BA Ethnologie (PO 2011, auslaufend)

Informationen zum Studiengang

Die folgenden Angaben richten sich an die Studierende, die ihr Studium vor dem SoSe 2019 aufgenommen haben. (Studierende ab WiSe 2019/20 nutzen bitte die Seiten des neuen BA-Studiengangs Ethnologie.)

Der Studiengang BA Ethnologie nach der Studienordnung 2011 läuft aus: Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Ethnologie vor dem SoSe 2019 aufgenommen haben, können die Bachelorprüfung nach der Ordnung vom 22.06.2011 bis spätestens 31. März 2024 ablegen. (Die bislang geltende Übergangsfrist (31. März 2023) wurde pandemiebedingt um ein Jahr verlängert.)

Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können sie auch in die neue Studienordnung wechseln, d.h. nach der neuen Ordnung ihr Studium absolvieren und die Bachelorprüfung ablegen. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden nach § 27 der StO v. April 2019 angerechnet. Der Antrag ist unwiderruflich.


Für ein Bachelor-Studium innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern wird von einem Vollzeitstudium ausgegangen. Gemäß den Regelungen der Hessischen Immatrikulationsordnung kann das Studium auch ganz oder teilweise als Teilzeitstudium durchgeführt werden. Das Fach Ethnologie kann im Bachelor-Studiengang als Hauptfach ohne Nebenfach oder als Nebenfach in einem anderen Bachelor-Studiengang studiert werden.

Der Bachelor-Studiengang Ethnologie ist im Hauptfach ein „Ein-Fach-Studiengang“. Er ist in mehrere Phasen gegliedert, die parallel studiert werden können.

Informationen zu Studienbeginn

Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Module

Bitte beachten Sie beim Besuch fortgeschrittener Module, dass Sie die nötigen Zulassungsvoraussetzungen (Abschluss der entsprechenden Module der einführenden Phasen) erbracht haben. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Module können den Modulbeschreibungen entnommen werden; eine Übersicht erhalten Sie hier.

Prüfungen und Prüfungsfristen

Bitte behalten Sie die Prüfungstermine (Anmeldung, Rücktritt, Abgabe von Hausarbeiten etc) im Blick. Die genauen Termine werden vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der Seite des PGKS bekannt gegeben.

Bitte beachten: Die Zulassung zur Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme voraus. Sind Sie einmal zur Prüfung zugelassen, muss diese spätestens im dritten Versuch bestanden werden.

Plagiate

§ 18 der Bachelor-Studienordnung besagt: „Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung (z.B. Wiederholungsfall) oder einer Täuschung unter Beifügung einer schriftlichen Erklärung (…) über die selbständige Anfertigung einer Arbeit ohne unerlaubte Hilfsmittel“ (dies betrifft sämtliche Hausarbeiten) muss der oder die Studierende vom Studiengang exmatrikuliert werden. Die Wiederholungsfall-Regel betrifft nicht nur Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) sondern auch unbenotete Studienleistungen (z.B. Hausaufgaben wie Essays etc.).

Plagiatsfälle werden zentral erfasst und geahndet. Bitte beachten Sie daher immer die Regeln zum korrekten Belegen und Zitieren.

Studienverlauf und Modulinformationen

In der Einführungsphase (Module 01 bis 03) erarbeiten sich die Studierenden die Grundlagen des Faches. In Modul 01 setzen sie sich mit den Grundbegriffen der Ethnologie und ihrer Geschichte auseinander, befassen sich mit wissenschaftlichen sowie spezifisch ethnologischen Methoden und Techniken und erhalten einen Überblick über die wichtigsten Forschungsfelder des Faches.

In Modul 02 werden den Studierenden regionalspezifische Grundkenntnisse vermittelt (Besuch zweier unterschiedlicher Veranstaltungen zu bspw. Nordamerika, Westafrika, Indonesien), während sie in den gleichberechtigten Modulen 03a und 03b in die zentralen Themen und Theorien der systematischen Teilgebiete des Faches eingeführt werden (Besuch unterschiedlicher Veranstaltungen zu insgesamt vier (HF) bzw. zwei (NF) Teilgebieten der Ethnologie z.B. Wirtschaftsethnologie, Verwandtschaftsethnologie, politische Ethnologie, materielle Kultur).

Im Rahmen der Vertiefungsphase (Module 04 und 05) beschäftigen sich Studierende auf Basis der in der Einführungsphase erworbenen Kompetenzen intensiver mit ausgewählten systematischen und regionalen Teilgebieten. Auf diese Weise erfolgt eine direkte theoretische und regionalspezifische Hinführung zur Praxisphase (Module 08 und 09).

