Muss ich ein Freisemester melden, wenn ich das zweite Staatsexamen „schieben“ möchte?

Sofern alle klinischen Semester absolviert sind, d.h. die Teilnahme an einer weiteren zentralen Eintragung nicht mehr erforderlich ist, man aber nicht direkt ins zweite Staatsexamen gehen möchte, muss kein Freisemester gemeldet werden.

Sie bleiben immatrikuliert und melden sich entsprechend erst später zum Staatsexamen an.

Die PJ-Koordinatorin Frau Bellinghausen sollte über den späteren Beginn des Praktischen Jahres informiert werden (http://www.uni-frankfurt.de/63442932/Aktuelles).