Rollstuhlfahrer fährt rasch durch ein Universitätsgebäude

Assistenz und deren Finanzierung für behinderte und chronisch kranke Studierende 

Unterstützung im Studienalltag: Studienassistenz

Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung (beziehungsweise chronischen Erkrankung) im Alltag auch an der Universität auf personelle Unterstützung angewiesen sind, können Studienassistenz in Anspruch nehmen. 

Studienassistenz – für wen?

Studienassistent*innen begleiten in der Regel individuell eine*n Studierende*n im Unialltag – in Vorlesungen und Seminare, in die Bibliothek und ins Labor, bei Hausarbeiten und Erledigungen, bei Exkursionen und Auswärtsterminen – und übernehmen diejenigen Alltagsaufgaben, die der Studierende aufgrund der Behinderung nicht selbst ausführen kann. In die akademische Arbeit greifen sie jedoch nicht ein. Ist neben der Studienassistenz auch pflegerische Unterstützung nötig (Lagewechsel, Toilettengänge, Hilfe in Pausen, beim Essen und Trinken), so wird diese Unterstützung in der Praxis häufig in Kombination mit der Studienassistenz geleistet, auch wenn die Finanzierung hierfür typischerweise aus unterschiedlichen Quellen stammt. Studienassistent*innen dürfen Studierende in der Regel überallhin begleiten; Assistenz in Prüfungen kann im Rahmen eines Nachteilsausgleichs beantragt werden.

Finanzierung und Organisation

Studienassistenz wird meist als Dienstleistung erbracht, die über entsprechende Dienstleister oder Vereine organisiert und sozialstaatlich (durch Pflegekassen und Sozialleistungen) finanziert wird. Anstelle von professioneller, formeller Studienassistenz nehmen einige Studierende auch Assistenz durch Angehörige in Anspruch. Dies ist grundsätzlich möglich; allerdings ist dies praktisch oft nur in begrenztem Umfang möglich und beinhaltet auch menschlich die Gefahr vermeidbarer Spannungen, die der Selbstbestimmung behinderter Studierender im Wege stehen können. Aufgrund sozialrechtlicher Regelungen darf die Assistenzleistung durch nahe Angehörige in der Regel nicht mit staatlichen Finanzmitteln bezahlt werden. 

Von der geregelten Studienassistenz unberührt bleiben freilich auch gelegentliche Hilfeleistungen durch Mitstudierende. Diese reichen aber nur in selteneren Fällen aus, um den Bedarf an Studienassistenz zu erfüllen; pflegerische Assistenzbedarf lässt sich so grundsätzlich nicht gewehrleisten.
Studienassistenz wird in der Regel als Sozialhilfe-Leistung finanziert. Zuständig ist ab Januar 2020 der überörtliche Sozialhilfeträger, für Frankfurt also der Landeswohlfahrtsverband Hessen. 


Beantragung

Im Zuge des Antragsverfahrens stellt der Kostenträger fest, auf wie viele Stunden der * die Betroffene Anspruch hat und bewilligt entsprechende Finanzmittelmittel. Um die Assistenzleistung schließlich praktisch zu organisieren und dafür zu sorgen, dass dieser Bedarf im Alltag gedeckt ist, stehen mehrere Varianten zur Verfügung. Der*die Studierende kann entweder einen Assistenzdienstleister beauftragen, der in Zusammenarbeit mit ihm*ihr geeignete Assistenzkräfte auswählt und die Organisation der Assistenz, einschließlich Anleitung, Kranken-und Urlaubsvertretung, Abrechnung etc. übernimmt. Häufig können so auch Assistenzkräfte aus dem universitären Umfeld beschäftigt werden. Des Weiteren haben Betroffene die Möglichkeit, sich ihren Assistenzanspruch als Persönliches Budget auszahlen zu lassen. Von diesem Geldbetrag, der anhand des in Stunden bemessenen Assistenzbedarfs errechnet wird, kann der betreffende wiederum Leistungen bei Assistenzdienstleistern einkaufen oder aber selbst als Arbeitgeber von Assistenzkräften auftreten: Dann muss er sich um Organisation, Abrechnung, Versicherung etc. der Arbeitskräfte sowie Vertretungsregelungen selbst kümmern, gewinnt aber organisatorische Freiheiten hinzu.

Angebote in Frankfurt

Es gibt in Frankfurt mehrere Anbieter von Behindertenassistenz, von denen zwei bedeutende Assistenzdienstleister aus Selbsthilfe-Initiativen behinderter Menschen hervorgegangen sind. Hinzu kommen unzählige Anbieter Ambulanter Pflege, die teils ebenfalls Assistenzleistungen übernehmen können. Weitere Informationen zu Pflege und Assistenz finden Sie auch im Portal der Stadt Frankfurt. Der dort verlinkte Pflegelotse hilft Ihnen zudem bei der Suche nach geeigneten Dienstleister*innen, eine kleine Liste möglicher Assistenzanbieter finden Sie ebenfalls dort. 

Beratung zum Thema Assistenz erhalten Sie beim Pflegestützpunkt der Stadt Frankfurt, bei regionalen Selbsthilfe-Organisationen sowie außerdem bei den Beratungsstellen der Erweiterten Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB).

Beratung für Studierende mit Einschränkungen
Advice and Support for Students with Health Issues

Fr. Kirsten Brandenburg und 
Fr. Christina Rahn
E-Mail: barrierefrei@uni-frankfurt.de

Zur Online-Terminvereinbarung

Campus Westend
Gebäude PEG
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main

Behinderungsbedingter Finanzbedarf

Eingliederungshilfe

Unter Umständen können Kosten für Hilfsmittel und Assistenz im Studium als Eingliederungshilfe vom LWVH (Sozialhilfeträger) übernommen werden. Infos und Formulare des LWVH