Prüfungshinweise

Important note

The Master's degree program in Biochemistry PO2024 is currently in the official approval process.
The approval of the Senate and the Executive Board of Goethe University will take place in June 2024.
Until then, all information on the Master's program and the examination regulations (PO2024) are provisional.


Wichtiges zu den Bachelor-Prüfungen

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Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Prüfungsordnungen gibt und entsprechend unterschiedliche Regelungen gelten.

  • Studierende, die Ihr Studium ab dem WS 2019/2020 begonnen haben, studieren nach der 2019er Ordnung (PO2019)
  • Studierende, die Ihr Studium VOR dem WS 2019/2020 begonnen haben, studieren nach der 2013er Ordnung (PO2013)

Für Studierenden der PO2013 gelten, laut Fachbereichsratbeschluss von 21.10.19, nun auch die Anmelde-/Rücktrittsfristen der neuen PO 2019.

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 Prüfungsordnung 2019 (PO2019) 

  • Zulassung zur Bachelorprüfung:
    Im 1. Semester müssen Sie die Zulassung zur Bachelorprüfung (beinhaltet die Zulassung zu Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen einschließlich der Bachelorarbeit) beim Prüfungsamt beantragen. Der Antrag liegt im Prüfungsamt aus oder ist auf unserer Homepage zum Download 
  • Anmeldung:
    Nur wenn Sie zugelassen (s.o.) sind, können Sie sich für Modulabschluss- und Modulteilprüfungen anmelden. Die Termine für die Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen eines Semesters werden vom Prüfungsamt mit Angabe von Zeit, Ort und Name der Prüferin bzw. des Prüfers per Aushang oder elektronisch (siehe oben rechts) bekannt gegeben.
  • Mündliche Prüfungen:
    Für die Anmeldung zu jeder mündlichen Prüfung müssen Sie sich spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung!
    Bitte tragen dafür Sorge, dass das Formular nach bestandener Prüfung ans Prüfungamt gesendet wird.
  • Schriftliche Prüfungen / Klausuren:
    Für jede Klausur müssen sie sich bis spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin online über QIS/LSF anmelden.
    Bei Importmodulen gelten teilweise andere Regel oder fristen. informieren Sie sich darüber im Modulhandbuch unter dem Punkt Organisatorisches.
  • Rücktritt:
    Die Anmeldung zu einer Prüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Vorher ist ein Rücktritt jederzeit über QIS/LSF möglic.h Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurück genommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
    Gründe für ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Es wird empfohlen, dass die Studierende zum nächstmöglichen, regulären Termin die Wiederholung antreten.
  • Zusatzversuch:
    In maximal zwei Modulen können nicht bestandene Prüfungsleistungen ein drittes Mal wiederholt werden (insgesamt also vier Versuche).
  • Notenverbesserung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) können einmal der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung der Prüfung muss bis zum Ende des darauffolgenden Semesters erfolgen; findet im darauffolgenden Semester keine Prüfung statt, verlängert sich diese Frist um ein Semester. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung für eine Wiederholung zur Notenverbesserung muss über das Prüfungsamt erfolgen.
  • Wahlpflichtfächer:
    Die gewählten Wahlpflichtmodule müssen vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen im Prüfungsamt Bachelor Chemie angemeldet werden.
    Ein endgültig nicht bestandenes Wahlpflichtmodul, kann durch ein neues Wahlpflichtmodul ausgelichen werden.
  • Bachelorarbeit: (siehe auch §34 Prüfungsordnung)
    Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 130 CP erforderlich. Der Arbeitsbeginn wird dokumentiert, das Abgabedatum schriftlich mitgeteilt und die Bearbeitungsdauer beträgt max. neun Wochen. Antrag
    Abgabe:
    Fristgerecht im ODER per Post (Poststempel) ans Prüfungsamt drei schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und in digitaler Form (pdf per Mail an pruefungsamtfb14@uni-frankfurt.de) einzureichen, in deutscher oder englischer Sprache. Wird die Arbeit in englischer Sprache verfasst, ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
  • FRISTEN:
    Das Modul A.1 „Allgemeine und Analytische Chemie“ muss bis zum Ende des dritten Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen sein.
    Die Bachelorprüfung muss bis zum Abschluss des neunten Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen sein.

Prüfungsordnung 2013 (PO2013), Studienbeginn VOR WS2019/20

  • Zulassung zur Bachelorprüfung:
    Im 1. Semester müssen Sie die Zulassung zur Bachelorprüfung (beinhaltet die Zulassung zu Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen einschließlich der Bachelorarbeit.) beim Prüfungsamt beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Homepage des Fachbereichs zum Download.
  • Anmeldung:
    Nur wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich für Modulabschluss- und Modulteilprüfungen bei der Prüferin oder dem Prüfer anmelden. Die Termine für die Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen eines Semesters werden vom Prüfungsamt mit Angabe von Zeit, Ort und Name der Prüferin bzw. des Prüfers per Aushang oder elektronisch (siehe rechts oben)) bekannt gegeben.
  • Mündliche Prüfungen / Schriftliche Prüfungen / Klausuren / ANMELDUNG / FRISTEN/ Rücktritt
    Für Studierenden der PO2013 gelten, laut Fachbereichsratbeschluss von 21.10.19, nun auch die Regelungen der neuen PO 2019:
  •        
    • Mündliche Prüfungen:
      Für die Anmeldung zu jeder mündlichen Prüfung müssen Sie sich spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung!
      Bitte tragen dafür Sorge, dass das Formular nach bestandener Prüfung ans Prüfungamt gesendet wird.
    • Schriftliche Prüfungen / Klausuren (Studien- UND Prüfungsleistungen!):
      Für jede Klausur müssen sie sich bis spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin online über QIS/LSF anmelden.
      Bei Importmodulen gelten teilweise andere Regel oder fristen. informieren Sie sich darüber im Modulhandbuch unter dem Punkt Organisatorisches.
    • Rücktritt:
      Die Anmeldung zu einer Prüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Vorher ist ein Rücktritt jederzeit über QIS/LSF möglic.h Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurück genommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
      Gründe für ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung muss bis Ende des darauf folgenden Semesters erfolgen, andernfalls gilt sie als nicht bestanden.
  • Ausgleich:
    Eine endgültig nicht bestandene Modulabschlussprüfung oder Modulteilprüfung im Umfang von maximal 8 CP kann einmalig durch ein zusätzliches Wahlpflichtmodul im mindestens gleichen Umfang ausgeglichen werden.
  • Freischussregelung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) können zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung muss bis zum Ende des darauf folgenden Semesters erfolgen. Findet im darauf folgenden Semester keine Prüfung statt, verlängert sich die Frist um ein Semester. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden, davon höchstens zweimal für mündliche Prüfungen. Die Anmeldung für eine Wiederholung zur Notenverbesserung muss über das Prüfungsamt erfolgen.
  • Bachelorarbeit:
    Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 130 CP erforderlich. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem der Ausgabe des Themas folgenden Tag und umfasst einen Zeitraum von zwei Monaten. Antrag