Sozial- und Kulturanthropologie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen 
Bewerbung


 

Inhalte und Schwerpunkte

Der MA Sozial- und Kulturanthropologie bietet Studierenden die Möglichkeit, sich intensiv über 4 Semester einem eigenen, umfangreicheren sozial- und kulturanthropologischen Forschungsprojekt zu widmen.

Die Sozial- und Kulturanthropologie schließt an das Selbstverständnis und die Fachdebatten der britischen Social Anthropology, der amerikanischen Cultural Anthropology sowie der deutschsprachigen Ethnologie an. Wie diese richtet sie den Blick zentral auf den Menschen (Anthropos) in seinem sozialen und kulturellen Umfeld und widmet sich dafür gegenwartsbezogenen als auch historischen Themen, um soziokulturelle Phänomene als Prozess und Ausdruck vielfältiger Dynamiken zu verstehen. Die Vielfalt menschlichen Handelns und seiner Institutionen wird sowohl auf der lokalen, vor allem außereuropäischen Ebene als auch in einem vergleichenden und globalen Kontext betrachtet. Die Sozial- und Kulturanthropologie verfolgt dafür einen qualitativen Forschungsansatz, eine zentrale Methode der empirischen Untersuchung ist die Teilnehmende Beobachtung/Feldforschung.

Der Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie ist forschungsorientiert und zielt auf eine forschungspraktische, wissenschaftliche Spezialisierung sowie u.a. auf eine interkulturelle, fremdsprachliche und regionalspezifische Kompetenzvertiefung. Den Rahmen für das Studium bildet die von Studierenden eigenständig entwickelte Idee für ein sozial- und kulturanthropologisches Forschungsprojekt, das möglichst im Ausland durchgeführt werden soll. Zu dessen Vorbereitung erproben Studierende den (selbst)reflexiven Umgang mit Konzepten, die für die kritische Interpretation menschlicher Handlungsstrategien und Institutionen notwendig sind. Sie vertiefen bzw. erweitern spezifische/projektbezogene fachliche und überfachliche Inhalte; sie setzen sich intensiv mit kultur- und gesellschaftstheoretischen Debatten sowie deren Genese auseinander, beschäftigen sich eingehend mit aktuellen soziokulturellen Phänomenen und mit qualitativen Methoden, die ihrer wissenschaftlichen Analyse dienen. Studierende erarbeiten Forschungsfragen und entwickeln ein Forschungskonzept. Die Projektentwicklung, -durchführung und -auswertung wird individuell über vier Semester durch eine/n WissenschaftlerIn des Instituts für Ethnologie begleitet. Studentische Projekte sind zu den verschiedenen Schwerpunkten des Instituts möglich. Besonders begrüßt werden Projekte, die sich an den jährlich neu angebotenen Rahmenthemen des Instituts orientieren.

Im Rahmen des eigenständig geplanten Forschungsprojektes werden Studierende selbst (individuell oder in Gruppen) über mehrere Monate möglichst im Ausland forschend tätig und erwerben dabei vertiefte interkulturelle sowie ggf. spezifische fremdsprachliche Kompetenzen. Forschende StudentInnen entwickeln dabei ein hohes Maß an kritischer Selbstreflexion. Sie untersuchen komplexe soziale Zusammenhänge nicht nur selbständig, sondern reflektieren ihren Methodenapparat auch selbst- und wissenschaftskritisch. Auf Basis ihrer Forschungsergebnisse generieren sie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und ethischer Implikationen. Die Ergebnisse schließen an bestehende fachliche Diskussionen und aktuelle Forschungsthemen an und werden in gesellschaftsrelevante wissenschaftliche Auseinandersetzungen eingebracht.

Der MA Sozial- und Kulturanthropologie ist ein konsekutiver Studiengang, der an die grundlegenden Kenntnisse und Kompetenzen aus dem BA Ethnologie anknüpft, diese vertieft und spezialisiert. Der Studiengang richtet sich jedoch nicht nur an Studierende mit einem ersten Abschluss im Haupt- oder Nebenfach in Ethnologie, sondern auch an AbsolventInnen fachverwandter Fächer, die ggf. unter der Auflage, einzelne grundlegende Leistungen aus dem BA Ethnologie nachzuholen, zugelassen werden können. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs „Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie“ der Goethe-Universität werden ggf. ohne Auflage der Erbringung zusätzlicher Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang „Ethnologie“ zugelassen (s. unten: Zugangsvoraussetzungen).