Die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind zum Teil forschungsorientiert, dienen zum Teil aber auch der beruflichen und akademischen Qualifikation. In der Praxisphase (Module 08 und 09) werden methodische Kenntnisse vertieft und die praktische Anwendung ethnologischer Erkenntnisse erlernt. Von Dozentinnen und Dozenten betreut, konzipieren die Studierenden eigene Projekte und führen sie im Rahmen des Studiums durch. In diesem Rahmen wird der Umgang mit qualitativen Forschungsmethoden (Interviewführung, teilnehmende Beobachtung, visuelle Dokumentation) intensiv und anwendungsorientiert geübt. Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden die direkte Verknüpfung von Studium und Berufsfeldern.

Über die Erweiterungsmodule (Module 06 und 07) werden Lehrinhalte und Kompetenzen, die über die des eigenen Fachs hinausgehen, vermittelt und der Erwerb weiterer berufsbildender Sprachqualifikationen ermöglicht. 

Der exemplarische Studienverlaufsplan für das Bachelor Hauptfach Ethnologie in der Prüfungsordnung bis 2019 finden Sie auf der Seite des PGKS.

Nähere Beschreibungen zu den Inhalten der einzelnen Module können der Modulbeschreibung entnommen werden.

Aufgrund des Workloads der einzelnen Veranstaltungen (Vor- und Nachbereitung, Hausaufgaben, Tutorien), empfiehlt es sich, pro Semester nicht mehr als vier Veranstaltungen (im HF) bzw. zwei Veranstaltungen (im NF) pro Woche zu belegen.

Genauere Informationen zu Studienverlauf und -planung erhalten Sie zu Beginn Ihres Studiums in der "Obligatorischen Orientierungsveranstaltung" bzw. auf der Seite "Informationen zu Studienbeginn" des jeweiligen Studienganges.


Disziplinübergreifendes Modul (06)

Zum Abschluss des Moduls 06 müssen insgesamt 15 Credit Points aus fachfremden Veranstaltungen nachgewiesen werden. Bei Bedarf müssen mehrere Veranstaltungen anderer Fächer belegt werden - bis 15 CP erbracht wurden. Die Zahl der besuchten Veranstaltungen ist für den Abschluss des Moduls nicht relevant; Noten aus Prüfungen werden nicht übernommen; die Höhe der CP richtet sich nach dem anbietenden Institut, bitte erfragen Sie diese dort. (D.h. es wird die Zahl an CP für den Besuch der fachfremden Veranstaltung anerkannt, die auch ein Studierende/r des jeweiligen Faches erhält.) Es wird empfohlen, sich vor Besuch einer fachfremden Veranstaltung eigenständig bei dem jeweiligen Dozent rückzuversichern, dass Sie an der Veranstaltung teilnehmen können und die Leistung bescheinigt bekommen.

Anerkannt werden Leistungsnachweise der jeweiligen Institute oder die Nachweise werden auf der Vorlage für das Modul 06 eingetragen. Nach Erreichen der 15 CP erfolgt die Anerkennung des gesamten Moduls über Frau Metzger. Bitte kommen Sie dazu mit den gesammelten Nachweisen in die Sprechstunde. Eine vorherige Anmeldung beim PGKS ist nicht erforderlich. Die Meldung an das PGKS erfolgt nach Abschluss des Moduls.


Fremdsprachenmodul (07)

Für das Fremdsprachenmodul (07) sind Sprachkurse im Umfang von 8 SWS oder 90 Zeitstunden an Einrichtungen der Universität (Linguistik, Empirische Sprachwissenschaften, Sprachlabor/Sprachenzentrum der Goethe Universität) zu besuchen. (Umfang für Studierende, die vor dem WiSe 15/16 immatrikuliert waren: 4 SWS/60 Zeitstunden. Bitte ggf. Nachweis über Immatrikulationszeitpunkt mitbringen.) Auch externe Sprachkurse können anerkannt werden. Über die Anerkennung externer Sprachkurse kann im Zweifelsfall Frau Metzger Auskunft geben. Die Anerkennung des gesamten Moduls erfolgt über Frau Metzger. Bitte kommen Sie dazu mit den gesammelten Nachweisen in die Sprechstunde.


Berufsorientiertes Modul (08)

Das Modul gibt einen Überblick über Berufsfelder der Ethnologie. Angeboten werden Überblicksseminare zu verschiedenen Berufsfeldern der Ethnologie als auch Veranstaltungen zu spezifischen Berufsbildern (bpsw. Entwicklungsethnologie, Museum, Journalismus). Im SoSe 2013 wurde eine Broschüre von Studierenden erstellt, die einen Überblick über einige mögliche Berufsperspektiven für EthnologInnen neben den klassischen Berufsfeldern (Universität, Entwicklung, Museum) gibt: Broschüre "go Job!".

