Informationen zu den Rahmenbedingungen von Studium und Lehre im SoSe 2020

Updates

28.04.2020 Studierende / Risikogruppe

27.04.2020 Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen

25.04.2020 Bibliotheken

23.04.2020 Äquivalente Prüfungsformen

22.04.2020 PrüfungseinsichtPräsenzprüfungen mit mehr als 12 Teilnehmenden in Klärung; Auslage von Dissertationen und Gutachten

20.04.2020 Remotezugriff auf die Pool-/Kursraum-Umgebung; Scandienst der UB für Studierende

16.04.2020 Zoom-Lizenzen für Lehrende und Uni-Beschäftigte

15.04.2020 Informationen zu den Bibliotheken.

14.04.2020 Masterbewerbung ohne abgeschlossenen Bachelor; Teilnahmenachweis; Kontrolle bei videogestützten mündlichen Prüfungen; Fristenregelung bei Hausarbeiten; Äquivalente Prüfungsformen; Freiversuchsregelung; Fristen für Studienabschnitte; Lehrverpflichtungsverordnung.

09.04.2020 Die Webseite wurde umfangreich ergänzt.

07.04.2020 Es wird nicht mehr dringend abgeraten, zum jetzigen Zeitpunkt neue Themen für Hausarbeiten auszugeben oder zu Abschlussarbeiten zuzulassen.

03.04.2020 Die Webseite wurde gestartet.

Die Goethe-Universität beginnt am 20. April 2020 das Sommersemester mit virtueller Lehre. Präsenzlehre, auch in Kleingruppen, ist vorerst nicht gestattet. Wann ein Umstieg auf – möglicherweise eingeschränkte – Präsenzlehre möglich ist, lässt sich derzeit nicht sicher sagen. Über die Rahmenbedingungen zur Lehre im Sommersemester 2020, die zum Teil vom Präsidium oder dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst bestätigt werden müssen, informieren wir Sie sukzessive auf dieser Seite. Wir danken für die Flexibilität und Kreativität aller Beteiligten in diesen herausfordernden Zeiten!


Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen von Studium und Lehre im SoSe 2020, die bei neuem Sachstand aktualisiert und ergänzt werden.

I. Zugang zum Studium

II. Studienbetrieb

III.  Informationen für Lehrende


I. Zugang zum Studium

Studienbewerbung WS 2020/21

Die Kultusministerkonferenz (KMK) empfiehlt den Ländern die Fristen für eine Studienbewerbung für das Wintersemester 2020/21 den aktuellen Gegebenheiten (insbesondere den Erwerb des Abiturs) anzupassen. Dies wird Bewerbungen für den Bachelor und Staatsexamen sowohl über Hochschulstart als auch bei der Goethe-Universität direkt betreffen. Sobald das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) mit den anderen Ländern einen Zeitplan entwickelt hat, werden wir entsprechend informieren.

Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge
Bei einigen Masterstudiengängen gibt es vorgezogenen Bewerbungsfristen, die in der aktuellen Situation von einigen Bewerber*innen nicht eingehalten werden können. Bei diesen besteht für die Fachbereiche die Möglichkeit die Frist zu verschieben. Sofern die Fristen verschoben werden, wird dies auf den Webseiten der Fachbereiche und auf der zentralen Masterseite bekannt gegeben.

Fehlende Unterlagen bei Bewerbung für einen Masterstudiengang
Aufgrund der weltweiten Pandemie und deshalb geschlossener Behörden bzw. Testcenter, können insbesondere ausländische Studienbewerber*innen verschiedene notwendige Bewerbungsvoraussetzungen (z.B.. TOEFL, G-MAT, GER, IELTS-Tests) nicht erfüllen. Bitte erkundigen sie sich bei den jeweiligen Studiengangsleitungen des Masterstudiengangs, ob und wie entsprechende Unterlagen Z.B. TOEFL, G-MAT, GER, IELTS-Tests nachgereicht werden können.

