Was muss ich beachten, wenn ich ein Urlaubssemester nehmen möchte?

Ein Urlaubssemester kann nur aus den in § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO) geregelten Gründen beantragt werden:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. (Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Attest nachgewiesen werden.)
  • Für die Ableistung einer studienbedingten Praktikantenzeit. (Nachweis beifügen.)
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt. (Nachweis z.B. Austauschprogramm, aufnehmende Hochschule im Ausland)
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit. (Nachweis aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde), Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen. (Ärztliche Bescheinigung beifügen.)
  • Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,
  • Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung (Bescheinigung über Mitgliedschaft und Zeitaufwand beifügen).Grundsätzlich soll vor Antragstellung die Beratung bezüglich einer Beurlaubung bei uns im Dekanat des Fachbereichs genutzt werden. Ferner bleiben beurlaubte Studierende der Studiengänge Medizin weiterhin für Wiederholungsprüfungen angemeldet, sofern nicht eine gesonderte Abmeldung im Dekanat erfolgt und es sich nicht um einen Erstversuch handelt.

Weitere Informationen zu Fristen und Vorgehen finden Sie auf den Seiten der Goethe Universität: https://www.uni-frankfurt.de/94430432/Beurlaubung

Während eines Urlaubssemesters können Famulaturen auch während der Vorlesungszeit absolviert werden.