Dissertation

Der Fachbereichsrat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2013 beschlossen, dass die Niederschrift der Dissertation den Umfang von 300 Seiten (DIN A4 VG Wort; das entspricht 653400 Zeichen) einschließlich der Anmerkungen nicht überschreiten darf. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

Die Dissertation (§6,1 der Promotionsordnung Dr. theol.) muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und zur Lösung von wissenschaftlichen Fragen beitragen. Sie muss eine selbständige Leistung des Bewerbers oder der Bewerberin in angemessener Form darstellen. Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so müssen die individuellen Leistungen des Bewerbers oder der Bewerberin deutlich abgrenzbar und bewertbar sein und den Anforderungen nach Satz 1 genügen.

Die Dissertation (§6,2 der Promotionsordnung Dr. theol.) kann ganz oder teilweise vorher veröffentlich sein.

Die Dissertation (§6,3 der Promotionsordnung Dr. theol.) ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann dem Bewerber gestatten, eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation vorzulegen. In diesem Fall ist eine ausführliche deutsche Zusammenfassung anzufügen.
Die Form (§6,4 der Promotionsordnung) des Titelblattes (Link zur Homepage) muss dem Muster entsprechen. Der Lebenslauf ist auf der letzten Seite aufzuführen.

Dissertation nach §6 der Promotionsordnung.