Die Akkreditierung von Studiengängen an der
Goethe-Universität zielt als Verfahren der Qualitätssicherung auf hochwertige
Studiengänge. In Hessen werden Studiengänge gemäß § 12 Abs. 2 HHG in der Regel
vor Aufnahme des Lehrbetriebs akkreditiert. Seit der Zulassung zur
Systemakkreditierung erfolgt die Akkreditierung im Rahmen der Einrichtung bzw.
Weiterführung von Studiengängen als interne (Re-)Akkreditierung. Die
Goethe-Universität wurde Ende März 2016 ohne Auflagen systemakkreditiert.
Die internen (Re-)Akkreditierungen sind eng mit den Evaluationsverfahren verknüpft, so dass die Fachbereiche in einem kontinuierlichen Reflexions- und Diskussionsprozess ihre Studiengänge verbessern können. Die Ergebnisse der Studiengangsevaluation und Kennzahlen werden den externen Gutachter*innen bei der internen Reakkreditierung ebenso vorgelegt wie die Empfehlungen der internen Reakkreditierungen bei der darauffolgenden Studiengangsevaluation im Dialog mit Studierenden und Fachvertreter*innen adressiert werden.