Veränderungen auf Seiten der Fördermittelgeber

Aktuelle Auswirkungen auf die Drittmittelservices

Veränderungen in der Drittmittelabwicklung

Geänderte Regelungen für laufende DFG-Projekte

  • Das offizielle Schreiben der DFG an alle Projektleitenden finden Sie hier.
  • Darüber hinaus werden fortlaufend aktualisierte Informationen bereitgestellt.
  • Um die Mittelversorgung der Projekte sicherzustellen, können Mittelanforderungen zusätzlich zum Original per E-Mail an die DFG gesendet werden. Eine Unterschrift oder ein Dienstsiegel/Stempel der Einrichtung ist nur auf dem Original erforderlich, welches parallel zur E-Mail an die DFG zu übersenden ist. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es wird um Kennzeichnung gebeten, dass der Betrag bereits vorab elektronisch angefordert wurde.

Bei Projektförderungen des BMBF wird jeweils auf Antrag im Einzelfall entschieden.

  • Dringende/zeitkritische Anträge sowie Zahlungsanforderungen sind bis auf weiteres elektronisch per E-Mail an den wissenschaftlichen sowie administrativen Ansprechpartner zu senden. Zahlungsanforderungen werden i.d.R. auch weiterhin von den Mitarbeitern der Drittmittelabteilung abgesendet.
  • Auf Antrag können die Fristen für Zwischenberichte und Zwischennachweise im Einzelfall verlängert werden. Es gibt keine generelle Ausnahme von Vorlagefristen.
  • Möglich ist entgegen der bisherigen Praxis die Abrechnung von Stornierungsgebühren für bereits gebuchte Reisen im Zusammenhang mit dem Projekt – im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets.
  • Bei gravierenden Veränderungen im Projektablauf ist der Projektträger rechtzeitig zu informieren.
  • Das BMBF hat aufgrund der Corona-Krise die Bedingungen seiner Projektförderung erweitert. Diesbezügliche Informationen für Zuwendungsempfänger sind hier zusammengefasst.

Der DAAD hat darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Firstverlängerung für Verwendungsnachweise gewährt wird.

Die EU hat darauf hingewiesen, dass in Artikel 51 des Model Grant Agreements Regelungen zur „Force Majeur“ verankert sind. Diese können nun zum Einsatz kommen. Entsprechende Absprachen sollte der Koordinator des Projekts direkt mit dem verantwortlichen Projekt Officer abstimmen.

  • Auch bei der EU können entgegen der bisherigen Praxis Stornierungsgebühren für bereits gebuchte Reisen im Zusammenhang mit dem Projekt abgerechnet werden– im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets.
  • Die EU hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Ein aktuelles Schreiben zu den Auswirkungen auf das hessische Landesprogramm LOEWE finden Sie hier.

  • Soweit in den laufenden LOEWE-Projekten Stornokosten durch abgesagte Veranstaltungen infolge der Corona-Pandemie anfallen, können die Projekte diese Kosten im Rahmen der bewilligten Förderung begleichen. Im Übrigen wird auf die geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze für LOEWE-Projekte verwiesen, die Möglichkeiten zur flexiblen Mittel bewirtschaftung eröffnen.
  • Innerhalb der bewilligten Förderperiode ist die Übertragung von LOEWE-Mitteln auf das Folgejahr bereits jetzt schon zulässig und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen realisiert. Bis spätestens 11.12.2020 können alle Projekte mögliche Mittelübertragungen elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle beantragen.
  • Da die Förderperiode bei den LOEWE-Projekten der 9. Förderstaffel und der 10. Förderstaffel bereits weit fortgeschritten ist, kann bei diesen Projekten auf Antrag eine einjährige kostenneutrale Laufzeitverlängerung gewährt werden, um die Zielerreichung dieser Forschungsverbünde zu unterstützen. Entsprechende begründete Anträge sind bis zum 25. September 2020 bei der LOEWE-Geschäffsstelle einzureichen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Zuwendungsprojekte hier zusammengefasst.

Die Alexander von Humboldt Stiftung bietet eine Übersichtsseite mit aktuellen Informationen für Geförderte.

Die Fritz Thyssen Stiftung hält den Geschäftsbetrieb in beschränktem Umfang aufrecht

  • Es wird gebeten, nur unaufschiebbare Mittelabrufe mit handschriftlicher Unterschrift in gescannter Form als Anhang an die E-Mail-Adresse fts@fritz-thyssen-stiftung.de zu richten. 
  • Die telefonische Auskunftsmöglichkeit ist bei dringenden Fragen wochentags auf die Zeit zwischen 10.00 und 15.00 Uhr begrenzt.