Bewerbung um ein Praktikum an der Goethe-Universität

Wie kann ich mich bewerben?
Manche Fachbereiche der Goethe-Universität sowie das Universitätsklinkum bieten auf Nachfrage einige Praktikumsstellen an. Bewerbende müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eingeschrieben für ein Vollzeitstudium (Bachelor, Master, PhD)
- an einer anerkannten Hochschuleinrichtung im Ausland oder in Deutschland
Es muss keine institutionelle Kooperation zwischen der Goethe-Universität und der jeweiligen Heimatuniversität bestehen. Es bedarf auch keiner Nominierung durch den Heimatfachbereich.
Wenn Sie Interesse an einem Praktikum an der Goethe-Universität haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem jeweiligen Fachbereich auf. Eine Bewerbung über oder eine Vermittlung durch das Global Office ist leider nicht möglich.
Nachdem eine grundsätzliche Einigung über das Praktikum erreicht wurde, unterstützt Sie das Global Office gerne bei Fragen zum Visum, dem Einvernehmen der Bundesagntur für Arbeit oder zu Versicherungen.
Wir können Ihnen leider keine Wohnheimräume für Ihren Praktikumszeitraums zur Verfügung stellen. Die Wohnungssuche liegt in Ihrer Verantwortung. Wir haben Ihnen jedoch einige hilfreiche Hinweise zusammengestellt.
Bewerbungsprozess
1. Schritt: Informieren | Schauen Sie sich zunächst die Webseite der Fakultät an, die Sie interessiert und identifizieren Sie Forschungen und Lehrende, die für Sie von Interesse sind. |
2. Schritt: Kontakt aufnehmen |
Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Forschungsfeld oder -projekt haben, nehmen Sie direkt Kontakt mit der oder dem Lehrenden der Goethe-Universität auf. Der Fachbereich wird Ihnen mitteilen, ob es Kapazitäten für ein Praktikum gibt oder nicht. |
Zusage | Im Idealfall haben Sie nun eine Zusage des Fachbereichs erhalten und müssen sich nun ggf. um Visum, Arbeitserlaubnis, Versicherungen, Wohnung und ähnliches kümmern. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Global Office auf, wenn Sie Fragen haben. |
3. Schritt: Visum |
Sollten Sie die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats besitzen, benötigen Sie in der Regel ein Visum, um ein Pratikum in Deutschland zu absolvieren. Wichtig! Das Praktikum steht und fällt mit dem Visum. Wenn Sie kein Visum bekommen, können Sie kein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren. |
4. Schritt: Arbeits-genehmigung |
Die Vergabe des Visums ist an den Aufenthaltsgrund geknüpft. Ein Praktikum als eingeschriebene/r StudentIn kann sowohl als Erwerbstätigkeit, als auch als Teil der Ausbildung anerkannt werden. Wichtig! In der Regel muss ein Praktikum an der Goethe-Universität als Teil der Ausbildung anerkannt werden. Unter welchen Umständen Ihr Praktikum als solches anerkannt werden kann, finden Sie hier. Alternativ ist eine Einschreibung als GaststudentIn möglich. |
5. Schritt: Vorbereitung |
Nach der Beantragung des Visums gilt es sich Gedanken zu folgenden Themen zu machen:
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6. Schritt: Ankunft in Frankfurt |
Nachdem Sie in Frankfurt angekommen sind, müssen Sie sich (für Aufenthalte über 3 Monate) beim Bürgeramt Frankfurt anmelden. Alle Informationen zur Meldepflicht haben wir Ihnen hier zusammengestellt. |