Mutterschutz

Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit werden Frauen durch gesetzliche Regelungen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz  geschützt. Damit die Universität ihrer Schutzpflicht nachkommen kann, müssen Studentinnen ihre Schwangerschaft gegenüber der Goethe-Universität melden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie Studentin des Fachbereichs 10 sein und Mutterschutz in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Dr. Kirsten Wechsel. E-Mail: K.Wechsel[at]lingua.uni-frankfurt.de