Das Berufsorientierte Modul kann bereits parallel zu Modul 03b besucht werden. Eine frühzeitige Teilnahme ist sinnvoll, um aus den Berufsfeld-Seminaren heraus Ideen für mögliche Praktika in Modul 09a/b zu entwickeln.


Abschließendes Modul (10)

Übergang zum Abschlussmodul und zur BA-Arbeit
Wie finde ich einen Betreuer oder eine Betreuerin für die BA-Arbeit? Muss ich meine BA-Arbeit über das Projekt des Praxismoduls schreiben? Wann besuche ich das BA-Kolloquium und was erwartet mich dort?
Informationen zum Übergang und zur BA-Arbeit erhalten sie in unserem Informationsblatt. Bei offenen Fragen konsultieren Sie gerne unsere Fachstudienberatung. Die Übersicht der regionalen und thematischen Expertisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Prüfung der BA-Arbeit berechtigt sind, hilft Ihnen bei der Betreuersuche. Die Übersicht kann unten auf dieser Seite unter "Downloads" gefunden werden.

Das den Studiengang abschließende Modul 10 beinhaltet die Präsentation Ihrer Arbeit im bzw. die Teilnahme am BA-Kolloquium und das Verfassen der BA-Arbeit. Bitte beachten Sie die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu Modul 10: Abschluss von Orientierungsveranstaltung, Module 01 bis 05, und 07 bis 09b, Nachweis der zweiten Fremdsprache.

Möglichkeiten für das Kolloquium für Modul 10

  1. Sofern Ihr Betreuer/Gutachter ein eigenes Kolloquium anbietet, können Sie an diesem regulär teilnehmen und Ihre Arbeit dort präsentieren. Dazu sollten Sie sich allerdings frühzeitig (ab Ende des vorangehenden Semesters) bei Ihrem Betreuer per Email melden und abklären, ob Sie an dessen Kolloquium teilnehmen können. In dieser Email an Ihren Betreuer sollten Sie Ihr Thema vorstellen und auch angeben, wann Sie einen Termin benötigen.
  2. Sollten Sie nicht an einem der regulären Kolloquien teilnehmen können (bspw. weil ihr Betreuer kein eigenes Kolloquium anbietet), können Sie am Bachelor-Kolloquium teilnehmen! Das BA-Kolloquium wird in der Regel in zwei Blöcken zu Beginn und am Ende des jeweiligen Semesters angeboten. Sie müssen nur an einem dieser beiden Blöcke  – aber an diesem am ganzen Wochenende - teilnehmen. Ggf. ist der Besuch zusätzlicher Einzelsitzungen von Kolloquien erforderlich. Genaue Angaben dazu entnehmen Sie dem Eintrag im Vorlesungsverzeichnis (QIS).

Zum BA-Kolloquium

Innerhalb des Semesters, in dem Sie Ihre BA-Arbeit schreiben, sollten Sie auch das BA-Kolloquium besuchen und Ihre Arbeit dort präsentieren (Länge: ca. 30 min.). Dies ist Voraussetzung für den Abschluss des Moduls 10. Es ist empfehlenswert, Ihr Thema bereits vor Beginn oder am Anfang der Bearbeitungszeit der BA-Arbeit im Kolloquium vorzustellen, so dass Sie Feedback ggf. noch mit einarbeiten können.


BA-Arbeit

Für die Anmeldung zur BA-Arbeit gibt es keine festen Termine, gleiches gilt für die Abgabe der Arbeit. Ab dem Zeitpunkt Ihrer individuellen Anmeldung beim Prüfungsamt haben Sie 9 Wochen Zeit für die Bearbeitung. Auf der Webseite des Prüfungsamtes finden Sie den Antrag für die Anmeldung zur BA-Arbeit. Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen und von Ihrem Betreuer/Gutachter unterschreiben lassen. Mit Abgabe des Anmeldeantrags beim Prüfungsamt beginnt die Bearbeitungszeit (9 Wochen). Die fertige Bachelorarbeit ist in dreifacher Ausfertigung gebunden beim Prüfungsamt abzugeben.

Unter "Downloads" (unten auf dieser Seite) finden Sie eine Übersicht über die Expertisen der einzelnen InstitutsmitarbeiterInnen, die Ihnen dabei helfen kann, die richtige Betreuungsperson für Ihr Thema zu finden. Die hier aufgeführten Personen können Sie für die Betreuung von BA-Arbeiten kontaktieren. Sollte Ihr gewünschte/r BetreuerIn hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.