Arbeitsmedizinische Betreuung

Für die Beschäftigten und die Studierenden bietet die Goethe-Universität eine arbeitsmedizinische Betreuung an.

Unserere Betriebsärzte führen regelmäßig Sprechstunden durch und sind u.a. zuständig für:

- Beratung bei allen arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden

- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV):

z. B.:

  • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
  • bei Arbeiten an Bildschirmgeräten
  • bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen

- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Strahlenschutzverordnung

Eine Auflistung aller Anlässe zur arbeitsmedizinischen Vorsorge enthält der Anhang in der ArbMedVV.

Außerdem führen die Betriebsärzte, gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen durch.

Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV).

Flyer Arbeitsmedizinische Vorsorge


Telefonische Terminvereinbarung

Die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist zurzeit nur möglich, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte bringen Sie ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit.

Für Vorsorge- und Beratungsanlässe lassen Sie sich bitte einen Termin geben.

Mo - Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mo - Do 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Tel.: 069 798 -13629

oder per Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de

Bitte nehmen Sie zum vereinbarten Termin die ausgefüllte "Auskunft für den Betriebsarzt zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)" mit.

Sinnvoll ist es auch, den Impfpass zum Termin mitzunehmen.

Studierende senden zur Vereinbarung eines Termins die ausgefüllte "Bescheinigung Vorsorge" an: orga-BA@uni-frankfurt.de

Die Sprechstunden finden an den Standorten Westend und Riedberg statt.

Campus Westend: RuW-Gebäude, EG, Raum 214

Campus Riedberg: Biozentrum N100, EG 0.24a/b (neben der Cafeteria)

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität (FB16), die am Campus Niederrad tätig sind, ist der betriebsärztliche Dienst des Klinikums zuständig - auf der Internetseite des betriebsärztlichen Dienstes des Klinikums finden Sie die Kontaktdaten sowie ein weiteres  Informationsangebot.


Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen

Vor Dienstreisen ins Ausland ist zu prüfen, ob eine Vorsorge beim Betriebsarzt erforderlich ist.

Die Regelungen zu Dienstreisen sind auf der Seite der Abteilung Personalservices unter dem Punkt Dienstreisen hinterlegt. Detaillierte Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Pflichtvorsorge bei Dienstreisen.

Den Fragebogen Pflichtvorsorge bei Dienstreisen finden Sie hier.

Die Vorsorge zu Dienstreisen findet in den Sprechzeiten statt - lassen Sie sich hierzu einen Termin (s. o. "Sprechstunde") geben.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

BAD

Impfempfehlungen des Robert-Koch-Institut (RKI)

Infos des Auswärtigen Amts zu Reiserisiken


Impfungen

Impfungen, die für Dienstreisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sind, werden in den Sprechstunden durchgeführt. Die Abstände der Impfungen werden mit den Betriebsärzten individuell festgelegt.

Gelbfieberimpfungen werden ausschließlich in den dafür festgelegten Impfzentren durchgeführt. Die Impfung wird nach Rücksprache der Betriebsärzte mit dem Referat Arbeitsschutz individuell beauftragt. Bitte nehmen Sie vor der Impfung zwingend Kontakt zum Referat Arbeitsschutz ( s. Kontakte auf dieser Seite) auf.

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können ebenfalls Impfungen notwendig machen. Diese werden im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten und von den Betriebsärzten durchgeführt.

Impfungen, die mit der Arbeit nicht in Verbindung stehen, werden nicht durchgeführt.

Die Grippeschutzimpfung ist ein freiwilliges Angebot der Goethe-Universität im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und keine Leistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.