Studienberatung

Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens und nach erfolgter Zulassung findet (gemäß der Rahmenstudienordnung) ein Beratungsgespräch mit dem Studiengangskoordinator bzw. der Studiengangskoordinatorin statt. Zu dem Beratungsgespräch wird mit angemessener Frist schriftlich eingeladen. Das Gespräch wird als Einzelgespräch durchgeführt und dient der individuellen Beratung und Begleitung der Kandidaten und Kandidatinnen.

Auch während des Studiums wird empfohlen, sich regemäßig bei der Studienplanung unterstützen zu lassen. 

Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zum Studiengangskoordinator/zur Studiengangskoordinatorin auf (Kontakt siehe rechte Seite).