Symbolbild: Wegweiser Bewerbung

Was gilt es speziell zu beachten?

Studienbewerbung bei gesundheitlichen Einschränkungen

Sie haben sich für ein Studium an der Goethe-Universität entschieden und fragen sich, wie sich Ihre gesundheitliche Situation oder Ihre Behinderung auf das Bewerbungsverfahren und Ihre Chancen auf Zulassung auswirken?

Wenn Ihr gewünschter Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, brauchen Sie nichts Besonderes zu beachten, da die gewöhnliche Bewerbung dann ohnehin ausreicht. Bitte beachten Sie jedoch Formalitäten und Fristen bei Bewerbung und Immatrikulation. 

Auch wenn Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt ist, fällt ihre gesundheitliche Situation nicht direkt ins Gewicht. Grundsätzlich gilt: Entscheidendes Auswahlkriterium für die Zulassung zum Studium ist die Qualifikation der Bewerber*innen. Auch für gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Menschen gibt es kein Vorrecht auf eine Zulassung zum Wunschstudium und kein besonderes Prinzip der freien Fächerwahl oder dergleichen.

Allerdings hat der Gesetzgeber zwei Instrumente vorgesehen, um zu verhindern, dass gesundheitlich eingeschränkte Bewerber*innen gegenüber Ihren Mitbewerber*innen aufgrund ihrer besonderen Situation benachteiligt sind: 

  • der Härtefall-Antrag bei der Studienzulassung und der 
  • Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit) bei der Studienzulassung. 

Die Goethe-Universität wendet diese Instrumente unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an.

Die Anträge sind zusammen mit der Bewerbung für das jeweilige Semester fristgerecht einzureichen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich bei der Studienberatung für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende beraten zu lassen, wenn sie daran gehen, einen entsprechenden Antrag („Sonderantrag“) zu stellen. 

Auch unabhängig von einer eventuellen Antragstellung raten wir Ihnen, sofern Sie mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leben, die Studienberatung aufzusuchen, um zu besprechen, wie Ihre Studiensituation möglichst gut gestaltet werden kann.

Entscheidend für Sonderanträge gesundheitlich beeinträchtigter Bewerber*innen ist, den Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Einschränkung und dem Nachteil in der Schullaufbahn überzeugend und mit Nachweisen darlegen zu können. Ein Hinweis auf die allgemein erschwerte Lebenssituation als solcher reicht dafür in der Regel nicht aus, ebenso wenig allein das Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen für Sonderanträge finden Sie auf den Seiten des Bereichs "Studium Lehre Internationales"; sie sind zudem direkt der Hessischen Verordnung über die Hochschulzulassung zu entnehmen.
Nachfolgend finden Sie überblickshafte Auskünfte, die speziell für gesundheitlich beeinträchtigte Bewerber*innen vorgesehen sind. Diese ersetzen weder eine Beratung noch rechtliche und anderweitig detailliertere Informationen. Sie sollen Ihnen jedoch helfen, Ihre Situation entsprechend einzuschätzen.

Der Härtefall-Antrag bei Studienzulassung

Ein Härtefall-Antrag aufgrund der gesundheitlichen Situation setzt voraus, dass die Bewerber*in aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation ihr Studium sofort aufnehmen oder den Studienort sofort wechseln muss, sodass auch nur ein Semester Wartezeit nicht zumutbar ist. Als typisches Beispiel wird oft eine chronische Krankheit genannt, die sich im Laufe der Zeit verschlimmert, so dass ein Studienstart zu einem späteren Zeitpunkt höchst problematisch ist.

Möglich ist auch ein Härtefall-Antrag auf Berücksichtigung des gewünschten Studienortes, wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation kein anderer Ort infrage kommt.

Der Antrag muss nachvollziehbar begründet sein und mit medizinischen Nachweisen belegt werden. Der Nachweis einer bloßen (Schwer-)Behinderung begründet in der Regel noch keinen Härtefall. 

Es werden höchstens 5% aller Studienplätze eines Studiengangs pro Semester aufgrund von Härtefall-Anträgen vergeben. Ein erfolgreicher Härtefall-Antrag führt ohne weitere Kriterien zur sofortigen Studienzulassung, aber nur, sofern die genannte Höchstquote noch nicht ausgeschöpft wurde. Bei der Beurteilung von Härtefallanträgen werden strenge Maßstäbe angewandt.


Nachteilsausgleich bei Studienzulassung 

Bewerber*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen haben im Übrigen die Möglichkeit, im Rahmen einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Dabei gibt es die Möglichkeit, bei der Verlängerung der (anerkannten) Wartezeit oder bei einer Verbesserung der Durchschnittsnote anzusetzen. Weist eine Bewerber*in nach, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung daran gehindert war, die Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Abitur, Fachabitur) bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, so wird die Wartezeit gemäß des früheren Zeitpunkts berechnet. Hierzu ist der Antrag nachvollziehbar zu begründen und auf geeignete medizinische Nachweise zu stützen. Zusätzlich sollten Sie den Verlauf Ihrer Schullaufbahn durch einschlägige Zeugniskopien belegen.


Als zweite Option gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote zu stellen, wenn Sie infolge Ihrer gesundheitlichen Einschränkung daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen. Typische Fälle wären etwa ein starker Leistungsabfall aufgrund der Erkrankung, aufgrund dessen Sie Leistungen nicht auf dem für Sie charakteristischen Niveau erbringen konnten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Schulbesuch in den letzten 3 Jahren vor dem Schulabschluss länger unterbrochen werden musste.

Als Nachweis benötigen Sie geeignete medizinische Nachweise sowie ein Schulgutachten. Dieses Schulgutachten darf nicht nur von einzelnen Lehrer*innen erstellt sein: Es muss von der Schule stammen (Koordination dementsprechend entsprechend durch die Schulleitung) und das Sigel der Schule tragen. Das Gutachten muss den Verlauf Ihrer Leistungen sowie den relevanten Leistungsabfall nachvollziehbar darstellen. Auch eine genaue Prognose der ohne die gesundheitlichen Einschränkungen erreichbaren Durchschnittsnote muss enthalten sein. Solche Schulgutachten sind kompliziert und aufwändig zu erstellen, insbesondere weil für jedes Fach die jeweiligen Fachlehrkräfte Aussagen zum Leistungsverlauf machen müssen.
Bitte lassen Sie sich vor einer möglichen Antragstellung und bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen an Universität (Studienberatung für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende) beraten.

Für Ihre weiteren Recherchen

Beratung für Studierende mit Einschränkungen
Advice and Support for Students with Health Issues

Fr. Kirsten Brandenburg und 
Fr. Christina Rahn
E-Mail: barrierefrei@uni-frankfurt.de

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