Disputation

  • Die Prüfungskommission entscheidet über die Annahme und Bewertung der Dissertation aufgrund der Notenvorschläge der Gutachter/innen und nach Prüfung eventuell vorliegender Einsprüche und Stellungsnahmen mit einer Note nach der Notenskala des §12,4 der Promotionsordnung Dr. theol..
  • Zur Disputation kann nur zugelassen werden, dessen/deren Dissertation mindestens mit „rite“ bewertet wurde.
  • In der Disputation wird die Dissertation vor der Prüfungskommission universitätsöffentlich verteidigt. Die Disputation erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Fachs und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand in ihnen. Die Gutachten sollen in die Disputation mit einbezogen werden.
  • Die Dauer der Disputation soll 90 Minuten nicht überschreiten.
  • Der Vorsitzende/die Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Disputation. Er oder sie kann Fragen aus der Öffentlichkeit zulassen.
  • Über die Disputation ist ein Protokoll aufzunehmen, dass die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission, die Zeitdauer der Prüfung, einen Überblick über die Gegenstände der Disputation und die Noten enthalten muss.
  • Die Prüfungskommission legt die Note für die Disputation fest. Sie richtete sich nach der in §12 der Promotionsordnung Dr. theol. festgelegten Notenskala, kann aber bei Zwischenwerten die schlechtere oder bessere Note wählen.
  • Bleibt der Bewerber oder die Bewerberin aus nichttriftigen Gründen der Disputation fern, so gilt diese als erfolglos beendet.

Disputation nach §11 der Promotionsordnung.

Entscheidung über die Promotionsleistungen

  • Die Prüfungskommission tritt unmittelbar nach der Disputation zusammen, um die Note für die Gesamtleistung festzustellen.
  • Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung ergibt sich zur Hälfte aus der Note der Dissertation und zur anderen Hälfte aus der Note zur Disputation. Die Note „summa cum laude“ kann nur erteilt werden, wenn alle Gutachter/innen für die Dissertation dies vorgeschlagen haben.
  • Die Noten lauten:
    • magna cum laude   - sehr gut (1)
    • cum laude  - gut (2)
    • rite    - genügend (3)
    • non rite  - ungenügend (4)
  • Für besonders hervorragende Leistungen kann das Prädikat „summa cum laude“ – mit Auszeichnung (0) – erteilt werden.
  • Im Anschluss an die Entscheidung gibt der Vorsitzende/die Vorsitzende der Prüfungskommission dem Kandidaten/der Kandidatin das Ergebnis und eventuelle Auflagen für die Veröffentlichung der Dissertation bekannt. Dem Bewerber oder der Bewerberin ist auf Antrag Einsicht in die Protokolle zu gewähren.
  • Der Kandidat/die Kandidatin erhält eine Bescheinigung, in der das Prüfungsergebnis enthalten ist.
  • Ist die Dissertation abgelehnt worden, so kann nur ein weiterer Promotionsversuch unternommen werden. Das Prüfungsverfahren kann frühestens nach einem Jahr eingeleitet werden. Scheitert der Wiederholungsversuch, ist das gesamte Promotionsverfahren endgültig gescheitert.
  • Die Disputation kann nur einmal wiederholt werden. Dies kann frühestens nach zwei Monaten und spätestens nach einem Jahr geschehen. Scheitert der Wiederholungsversuch, ist das gesamte Promotionsverfahren endgültig gescheitert.

Entscheidung über die Promotionsleistungen nach §12 der Promotionsordnung.