BAföG-Bescheinigung für BA-Studierende

BAföG-Bescheinigung für BA-Studierende

BAföG wird beim  BAföG-Amt des Studentenwerks beantragt. Dort erfolgt auch die Beratung über die Voraussetzungen etc.

Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)

Das BAföG-Amt setzt zur Genehmigung des Folgeantrags eine Bescheinigung voraus, nach der Studierende, die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung die üblichen Leistungen erbracht haben.

Das Formblatt für BA-Studierende kann hier heruntergeladen werden: Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)

Zum Anerkennen der Bescheinigung wenden Sie sich bitte an den BaföG-Beauftragten Herrn PD Dr. Estelmann: https://www.uni-frankfurt.de/44036456/estelmann (nur für Studierende der Romanistik)

BA-Studierende werden gebeten mit der Bescheinigung, sowie der Liste der verbuchten Studien- und Prüfungsleistungen sowie evtl. Modulscheine, die noch nicht verbucht sind, nach Anmeldung (Estelmann(AT)em.uni-frankfurt.de) in die Sprechstunde von Herrn Dr. Estelmann zu kommen.


Für Lehrahmtsstudierende gelten andere Regelungen und Fristen. Lehramtsstudierende erhalten ihre BAföG-Bescheinigung direkt vom ZPL. Alle Informationen diesbezüglich können hier eingesehen werden: https://www.uni-frankfurt.de/78255084/ZPL___BAf%C3%B6G