Bewerbung für einen Masterstudiengang ohne abgeschlossenen Bachelor
Universitätsweit wird bei zulassungsfreien Masterstudiengängen die Grenze zum Übergang in den Master von 80% der vorliegenden Bachelorleistungen auf 70% herabgesetzt. Das Präsidium wird darauf hinwirken, dass auch bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen die Grenze der vorliegenden Bachelorleistungen entsprechend auf 70% herabgesetzt wird. Dies muss mit dem hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) abgestimmt werden.
Wurde die Masterzulassung ohne das Vorliegen eines Bachelorzeugnisses ausgesprochen, muss gem. § 9 Abs. 12 RO-GU das Zeugnis zum Ende des ersten Semesters vorgelegt werden. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten wurde für diejenigen, die das Zeugnis zum Ende des SoSe 2020 hätten vorlegen müssen, die Frist um ein Semester auf das Ende des WS 20/21 verschoben. Im begründeten Ausnahmefall kann diese Frist für diese Gruppe auf Antrag um zwei Semester verlängert werden.

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II. Studienbetrieb

Vorlesungszeiten

Wir werden am 20. April 2020 mit Lehrveranstaltungen starten, diese aber bis mindestens Ende Mai ausschließlich virtuell anbieten. Präsenzlehre, auch in Kleingruppen, ist vorerst nicht möglich. Es ist den Lehrenden ausdrücklich gestattet, die Lehre des gesamten Semesters in virtueller Form anzubieten. Dies betrifft auch Orientierungsveranstaltungen. Laut KMK-Beschluss vom 3. April können Veranstaltungen des Sommersemesters auch in die vorlesungsfreie Zeit ausgedehnt werden. Im Sinne einer familienfreundlichen Erholungsphase soll es im Sommer eine prüfungs- und veranstaltungsfreie Zeit geben. Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 bleiben bestehen. Der Veranstaltungsbeginn im Wintersemester 2020/21 wird nach derzeitigem Kenntnisstand auf den 1. November verschoben.

Neue Informationen zu den Lehrveranstaltungen werden in Kürze in QiS/LSF bekannt gegeben. Die Fachbereiche informieren Sie per E-Mail, sobald es konkrete Informationen zu einzelnen Studiengängen gibt. Die Universität nutzt für diese Kommunikation ausschließlich die stud@uni-frankfurt.de-E-Mail-Adressen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diesen Account regelmäßig kontrollieren. Bitte nutzen Sie keine Weiterleitung auf private E-Mail-Accounts, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass Sie alle Informationen erhalten. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch mit dem HRZ-Account. Hier finden Sie Informationen zum Mail-Account.

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Fachsemesterzählung

Durch den Covid-19 Ausbruch stehen Studierende vor unterschiedlichen Herausforderungen im Bereich der Care-Verpflichtungen, der Finanzierung ihres Studiums sowie der technischen und räumliche Lernmöglichkeiten. Lehre und Prüfung können ggf. nicht im üblichen Umfang angeboten werden. Studierenden soll daraus kein Nachteil erwachsen. Die Goethe-Universität setzt sich zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Konferenz Hessischer Universitäten dafür ein, dass das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester gezählt wird.

Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt, d.h. für Staatsexamen kann es zu abweichenden Regelungen kommen.

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Urlaubssemester

Nach derzeitiger Einschätzung kann die Corona-Pandemie pauschal nicht als Grund für ein Urlaubssemester anerkannt werden. Sofern das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hier eine andere Entscheidung trifft, wird darüber informiert. Die Goethe-Universität setzt sich zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Konferenz Hessischer Universitäten dafür ein, dass das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester gezählt wird. Sollten in Ihrem Studiengang zeitliche Vorgaben zur Ablegung bestimmter Prüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) vorgesehen sein, werden diese - unabhängig von der Fachsemesterzählung - für das Sommersemester 2020 ausgesetzt.
Sollten Sie Fragen zur Studienfinanzierung im Kontext Urlaubssemester haben, wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk.
Rücktritte von bereits genehmigten Urlaubssemestern sind bis vier Wochen nach Genehmigung auf Antragsstellung möglich.

