Visa

Benötige ich ein Visum für mein Praktikum?
Studierende dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland aufhalten, arbeiten und damit auch Praktika absolvieren, wenn sie Staatsangehörige eines der folgenden Länder sind:
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
- eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
- eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, das sind zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen) oder
- der Schweiz.
Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Wenn Sie StaatsbürgerIn eines solchen Drittstaats sind, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (in diesem Fall ein Visum) um nach Deutschland einreisen und ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren zu können.
Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung in einer Botschaft oder in einem Konsulat zu beantragen.
Welches Visum benötige ich für mein Praktikum?
Generell sind zwei Arten von Visa relevant für Praktika an der Goethe-Universität. Zum einen das Schengen-Visum und zum anderen das nationale Visum. Natürlich müssen Studierende nur ein Visum beantragen, wenn sie aus einem Drittstaat kommen, also keine Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats oder der Schweiz besitzen.
Das Schengen-Visum (USV) kann für kurzzeitige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ausgestellt werden (90 Tage pro Halbjahr). Es kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Beantragt werden kann es bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. In der Regel ist eine Erwerbstätigkeit mit einem Schengen-Visum nicht gestattet. Ob und in welchem Umfang ggf. eine Erwerbstätigkeit gestattet ist, ist dem Visum zu entnehmen.
Das nationale Visum wird für längere Aufenthalte von über drei Monaten und maximal einem Jahr ausgestellt. Es berechtigt nur zum Aufenthalt in Deutschland und nicht, wie beim Schengen-Visum, auf andere Länder der EU. Um nach Deutschland zu reisen, kann mit diesem Visum einmalig durch die Schengen-Staaten eingereist werden. Das nationale Visum wird ebenfalls bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt. Ob und in welchem Umfang das nationale Visum zur Erwerbstätigkeit berechtigt, ist dem Visum zu entnehmen.
Wie bewerbe ich mich um ein Visum?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Genehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Dieses müssen Sie vor dem Visum beantragen. Des Weiteren muss Ihnen bereits eine Praktikumszusage vorliegen.
Für Bewerbende aus Drittstaaten gilt es zunächst einen Termin mit einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat zu vereinbaren. In der Regel gibt es hierfür spezielle Terminbuchungssysteme. Beachten Sie die teilweise langen Wartezeiten für einen Termin.
Parallel sollten Sie den Visumsantrag vorbereiten. Sie benötigen in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Reisepass: Beachten Sie die Gültigkeit des Reisepasses. Meistens müssen Sie einige Farbkopien mitbringen.
- Antragsformular: Das Visums-Antragsformular finden Sie auf der Webseite jeder Botschaft. Sie müssen das ausgefüllte und unterschriebene Formular ausgedruckt mitbringen.
- biometrische Passfotos
- formale Praktikumszusage
- ggf. Arbeitsgenehmigung bzw. Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
- ggf. weitere Nachweise und Belege. Die genauen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaften und Konsulate.
Für die Antragsstelllung wird eine Gebühr über 75€ erhoben. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.
Die Erteilung des Visums wird zunächst auf drei Monate begrenzt, weshalb Sie das Visum ggf. vor Ort in Deutschland bei der Ausländerbehhörde verlängern müssen.