Optional können sich BewerberInnen für den MA Sozial- und Kulturanthropologie auch für die deutsch-französische MA-Studiengangsvariante bewerben. Diese wird gemeinsam von der École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS)/Paris und der Goethe-Universität/Frankfurt angeboten; teilnehmende Studierende studieren dann jeweils zwei Semester an beiden Universitäten. Für weitere Informationen zum deutsch-französischen Studiengang klicken Sie bitte hier

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Sozial- und Kulturanthropologie
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden
Studienfachberatung

Institut für Ethnologie
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt/Main
Tel.: 069/798-33064
Fax: 069/798-33065
Email: ethnologie@em.uni-frankfurt.de

Fachstudienberatung Master Sozial- und Kulturanthropologie:

Dr. Markus Lindner (m.lindner@em.uni-frankfurt.de)
Ronja Metzger-Ajah, M.A. (metzger@em.uni-frankfurt.de)


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
       a) BA mit Hauptfach Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie (mind. 120 CP) oder Nebenfach Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie (mind. 60 CP) oder
       b) BA mit Haupt- oder Nebenfach Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität oder
       c) (für folgende ggf. unter weiteren Auflagen) ein gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (bspw. Geschichtswissenschaften, Kulturwissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaften, Religionswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften).
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.

  • Bewerber dürfen eine Masterprüfung in gleicher oder verwandter Fachrichtung an einer anderen Universität nicht endgültig nicht bestanden oder sonst den Prüfungsanspruch verloren haben.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachzuweisen durch:
       a) Schulzeugnisse, durch die Englisch über mindestens vier Jahre nachgewiesen wird. Es reicht für die englische Sprache ein Nachweis über drei Jahre, wenn die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde. Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein;
       b) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, die das Erreichen des Sprachniveaus B1 belegen.
       c) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
       d) Nachweis über Englischkenntnisse durch einen TOEFL-Test (Englisch: ab 72), einen IELTS-Test (Englisch:5.5-6.5), Cambridge Certificate (Englisch: FCE (A-C)) oder UNIcert-Test (Englisch: UNIcert II);
       e)einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen in einer weiteren, bevorzugt modernen Fremdsprache auf der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachzuweisen durch:
       a) Schulzeugnisse, durch die die weitere Fremdsprache über mind. drei Jahre nachgewiesen wird. Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein;
       b) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, die das Erreichen des Sprachnachweises A2 belegen. Wird als zweite Fremdsprache Latein nachgewiesen, so kann der Nachweis über die Sprachprüfung Latein erfolgen;
       c) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
       d) einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.

  • Nachweis eines Grades besonderer Eignung, der sich zusammen setzt aus: Bachelorabschluss (60%), Motivationsschreiben (20%) und Bewerbungskolloquium (20%) . Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben von mindestens 500 und maximal 700 Wörtern beizufügen, das Auskunft über die Studienmotivation, relevante Praxiserfahrung, die angestrebte berufliche Perspektive sowie das im Masterstudiengang angestrebte Forschungsprojekt geben soll.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten Abschluss in Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie als Haupt- oder Nebenfach jedweder Universität und keinen ersten Abschluss in Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität nachweisen können, müssen Studienleistungen und Modulprüfungen im Gesamtumfang von mind. 60 CP nachweisen, die ethnologische Themen betreffen. Andernfalls können sie vorläufig unter der Auflage zugelassen werden, spätestens nach Ablauf des ersten Studienjahres die fehlenden CP durch Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Ethnologie zu erbringen (Umfang der Auflagen: max. 60 CP). Der oder die Studierende erhält während der Phase der Auflagenerfüllung eine fortlaufende Betreuung. Je nach Umfang kann mit der Erfüllung der Auflagen eine Überschreitung der Regelstudienzeit einhergehen.

  • Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen, ihre Bachelorarbeit zwar angemeldet, aber noch kein Bachelorzeugnis erhalten haben, können unter dem Vorbehalt auch zum Masterstudiengang zugelassen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die vorläufige Zulassung einen Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang, eine Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit sowie eine besondere Bescheinigung des Prüfungsamts vorlegen. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80 Prozent der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen sowie eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

  • Über Zulassung, Ausnahmen und Zweifelsfälle entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Nachweis ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch (B1) und einer weiteren, bevorzugt modernen Fremdsprache (A2)
  • Motivationsschreiben (mindestens 500 bis maximal 700 Wörter), das Auskunft über die Studienmotivation, relevante Praxiserfahrung und die angestrebte berufliche Perspektive geben soll 
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen BA mit Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie im Hauptfach oder Nebenfach jedweder Universität bzw. keinen BA Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität haben: 
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte des Abschlusses in verwandter Fachrichtung 
  • Nur für Studierende, deren BA-Zeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit (Download)
    - Nachweis der Immatrikulation
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH-2). Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.05. - 15.06.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge



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