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Lehrveranstaltungen

Wir werden am 20. April 2020 mit Lehrveranstaltungen starten, diese aber bis mindestens Ende Mai ausschließlich virtuell anbieten. Präsenzlehre, auch in Kleingruppen, ist vorerst nicht möglich. Es ist den Lehrenden ausdrücklich gestattet, die Lehre des gesamten Semesters in virtueller Form anzubieten. Dies betrifft auch Orientierungsveranstaltungen. Sollte es die Einschätzung zur Gesundheitsgefährdung zulassen, wird die Goethe-Universität wieder für – wahrscheinlich zunächst eingeschränkte – Präsenzlehre geöffnet. Damit ist nicht vor dem 2. Juni 2020 zu rechnen. Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, wird dies mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen angekündigt. Veranstaltungen mit notwendiger Präsenz sollten ans Ende der Veranstaltungszeit bzw. in die vorlesungsfreie Zeit geschoben und im Blockformat geplant werden.
Angesichts der aktuellen Situation werden universitätsweite Sonderregelungen und Gestaltungsspielräume ermöglicht, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht in den Studienordnungen umgesetzt werden können. Die Änderungen müssen auf Studiengangsebene im Rahmen der äquivalenten Kompetenz- / Qualifikationsvermittlung und Leistungsüberprüfung vertretbar sein.

Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen
Es gibt Fristen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, die von Erstsemestern nicht gehalten werden können, da sich die Ausgabe der Goethe-Card mit dem HRZ-Account verzögert hat. Die Fachbereiche sind gebeten, großzügig zu verfahren.

Voraussetzungsprüfung bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Es wird den Lehrenden empfohlen, Teilnahmevoraussetzungen für Module wo möglich aufzuheben bzw. zu flexibilisieren. Lehrende setzen sich bitte hinsichtlich vorgenommener Änderungen mit Hochschulrechenzentrum (HRZ) und Prüfungsamt in Verbindung.

Präsenzlehre (Laborpraktika, Sportübungen, Exkursionen, etc.)
Veranstaltungen mit notwendiger Präsenz sollten ans Ende der Veranstaltungszeit bzw. in die vorlesungsfreie Zeit geschoben und im Blockformat geplant werden.

Individuelle Mitarbeit in Forschungsarbeitsgruppen
Unter Einhaltung der RKI-Sicherheitsstandards können einzelne Studierende im Rahmen von Forschungspraktika/Projektarbeiten in Forschungsgruppen mitarbeiten. Dafür bedarf es der expliziten Zustimmung der Studierenden. Dies gilt auch für Abschlussarbeiten.

Teilnahmenachweis
Für die Dauer der ausschließlich virtuellen Lehre im Sommersemester 2020 wird die regelmäßige Teilnahme als Teilnahmenachweis ausgesetzt. Sie kann in der jeweiligen Lehrveranstaltung durch das Erfordernis einer „aktiven Teilnahme“ ersetzt werden. Sofern Studierende aus persönlichen Gründen (Care-Verpflichtungen, technische Ausstattung usw.) nicht an allen Sitzungen der Veranstaltung teilnehmen können, sind Lehrende gebeten, entsprechendes Selbstlernmaterial zur Verfügung zu stellen.

