Rücktritt von einer Lehrveranstaltung

Gemäß §13 der Studienordnung Medizin vom 3. Juli 2014 mit den ab WiSe 2015/16 gel­ten­den Ände­rungen haben Studierende die Möglichkeit, von einer Veranstaltung zurück zu treten.

Dies kann ohne Angabe von Gründen bis zwei Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung über die FactScience Student WebApp erfolgen.

Weiter ist es möglich, nach Ablauf der zweiwöchigen Frist aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund von Krankheit, zurück zu treten. Als wichtige Gründe kommen in Betracht:

  • ein stationärer Krankenhausaufenthalt,
  • eine langfristige Erkrankung der eigenen Person oder eines eigenen Kindes unter 14 Jahren,
  • eine Schwangerschaft, die mit einer Teilnahme an der Veranstaltung unvereinbar ist,
  • die Pflege oder der Tod eines nahen Angehörigen (Kind, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- oder Lebenspartner),
  • die Erfüllung einer Aufgabe von besonderem öffentlichen Interesse (z. B. Einsätze im Rahmen des Wehrdienstes oder
  • Katastrophenschutzes) oder
  • rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Teilnahme.

Der Rücktritt ist unverzüglich dem Dekanat zu melden. Das unter dem Link abrufbare Formular „Rücktritt von einer Lehrveranstaltung“ muss dem Klinischen Studiengangmanagement spätestens am nächsten Werktag vorliegen. Dies kann vorab per Mail an dekanat.klinik@med.uni-frankfurt.de erfolgen, das Original muss allerdings schnellstmöglich nachgereicht werden. Wird die Frist nicht eingehalten, wird bei dem/der betroffenen Studierenden ein Fehlversuch vermerkt.