Freemover-Status erlangen

Sofern Sie eine/n PraktikantIn an Ihrem Fachbereich angenommen haben, können diese optional als Freemover Gaststudierende eingeschrieben werden. Dies gilt auch für Praktika, die über Erasmus+ gefördert werden. Ausgenommen sind Praktika am Universitätsklinikum Frankfurt.
Um Freemover einzuschreiben, bedarf es einer/s fachlichen BetreuerIn an der Goethe-Universität. Die zukünftigen PraktikantInnen müssen sich offiziell als Freemover bewerben, um als Gaststudiende eingeschrieben zu werden. Die Bewerbung muss fristgerecht und vorab eingehen. Eine direkte Einschreibung, ohne eine vorangegangene fristgerechte Bewerbung, ist nicht möglich. Hierfür sind die Bewerbungsfristen zu beachten und einzuhalten.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess als Freemover finden Sie hier.
Generell empfehlen wir diesen Weg über den Gaststudierenden-Status. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen entfallen, sodass etwa keine Arbeitserlaubnis und kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist. Außerdem erhalten die PraktikantInnen ggf. leichter ein Visum.
Ein Praktikum über den Freemover-Status ist nur möglich, wenn der Zeitraum des Praktikums im Vorlesungszeitraum liegt. Denn es gilt zu beachten:
- Eine Einschreibung ist nur für die komplette Semesterlaufzeit möglich (=Oktober bis März oder April bis September).
- Es ist nicht möglich nur für einen Teil des Semesters eingeschrieben zu werden (z.B. von Mai bis Juli).
- Es ist nicht möglich zwischen den regulären Semesterlaufzeiten eingeschrieben zu werden (z.B. von Februar bis Juni).
Wenn das geplante Praktikum nicht in diesem Zeitraum liegt, empfehlen wir bei Bewerbenden aus Drittstaaten eine Abwicklung via §15-6 der Beschäftigunsverordnung.