Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte am 30. Januar 2020 aufgrund des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus in China den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Das Auswärtige Amt hatte am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die immer wieder angepasst wurde: Seit dem 01.10.2020 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Bitte beachten Sie die Informationen des Auswärtigen Amtes.
Durch die Impfkampagnen in den - so ist das leider - bevorteilten Ländern dieser Welt besteht Hoffnung auf eine Normalisierung zum Herbst 2021. In den vergangenen Semestern eskalierte die Situation aber wie folgt, und im Zuge weiterer Pandemie-Wellen kann das Szenario sich leider wiederholen, daher führen wir es hier auf:
Falls Sie in der derzeitigen Pandemie-Situation Ihren geplanten Studienaufenthalt nicht antreten oder abbrechen möchten, können Sie das tun. Sie müssen das den zuständigen Personen im Global Office und Fachbereich an der Gasthochschule und an der Goethe-Universität mitteilen, uns im Global Office bitte an outgoing@uni-frankfurt.de.
Wenn Sie derzeit schon vor Ort sind und abwarten wollen oder müssen, weil Ihre Gasthochschule den Start des Semesters verschoben oder die Lehre für eine oder mehrere Wochen unterbrochen hat, können Sie dies ebenfalls tun. Falls Ihre Gasthochschule Ihren Aufenthalt aufgrund der Lage absagen sollte, so ist diese Entscheidung bindend und zu akzeptieren. Das wäre uns ebenfalls mitzuteilen, da wir nicht immer direkt informiert werden.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an uns zu wenden (an outgoing@uni-frankfurt.de). Wir werden versuchen, Ihnen montags bis freitags so schnell und konkret wie möglich zu antworten. Es wird aber bei der Vielzahl von Anfragen von Studierenden, Programmbeauftragten, Partnerhochschulen, etc. zu Verzögerungen kommen, für die wir jetzt schon um Verständnis bitten.
Sonstige Informationen speziell für den ERASMUS-Jahrgang 20/21 unter https://www.uni-frankfurt.de/60037505/spezielle_Informationen_f%C3%BCr_Outgoings_2020_21
Informationen für den ERASMUS-Jahrgang 20/21:
1. Informationen für Studierende, die ihre Mobilität noch nicht physisch angetreten haben, also noch nicht im Gastland sind:
ABSAGEN VOR BEGINN DER MOBILITÄT:
Wenn wir Absagen von Mobilitäten für das WS 20/21 oder SoSe 21 durch die Gasthochschulen erhalten, leiten wir diese an Ihre Programmbeauftragten weiter. Sie selbst werden i.d.R. direkt von der Gasthochschule über Absagen und Änderungen informiert.
Falls Sie von sich aus die ERASMUS-Mobilität absagen möchten aufgrund der unsicheren Situation, können Sie das natürlich tun. Bitte informieren Sie dann die Gasthochschule, Ihre/n Programmbeauftragte/n an der Goethe-Universität und uns im IO unter outgoing@uni-frankfurt.de.
Übernahme nicht durch Dritte erstatteter Kosten bei Absagen vor Beginn der Mobilität:
Der DAAD als Nationale Agentur Deutschlands hatte uns mitgeteilt, dass wir für Coronavirus-bedingte Mobilitätsabsagen angefallenen oder noch anfallenden Kosten ERASMUS-Fördermittel zur Erstattung verwenden dürfen bis maximal zur Höhe der sich aus dem geplanten Anfangs- und Enddatum ergebenden ursprünglich geplanten Förderdauer. Bitte bewahren Sie daher zur Sicherheit alle Nachweise zu Reisekosten und weiteren Kosten auf.
Bitte kümmern Sie sich zunächst um eine Rückerstattung der anfallenden Kosten durch Fluglinien, Reiserücktrittsversicherungen, Vermieter etc. und bewahren diese Unterlagen und Korrespondenzen auf.
Auch bei Studierenden, die Ihre Mobilität nicht physisch antreten konnten, und eine virtuelle Mobilität = Online-Studium durchführen, gilbt diese Regelung, da wir leider nicht die Dauer Ihres Online-Studiums fördern können, sondern lediglich die angefallenen Reisekosten und Mietkosten, die Sie nicht rückerstattet bekommen durch Fluglinie/Bahn/Reiseveranstalter und Vermieter.
Falls bei Ihnen derartige Kosten bestehen, reichen Sie uns bitte die Belege als Attachments ein per Email an outgoing@uni-frankfurt.de mit dem Betreff ERASMUS 20/21 - Abrechnung tatsächlicher Kosten bei Absage physischer Mobiität. Bitte dokumentieren Sie auch den Schriftverkehr, aus dem Ihr Bemühen um die Rückzahlung durch Vermieter, Reiseanbieter, Versicherung etc. hervorgeht und in welcher Höhe die Kosten nicht zurückerstattet wurden.
