Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Checklist

Auf der folgenden Seite erhalten Sie als Prüferin und Prüfer eines Promotionsverfahrens Informationen und Hinweise, die Ihnen bei der Durchführung des Promotionsverfahrens helfen und den organisatorisch Ablauf erleichtern sollen.


Das Wichtigste in Kürze

Terminfindung

Bitte unterstützen Sie die Promovierenden bei der Terminfindung für die Disputation!


Wann erhalten Sie die Unterlagen?

Sie erhalten alle nötigen Unterlagen (Disseration, Gutachten usw.) mit der Prüfungsmappe ca. 4 Wochen rechtzeitig vor dem Disputationstermin.


Was ist für die Disputation zu berücksichtigen?

Die maximal 1 stündige Prüfung besteht aus einem 20 minütigen Vortrag sowie einer sich anschließenden Diskussion inkl. Rückfragen.

Bitte nennen Sie den Promovierenden im Anschluss    k e i n e    Note!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §9 und §10 der Promotionsordnung.

§ 9 Prüfungskommission

(1) Die Prüfungskommission entscheidet über die Promotionsleistung. Die Prüfungskommission und ihr/e Vorsitzende/r werden vom Promotionsausschuss bestellt. Zum/Zur Vorsitzenden der Prüfungskommission ist ein/e Professor/in, der/die nicht gleichzeitig Gutachter/in ist, zu bestellen. Der/Die Vorsitzende muss Mitglied des Fachbereichs sein.

(2) Der Prüfungskommission gehören neben dem/der Vorsitzenden und den Gutachtern/innen ein/e weitere/r Professor/in im Sinne des § 5 Abs. 1 a bis c an. Ist ein Mitglied der Prüfungskommission verhindert, so kann der Vorsitzende des Promotionsausschusses dieses durch eine/n andere/n Professor/in ersetzen.

(3) Den Mitgliedern der Prüfungskommission sind die Dissertation und die Gutachten und eventuelle Stellungnahmen und Einsprüche zugänglich zu machen.

(4) Die Prüfungskommission berät und entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung. Beschlüsse kommen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zustande. Eine geheime Abstimmung und Stimmenthaltung sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.

(5) Der/Die Vorsitzende der Prüfungskommission legt den Termin der Disputation (mündliche Prüfung) im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest

§ 10 Disputation (mündliche Prüfung)

(1) Die Disputation vor der Prüfungskommission soll innerhalb eines Jahres nach Annahme der Dissertationsschrift erfolgen.

(2) Der/Die Doktorand/in hat seine/ihre Dissertation in einer öffentlichen Disputation vor der Prüfungskommission zu verteidigen. Der/Die Vorsitzende der Prüfungskommission kann Fragen aus der Öffentlichkeit zulassen.

(3) Die Disputation kann mit einstimmiger schriftlicher Zustimmung der Prüfungskommission in englischer oder in einer anderen Sprache durchgeführt werden.

(4) Die Disputation soll längstens eine Stunde dauern. Sie beginnt mit einem Bericht des/der Doktorand/in über die wissenschaftliche Fragestellung der Dissertation, die methodischen Grundlagen und die erzielten Ergebnisse, der nicht länger als 20 Minuten dauern soll. Die Disputation geht vom Inhalt der Dissertation unter Einbeziehung der Gutachten aus und erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Faches und angrenzender Gebiete sowie den Forschungsstand in ihnen. Mit der Disputation hat der/die Doktorand/in den Nachweis zu erbringen, dass sie/er aufgrund besonderer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage ist, die Ergebnisse der Dissertation gegenüber Fragen und Einwänden zu begründen. (5) Nach der Disputation entscheidet die Prüfungskommission über die Bewertung der Disputation entsprechend der Noten gemäß § 11 Abs. 2.

(6) Über die Disputation ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission, die Zeitdauer der Prüfung, einen Überblick über die Gegenstände der Disputation und die Noten enthalten muss.

(7) Eine nicht bestandene Disputation kann auf Antrag einmal wiederholt werden.


Was ist bzgl. des Prüfungsprotokolls zu beachten?

Vorab finden Sie hier ein Musterprotokoll. Das Prüfungsprotokoll muss von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterschrieben werden. Die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Prüfung müssen in das Protokoll eingetragen werden, ebenso sind die Einzelnoten der Prüferinnen und Prüfer über die Disputation sowie die Note der Disputation und die Gesmatnote einzutragen.  

Informationen zu den aktuellen Vorgaben und Regelungen für Disputationen aufgrund der Cornona-Lage erhalten Sie mit den Prüfungsmappen.


Wie gestaltet sich die Notenvergabe?

Bitte berücksichtigen Sie die Vorgaben zur Notenvergabe aus der Promotionsordnung. Ein summa cum laude darf nur bei einer Bewertung von 0,0 vergeben werden.

§ 11 Entscheidung über die Promotionsleistung

(1) Die Prüfungskommission entscheidet über die Promotionsleistung. Die Note für die Dissertation wird ausschließlich auf der Grundlage der Gutachten festgelegt. Für die Promotionsleistung wird eine Gesamtnote gebildet. Die Note für die Dissertation wird auf der Grundlage der Gutachten als arithmetisches Mittel festgelegt (Teilnote 1). Die Note für die Disputation wird als arithmetisches Mittel der Einzelnoten der Prüfungskommissionsmitglieder bestimmt (Teilnote 2). Bei der Berechnung der Gesamtnote wird die Teilnote 1 zweifach und die Teilnote 2 einfach gewichtet.

(2) Die Noten lauten:

summa cum laude mit Auszeichnung (0)

magna cum laude sehr gut (1)

cum laude gut (2)

rite genügend (3)

non rite ungenügend (4)

Die Ziffern dienen als Berechnungsgrundlage und erscheinen nicht in der Promotionsurkunde. Ergeben sich bei der Gesamtziffer Bruchteile, so wird bei Werten bis einschließlich 0,50 die bessere Note, bei Werten darüber die schlechtere Note gegeben. Eine Ausnahme hiervon bildet das Prädikat „summa cum laude“, welches nur erteilt wird, wenn die Gesamtnote 0,0 ist.

(3) Die Qualitätskriterien für die Benotung gemäß Abs. 1 legt der Promotionsausschuss in Anlage 7 fest.


(4) Der/Die Doktorand/in kann nur promoviert werden, wenn die Dissertation und die Disputation jeweils mindestens mit der Note genügend „rite“ bewertet worden sind.


Was passiert mit den Prüfungsmappen?

Bitte legen Sie das Prüfungsprotokoll und alle Gutachten in die Prüfungsmappe und versiegeln dieses mit beiliegendem Etikett, das mit einem Dekanatsstempel versehen ist und überreichen die Mappe im versiegelten Zustand dem Promovierenden.

Bitte händigen Sie dem Promovierenden ebenso die Exemplare der Dissertation aus!

Die Promovierenden sollen die Unterlagen am gleichen Tag, spätestens jedoch am Folgetag, im Promotionsbüro abgeben oder durch den Türschlitz einwerfen.