Rechtliche und organisatorische Einbindung der Gleichstellungsarbeit am TFM- Institut


Die Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der Goethe- Universität – und somit auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten am Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaften (TFM) - basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzt (HGIG), das seit dem 01.01.1994 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist

die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Ver-besserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung beste-hender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.“ (§1 HGIG vom 31.8.2007)

Darüber hinaus ist auch im Hessischen Hochschulgesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert:

Die Hochschulen fördern die tatsächlich Durchsetzung der Gleichberechti-gung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechts-spezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen.“ ( §5(1) HHG vom 14.12.2009)

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Goethe-Universität Frauenförderungspläne und Antidiskriminierungsmaßnahmen erarbeitet. Aktuell ist hierfür der „Hochschulent-wicklungsplan der Goethe-Universität 2016 – 2020“, der zentrale „Aktionsplan Chan-cengleichheit 2017 – 2022“ (Gender Equality & Diversity Actionplan), die „Gender Equality & Diversity Action Plans“ (GEDAP) der Fachbereiche sowie die „Antidis-kriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität Frankfurt am Main“ maßgeblich. Zur Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit wur-den sowohl auf Präsidiumsebene als auch auf Fachbereichs- und Institutsebene Frau-enbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte bzw. Frauenräte/ Gleichstellungsräte institu-tionell verankert. Die Satzung der JWGU zur Frauenvertretung formuliert hierzu das klare Ziel:

An den Fachbereichen […] ist je eine Frauenvertretung einzurichten. Die Frauenvertretung setzen sich aus Frauenbeauftragten zusammen, die nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören und einen Frauenrat bil-den können.“ (§6 (1) Satzung zu den Frauenvertretungen an der Johann Wolf-gang Goethe-Universität Frankfurt am Main 11.6.1996)

Um der Diversität und Heterogenität des Fachbereiches „Neuere Philologien“ gerecht zu werden, gibt es am Fachbereich 10 neben der Fachbereichsgleichstellungsbeauftrag-ten und ihren Stellvertreter*innen Gleichstellungsbeauftragte der einzelnen Institute:

Die Frauenvollversammlung jedes Instituts wählt die Gleichstellungsbeauftrag-te und ihre Stellvertreterin des Instituts.“ (Homepage der Gleichstellungsbeauf-tragten am Fachbereich 10)

Das gewählte Team für Gleichstellungsaufgaben am Institut für TFM mit seiner Gleichstellungsbeauftragten und seinen drei Vertreter*innen setzt sich nach dem Vor-bild der Ratsstruktur aus Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen – Studierende, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen des administrativ-technischen Personals sowie Professor*innen – zusammen.

Dezentrale Gleichstellungsstrukturen sind dementsprechend keine Einzelmaßnahme der Fachbereiche, um die Gleichstellungspolitik an Instituten voranzutreiben, sondern Teil eines Geflechts verschiedener universitärer Institutionen.

Das Gleichstellungs-Team am Institut für TFM arbeitet mit der Gleichstellungsbeauf-tragten des Fachbereichs 10 sowie dem zentralen Gleichstellungsbüro zusammen. Mehrfach im Semester gibt es darüber hinaus Gleichstellungsbeauftragten-Vollversammlungen aller zentralen und dezentralen Gleichstellungsakteur*innen, zu der die zentrale Gleichstellungsbeauftragte einlädt und bei denen fachübergreifende Probleme diskutiert, verschieden Lösungsstrategien entwickelt sowie entsprechende Maßnahmen beschlossen werden.

Weitere Materialien über rechtliche Grundlagen von Gleichstellungsarbeit und die In-strumente zur Gleichstellung und Diversity Policies an der Goethe-Universität findet ihr hier: https://www.uni-frankfurt.de/36386009/Konzepte___rechtliche_Grundlagen - rechtsgrundlage.