VERSCHIEBUNG IHRER MOBILITÄT - klares Prozedere:
Bei Ihrer/m Programmbeauftragten können Sie eine Verschiebung Ihrer Mobilität in das SoSem 2021 beantragen. Sie/Er klärt mit der Gasthochschule ab, ob diese zustimmt, nominiert Sie bei positiver Antwort dann dort um und informiert auch uns im IO per Email an outgoing@uni-frankfurt.de offiziell über die Verschiebung. Wir passen die Daten entsprechend in Ihrem Teilnehmerkonto an und Sie können sich die aktualisierten Teilnahmebestätigungen herunterladen.
Verschiebungen ins nächste akademische Jahr sind nicht möglich, falls Sie Ihr ERASMUS-Studium in 21/22 durchführen möchten, müssen Sie sich neu online bewerben unter https://www.uni-frankfurt.de/41554881/zur_ERASMUS_Bewerbung, Bewerbungsfrist ab Mitte Dezember bis zum 01.02.2021.
2. Falls Sie schon im ERASMUS-Gastland sind/waren:
Falls Sie in der momentanen Situation Ihren ERASMUS-Aufenthalt unterbrechen oder abbrechen möchten, um nach Deutschland zurückzureisen, können Sie das tun, ohne uns zu fragen. Entscheiden Sie im Sinne Ihrer Sicherheit und Gesundheit. Sie müssen Ihre Entscheidung nur den zuständigen Personen im IO und Fachbereich an der Gasthochschule und an der Goethe-Universität mitteilen, uns im IO bitte an outgoing@uni-frankfurt.de.
ABBRUCH DER MOBILITÄT UND AUSREISE AUS DEM GASTLAND/RÜCKREISE NACH DEUTSCHLAND:
Sie können jederzeit selbst Ihren bereits angetretenen Auslandsaufenthalt abbrechen (oder unterbrechen). Bitte informieren Sie dann die Gasthochschule, Ihre/n Programmbeauftragte/n an der Goethe-Universität und uns im IO unter outgoing@uni-frankfurt.de und allen anderen nötigen Stellen (Kündigung bei Vermieter etc.).
Unter https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76108-coronavirus-und-erasmus-faq-fuer-hochschulen/ Punkt 3. werden drei Abrechnungsmöglichkeiten genannt. Neben lediglich tagesgenauer Abrechnung oder lediglich Abrechnung der entstandenen Kosten gibt es die dritte Möglichkeit, die Anwendung finden wird: Den Geförderten kann der gesamte, im Grant Agreement vereinbarte Erasmus-Zuschuss gewährt werden, wenn a) die Teilnehmenden noch Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit dem Erasmus-Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z. Bsp. Miete, Strom, Zeitkarten ÖPNV) und/oder b) an virtuellen Aktivitäten vom Gastland oder Heimatland aus teilnehmen, sofern die Gasteinrichtung diese als Alternative zur Verfügung stellt und die Kurse zur Erreichung der Lernziele wie in der Lernvereinbarung festgelegt beitragen.
Wenn Sie also abbrechen, schreiben Sie uns im IO eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de mit dem Betreff ERASMUS 20/21 - Abbruch physische Mobilität – Härtefall und fügen, falls zutreffend, bitte folgenden Text ein: Hiermit teile ich mit, dass ich meine physisch im Gastland angetretene ERASMUS-Mobilität aufgrund der Pandemiesituation abbreche/abgebrochen habe zum Datum DD.MM.YYYY. Ich bestätige, dass ich noch Ausgaben habe, die direkt und ausschließlich mit dem ERASMUS-Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z.B. Miete, Strom, Zeitkarten ÖPNV) und/oder an virtuellen Aktivitäten vom Gastland oder Heimatland aus teilnehme.
Dann können wir Ihnen unbürokratisch die gesamte im Grant Agreement genannte Förderung gewähren und eine Rückzahlung würde nicht nötig. Weitere Belege müssten nicht eingereicht werden.
Achtung: Bei Studierenden, die im ersten Semester einer zweisemestrig geplanten Mobilität abbrechen, kann allerdings nur die Förderung für das erste Sememster beim Studierenden verbleiben, die bereits mit der ersten Rate für das zweite Semester ausgezahlte Förderung ist zurückzuzahlen.
Genaue Informationen finden Sie bei den Infos für den Jahrgang 2020/21 utner dem Punkt ABRECHNUNG DER FÖRDERUNG.
Die Abrechnung wird nach der Beendigung des Studienzeitraums (Präsenz im Gastland und/oder Online-Studium) erfolgen. Vorerst haben ja alle ERASMUS-Teilnehmer:innen, die die Ankunftsbestätigung und den Anreisenachweis ins Teilnehmer:innenkonto hochgeladen hatten, Ihre erste Stipendienrate erhalten. Ob und wieviel dieser bisher erhaltenen Förderung ggf. zurückzuzahlen ist, werden wir in der Endabrechnung feststellen. Damit die Härtefallregelung angewendet werden kann, müssen im Teilnehmer:innenkonto mindestens die Schritte Learning Agreement und Grant Agreement korrekt durchgeführt werden und bei Abbrüchen auch Upload der Ankunftsbestätigung inkl. Anreisenachweise und Confirmation of Period of Study/Abreisenachweis und ggf. Erfahrungsbericht und Finales Grant Agreement, EU-Survey und erster OLS-Sprachtest.
