Prüfungshinweise

Important note

The Master's degree program in Biochemistry is currently in the official approval process.
The approval of the Senate and the Executive Board of Goethe University will take place in June 2024.
Until then, all information on the Master's program and the examination regulations (PO2024) are provisional.

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  • Zulassung zur Master-Prüfung:
    Im 1. Semester erfolgt zunächst die allgemeine die Beantragung der Zulassung zur Master-Prüfung beim Prüfungsamt. Der Antrag liegt im Prüfungsamt aus oder ist auf unserer Homepage zum Download
  • Anmeldung:
    Nur wenn Sie zugelassen (s.o.) sind, können Sie sich für Modulabschluss- und Modulteilprüfungen anmelden. Die Termine für die Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen eines Semesters werden vom Prüfungsamt mit Angabe von Zeit, Ort und Name der Prüferin bzw. des Prüfers per Aushang oder elektronisch (siehe oben rechts) bekannt gegeben.
  • Mündliche Prüfungen:
    Für die Anmeldung zu jeder mündlichen Prüfung müssen Sie sich spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung!
    Bitte tragen dafür Sorge, dass das Formular nach bestandener Prüfung ans Prüfungamt gesendet wird.
  • Schriftliche Prüfungen / Klausuren:
    Für jede Klausur müssen sie sich bis spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin online über QIS/LSF anmelden.
    Bei Importmodulen gelten teilweise andere Regel oder fristen. informieren Sie sich darüber im Modulhandbuch unter dem Punkt Organisatorisches.
  • Protokolle: Bitte §34 der Prüfungsordnung beachten.
  • Rücktritt:
    Die Anmeldung zu einer Prüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Vorher ist ein Rücktritt jederzeit über QIS/LSF möglic.h Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurück genommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
    Gründe für ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Es wird empfohlen, dass die Studierende zum nächstmöglichen, regulären Termin die Wiederholung antreten.
  • Zusatzversuch:
    In maximal zwei Modulen können nicht bestandene Prüfungsleistungen ein drittes Mal wiederholt werden (insgesamt also vier Versuche).
  • Notenverbesserung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) können einmal der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung der Prüfung muss bis zum Ende des darauffolgenden Semesters erfolgen; findet im darauffolgenden Semester keine Prüfung statt, verlängert sich diese Frist um ein Semester. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung für eine Wiederholung zur Notenverbesserung muss über das Prüfungsamt erfolgen.
  • Masterarbeit: (siehe auch §36 Prüfungsordnung)
    Für die Zulassung zur Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 60 CP erforderlich. Der Arbeitsbeginn wird dokumentiert, das Abgabedatum schriftlich mitgeteilt und die Bearbeitungsdauer beträgt max. sechs Monate. Antrag
    Abgabe: Fristgerecht im ODER per Post (Poststempel) ans Prüfungsamt drei schriftlich (gebundenen) Exemplare und in digitaler Form (pdf per Mail an pruefungsamtfb14@uni-frankfurt.de) einzureichen, in deutscher oder englischer Sprache. Wird die Arbeit in englischer Sprache verfasst, ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.

Prüfungsordnung 2011/2013 (PO2013), Studienbeginn VOR WS2019/20

Wichtiges zu den Master-Prüfungen

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Die Anleitung dazu finden Sie unter QIS/LSF unter dem Menüpunkt „Meine Funktionen“ und da unter „Allgemeine Verwaltung" „Adresse ändern“.

  • Zulassung zur Master-Prüfung:
    Im 1. Semester muss die Beantragung der Zulassung zur Master-Prüfung (im Prüfungsamt) erfolgen.
    Der Antrag ist auf unserer Homepage zum download vorhanden.
    Nur wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich für die Modulabschlussprüfungen bei der Prüferin oder dem Prüfer anmelden.
  • Prüfungsanmeldung / Rücktritt
    Für Studierenden der PO2013 gelten, laut Fachbereichsratbeschluss von 21.10.19, nun auch die Anmelde-/Rücktrittsfristen der neuen PO 2019.
   
  • Mündliche Prüfungen:
    Für die Anmeldung zu jeder mündlichen Prüfung müssen Sie sich spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung!
    Bitte tragen dafür Sorge, dass das Formular nach bestandener Prüfung ans Prüfungamt gesendet wird.
  • Schriftliche Prüfungen / Klausuren:
    Für jede Klausur müssen sie sich bis spätestens SIEBEN Tage vor dem Prüfungstermin online über QIS/LSF anmelden.
    Bei Importmodulen gelten teilweise andere Regel oder fristen. informieren Sie sich darüber im Modulhandbuch unter dem Punkt Organisatorisches.
  • Rücktritt:
    Die Anmeldung zu einer Prüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Vorher ist ein Rücktritt jederzeit über QIS/LSF möglic.h Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurück genommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
    Gründe für ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Weichen die Bestimmungen zur Wiederholung von Modulprüfungen bei Modulen gemäß § 1 Abs. 3 von den Reglungen der Ordnungen für den Studiengang Biochemie Master ab, so gilt die Ordnung desjenigen Studiengangs, in dessen Rahmen die Module angeboten werden (Herkunft).
    Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.
  • Freischussregelung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird.  Die Wiederholung der Prüfung kann bereits zum Zeitpunkt einer unmittelbar folgenden Nachklausur durchgeführt werden; sie muss jedoch spätestens zum nächst möglichen Prüfungstermin erfolgen. Die Freischussregelung darf im Verlauf des gesamten Master-Studiums höchstens dreimal in Anspruch genommen werden.
  • Wahlpflichtfach:
    Aus dem Wahlpflichtbereich sind Leistungen im Umfang von 12 CPs einzubringen. Diese können in einem oder mehreren Modulen erzielt werden. Es können aus einem Modul ggf. einzelne Lehrveranstaltungen besucht und eingebracht werden, näheres regelt die Modulbeschreibung. Durch Beschluss des Fachbereichsrates des Fachbereichs Biochemie, Chemie und Pharmazie kann das Wahlpflichtangebot ergänzt oder geändert werden. Änderungen werden den Studierenden unverzüglich bekannt gegeben. Ein nicht aufgeführtes und von anderen Lehreinheiten und Fachbereichen der Johann Wolf-gang Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Modul kann im Einzelfall auf Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss als Wahlpflichtmodul zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Wahlpflichtmodulen vergleichbar ist. Für die Zulassung ist rechtzeitig ein von einer oder einem Prüfenden dieses Bereichs festgelegter Studienplan für das Wahlpflichtmodul, dem die Studiendekanin oder der Studiendekan des zuständigen Fachbereichs zugestimmt hat, vorzulegen. Dieser muss die für die Wahlpflichtmodule zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen sowie die für die Module nachzuweisenden Kreditpunkte enthalten.