Versicherung

Generelle Versicherungspflicht:
Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, für Ihren Aufenthaltszeitraum in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen und nachzuweisen.
Bild: S. Hofschlaeger /pixelio.de
Versicherungspflicht als EU-StaatsbürgerIn:
Als StaatsbürgerIn eines EU-Mitgliedsstaats sind Sie in der Regel über Ihre Krankenversicherung im Heimatland auch in Deutschland versichert. Bitte prüfen Sie gründlich, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung in Deutschland gültig ist und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab.
Versicherungspflicht als Erasmus+ Trainee:
Das Erasmus+ Stipendium für Praktika setzt zusätzlich zur Krankenversicherung eine Unfall- und Haftpflichtversicherung voraus. Prinzipiell sind Sie über die Goethe-Universität (als Ihren Arbeitsgeber) unfall- und haftpflichtversichert - allerdings nur in beschränktem Umfang. So sind Unfälle am und auf dem Weg zum/vom Arbeitsplatz abgedeckt, jedoch nicht in der Freizeit. Wir empfehlen Ihnen daher eine Zusatzversicherung abzuschließen.