine Empfehlung zur Beschlussfassung. I.d.R. wird im Senat regelmäßig aus den Sitzungen der Senatskommission Ordnungen berichtet.

Besetzung des Wahlvorstandes für die Wahlen zum Senat, zu den Fachbereichsräten sowie zu den anderen Gremien der Universität
Die Amtszeit des Wahlvorstandes beträgt zwei Jahre. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
„Außerplanmäßige/r Professorin/Professor“, „Honorarprofessorin/Honorarprofessor“ und „Adjunct-Professorin/Professor“
Verleihung des akademischen Titels „Außerplanmäßige/r Professorin/Professor“
Verleihung des akademischen Titels „Honorarprofessorin/Honorarprofessor“
Verleihung des akademischen Titels „Adjunct-Professorin/Adjunct-Professor“
Wirtschafts- und Finanzausschuss
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Hochschulrats der Goethe-Universität (WFA) setzt sich aus den Reihen des Hochschulrates zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern: Dem Vorsitzenden des Hochschulrates, drei weiteren Mitgliedern des Hochschulrates und jeweils einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (HMWK) und des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF). Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wahl für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten
In unserer Zuständigkeit für den Erweiterten Senat, dem neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die Stellvertreter/innen angehören, begleiten wir den Wahlprozess beginnend mit der Koordination und Organisation der Öffentlichen Anhörung bis hin zum Wahlakt.

Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten
In unserer Zuständigkeit für den Erweiterten Senat, dem neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die Stellvertreter/innen angehören, begleiten wir den Wahlprozess.
Beschwerde- und Schlichtungskommission
Die Kommission wurde 2015 vom Präsidium eingesetzt und durch den Senat zur Kenntnis genommen. Über die Besetzung entscheidet das Präsidium gemäß Satzung. Weitere Informationen finden Sie hier.