Auszahlungstermine für die Schlussrate für beendete und auch abgebrochene Mobilitäten des WS 2020/21 immer zu Anfang und zur Mitte eines Monats, beginnend im Februar 2021. Auszahlungen für Jahresaufenthalte und SoSem 21-Mobilitäten frühestens ab Juni 21.
Wenn Sie Ihr Auslandsstudium vorzeitig beenden möchten und Ihre Rückreise nach Deutschland noch nicht angetreten haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Darüber hinaus sind Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu bestätigten Infektionsfällen hatten, aufgefordert, sich in eine 10-tägige Selbstquarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob Symptome einer Atemwegserkrankung bestehen oder nicht.
Wenn Sie Ihr Auslandsstudium während der Pandemie beginnen und dann vorzeitig beenden möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Regelungen für das PROMOS-Programmjahr 2022
Eine Förderung ist dann unproblematisch, wenn weder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes noch ein Einreisestopp des Ziellandes, die bspw. die Beantragung eines Visums derzeit ausschließen, vorliegt.
Prinzipiell ist auch eine Förderung bei bestehender touristischer, Covid-19 bedingter Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Zielland möglich. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Aufgrund der Regularien des DAADs stellen wir die Stipendienvereinbarungen erst etwa 4- bis 6 Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität aus. Zusätzlich müssen Sie uns auf einem Beiblatt schriftlich bestätigen, welcher der oben genannten Fälle zutrifft. Wir weisen dringend darauf hin, die Hinweise zur Sicherheitsvorsorge und Schadensminderung sowie den Mitteilungspflichten als PROMOS-Stipendiat*in aufmerksam zu lesen und zu beachten.
Auszahlung der Förderung
Über die tatsächliche Förderung und Auszahlung des Stipendiums wird im Einzelfall in Rücksprache mit Ihnen entschieden. Hierfür gelten die obigen Regularien. Eine Zusage aus dem Programmjahr 2022 ist leider nicht in das Programmjahr 2023 übertragbar. Wenn Sie für eine Förderung ausgewählt werden sollten, kann diese nur aufrecht erhalten werden, wenn die Mobilität auch im Jahr 2022 beginnt. Sie müssen daher den Aufwand der Bewerbung gegen die Möglichkeit abwägen, dass die Mobilität nicht stattfinden könnte und eine Förderzusage dadurch verfällt.
Wenn Sie von Ihrer Gastinstitution aufgrund der Corona-Pandemie nur eine vorläufige Zusage oder eine Zusage unter Vorbehalt bekommen, reicht uns dies für die PROMOS-Bewerbung vorerst aus. Vor einer Auszahlung der Förderung ist dann die finale Zusage nachzureichen.
Erasmus+ (Praktikum)-Stipendien werden vergeben. Eine Förderung ist weiterhin möglich.
Bewerbungen um Erasmus+ (Praktikum) Stipendien können nach wie vor eingereicht werden.
Bitte beachten Sie auch die generellen Hinweise und Empfehlungen des Global Office zu Auslandsmobilitäten sowie die Hinweise zum Erasmus+ Programm.
Wenn das Praktikum physisch im Zielland durchgeführt werden kann, erhalten Sie auch bei einer bestehenden touristischen, Covid-19 bedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland weiterhin die Erasmus+ Förderung. Digitale Mobilitäten von Deutschland aus können leider nicht finanziell mit Erasmus+ gefördert werden.
Allen Teilnehmer*innen am Erasmus+ Praktika Programm steht die Kontaktstelle des Netzwerks für EU-Praktika und Hochschule-Wirtschaft-Kooperation unter +49 661 20091059 oder info@eu-placements.de wie auch das Global Office der Goethe-Universität (auslandspraktikum@uni-frankfurt.de) für Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland absolvierten Prüfungsleistungen etc. können Sie sich grundlegenden am Merkblatt des Studien-Service-Center orientieren. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitten Ihren jeweiligen Fachbereich.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen mussten und zurück in Deutschland eine Nebentätigkeit suchen, bietet Ihnen das Studien-Service-Center eine Anlaufstation um kurzfristig eine Beschäftigung zu finden, die auch in der derzeitigen Situation und teilweise in Quarantäne möglich ist.
Wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten Unterstützung oder Beratung suchen, möchten wir Sie außerdem auf das Angebot der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) der Goethe-Universität hinweisen.
Bei Rückfragen oder Sorgen wenden Sie sich bitte gerne per Email oder telefonisch an uns (Kontaktinfo siehe rechts). Bis auf Weiteres werden Sprechstunden nicht in Präsenz angeboten.
Please contact us via email in case you need any information in the English language on Covid-19 and its consequences on your stay abroad.
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