Meldepflicht für internationale Praktikantinnen und Praktikanten

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Wenn Sie Ihre Wohnung in Frankfurt bezogen haben und länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Frankfurt anmelden. Die Anmeldung erfolgt in einem der Bürgerämter der Stadt Frankfurt, ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

  • Ausgefüllte und unterschriebene Wohungsgeberbestätigung (Sie können das Formular auf der rechten Seite herunterladen)
  • Identitätsnachweis für alle anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass)
  • Mietvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis des aktuellen Wohnsitzes

Eine Terminvereinbarung kann online unter folgendem Link vorgenommen werden.

Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder manchmal für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgeramt abmelden.