Wird eine Famulatur anerkannt, die ich während der Vorlesungszeit absolviere?

Gemäß §7 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte muss die viermonatige Famulatur während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeiten absolviert werden. Hierbei gibt es Ausnahmen: 

  • Studierende im 6. Klinischen Semester dürfen gemäß Absprache mit dem HLPUG auch während der Vorlesungszeit famulieren. Voraussetzung dafür ist dass der/die Studierende:

    • keine Vorlesungen mehr besuchen muss
    • und dass evtl. noch ausstehende Praktika nicht in der Famulaturzeit liegen

    Falls die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, kontaktieren Sie bitte die Prüfungsverwaltung.

    Bitte senden Sie einen Nachweis über Ihre Einteilung für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin an die Prüfungsverwaltung, da die Einteilung bei uns im System nicht eingesehen werden kann. 

  • Die Prüfungsverwaltung informiert das HLPUG entsprechend.