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Prüfungen


Mündliche und schriftliche Präsenzprüfungen können bis auf weiteres nur in Ausnahmefällen und entlang der zentralen Vorgaben durchgeführt werden. Kleine Prüfungen mit max. 4 Studierenden sowie Prüfer*in in einem Raum dürfen derzeit stattfinden. Nicht statthaft ist es, größere Prüfungen in mehrere Kleingruppen unterteilt abzuhalten. Hier liegt die Obergrenze bei 12 Studierenden, die parallel in 3 Räumen eine Prüfung ablegen. Die Beteiligten müssen vorher ausdrücklich schriftlich zustimmen. Es muss ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den einzelnen Beteiligten eingehalten werden.
Das Präsidium beschließt vorbereitende Maßnahmen, damit ab Anfang Juni sukzessive wieder Präsenzprüfungen mit mehr als 12 Teilnehmenden an der Goethe-Universität durchgeführt werden können. Über weitere Schritte werden wir Sie informieren.
Die aufgrund der aktuellen Situation entstehenden Nachteile der Studierenden sollen prüfungsrechtlich soweit wie möglich ausgeglichen werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch angesichts der derzeitig erschwerten Studien- und Prüfungsbedingungen die zwingenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Prüfungsordnungen, weiter Geltung haben – sofern sie nicht von universitätsweiten Sonderregelungen außer Kraft gesetzt werden. Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen in einer angemessenen Weise der jeweiligen Situation anzupassen. Dies gilt insbesondere dort, wo Ermessenspielräume bestehen. Es sind einheitliche und transparente Kriterien im weitgehenden Interesse der Studierenden anzuwenden, dabei darf jedoch insbesondere das Prinzip der Chancengleichheit nicht verletzt werden.

Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Prüfungszeiträume & Prüfungsankündigung
Die Fachbereiche dürfen in Absprache mit dem für Studium und Lehre zuständigen Vizepräsidenten individuelle Prüfungszeiträume für die Nachprüfungen des WiSe 2019/20 festlegen. Die Prüfungszeiträume werden zentral koordiniert und sind über lehre-sose2020@uni-frankfurt.de mitzuteilen. Prüfungstermine müssen den Studierenden mit mindestens vier Wochen Frist vorangekündigt werden.
Die Prüfungszeiträume des Sommersemesters 2020 werden noch kommuniziert.
Prüfungstermine werden mit mindestens vier Wochen Frist vorangekündigt.
Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Wiederholung von ausgefallenen Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf Lehr- und Prüfungsangebote, die ein ordnungsgemäßes Studium und einen Abschluss in der Regelstudienzeit ermöglichen. Liegt wie im Fall der Pandemie höhere Gewalt vor, bemühen sich alle Verantwortlichen dem oben beschriebenen Grundsatz entsprechend möglichst zeitnahe Angebote im Rahmen der fachlichen, räumlich-technischen und rechtlichen Möglichkeiten zu machen. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Prüfungen trotz Exmatrikulation
Sofern Studierende im WiSe 2019/20 ihr Studium abgeschlossen hätten, aber noch einzelne Prüfungsleistungen aufgrund der Schließung der Universität ausstehen, können diese ohne Rückmeldung erbracht werden. Zuständig sind die Prüfungsämter. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Mündliche Einzelprüfungen/Disputationen
Mit Zustimmung der Studierenden können auch videogestützte mündliche Prüfungen/Disputationen durchgeführt werden, sofern die Identitätsfeststellung gewährleistet ist und ansonsten die Prüfungsbedingungen eingehalten werden, insbesondere müssen neben den Prüfer*innen die Beisitzer*innen anwesend sein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir die Nutzung der vom HRZ bereitgestellten Software VidyoConnect.
Die Zustimmung der Proband*innen muss schriftlich vorliegen, eine eingescannte Erklärung reicht hierfür aus. Ggf. erforderliche digitale Anmeldungen sind mit dem Prüfungsamt abzustimmen.
Interessierte, die Disputationen beiwohnen möchten, müssen sich rechtzeitig vorher bei den jeweiligen Prüfungskommissionsvorsitzenden elektronisch anmelden. Der/die Vorsitzende prüft, ob und inwieweit eine videogestützte Übertragung der Disputation möglich ist. 
Es wird empfohlen, bei mündlichen Prüfungen über die Videofunktion möglichst viel vom Raum einsehbar zu halten und vor Beginn der Prüfung einmal den ganzen Raum sowie ggf. die (leere) Tischoberfläche durch den*die zu Prüfende*n zeigen zu lassen. Während der Prüfung sollte die geschlossene Tür zu sehen sein. Die Hände des*der zu Prüfenden sollten während der ganzen Prüfung per Video einsehbar sein. Es liegt im Ermessen des*der Prüfers*in ob bei einer (technischen) Unterbrechung der Prüfung diese noch fortgesetzt werden kann.
Studierende haben keinen Anspruch auf online-Prüfungen, allerdings liegt es in der Verantwortung der Fachbereiche, ein möglichst verzögerungsfreies Studium zu ermöglichen. Sofern keine Onlineprüfung angeboten werden kann, sollte die Möglichkeiten der Äquivalenzprüfungen großzügig geprüft werden.

Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen
Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten und Hausarbeiten werden, solange physische Medien der Bibliothek nicht ausleihbar sind, ausgesetzt und dann individuell ausgehend vom jeweiligen Fristenstand zum 17. März (Beginn der Einschränkung des Lehrbetriebs) um zusätzliche sechs Wochen verlängert. Eine frühere Abgabe der Arbeit bleibt natürlich unbenommen. D.h. Der Zeitraum zwischen dem 17. März und dem individuellen Abgabedatum beginnt zu dem Zeitpunkt wieder zu zählen, an dem der*die Studierende Zugang zu Bibliotheksmedien hat und wird zusätzlich um sechs Wochen verlängert.
Die eingeschränkte Öffnung der Bibliotheken ab dem 28. April wird zunächst als Testbetrieb gewertet, d.h. die Fristen gelten vorerst weiter als ausgesetzt. Die Informationen werden in KW 23 aktualisiert.
Von dieser Regelung betroffen sind alle derzeit laufenden Hausarbeiten und Abschlussarbeiten, also nicht nur diejenigen mit Abgabefristen in Zeitraum vom 16. März bis zum 20. April. Bei nach dem 16. März neu ausgegebenen Hausarbeiten und Abschlussarbeiten beginnt die Fristenzählung analog zur obigen Regelung erst nach dem Zugang zu Bibliotheksmedien und wird dann um weitere sechs Wochen verlängert.
Eine über die oben genannte Regelung hinausgehende individuelle Verlängerung der Abgabefristen ist möglich, wenn eine Abgabe nach der pauschal gewährten Fristverlängerung aufgrund einer individuellen Situation (Kinderbetreuung, weiterhin geschlossene Schulen o.Ä.) nicht möglich ist. Dies ist mit dem Prüfungsamt bzw. den Prüfer*innen abzuklären.
Die Arbeiten sind in Abweichung zu den Prüfungsordnungen auf dem Postweg oder online als pdf einzureichen. Bei Online-Einreichung ist die unterschriebene Erklärung, dass die Arbeit selbstständig verfasst und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind, einzuscannen. Da dies nicht in allen Fällen eine sachgerechte Lösung sein wird, sind den Studierenden jenseits der Rücktrittsregelungen in den Prüfungsordnungen als Alternative großzügige Rücktrittsmöglichkeiten einzuräumen.
Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Äquivalente Prüfungsformen
Lehrende sind gebeten, für das Sommersemester 2020 soweit möglich auf Klausuren als Prüfungsform zu verzichten und großzügig auf Äquivalenzleistungen auszuweichen. Dies gilt explizit auch dann, wenn die studiengangspezifische Ordnung lediglich eine Klausur als Prüfungsleistung vorgesehen hat. Klausuren können bspw. in Formate umgewandelt werden, in denen keine eindeutigen Lösungen erfragt werden, sondern Argumentationen im Vordergrund stehen (z.B. Essay-Fragen), d.h. bei denen Austausch und Übernahme von Antworten unter den Studierenden als Plagiat ersichtlich wäre. Diese alternativen Prüfungsformen können im Sommersemester 2020 als so genanntes take home exam bzw. als Online-Prüfungen (Prüfungen am heimischen PC in einer vorgegebenen Zeitspanne ohne Aufsicht) durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft auf Antrag des/der Lehrenden der Prüfungsausschuss; bei Eilbedürftigkeit der/die Prüfungsausschussvorsitzende/r.

Forschungsarbeiten im Kontext von Abschlussarbeiten
Forschungsarbeiten im Rahmen von Staatsexamen, Bachelor- oder Masterarbeiten (z.B. in Forschungsgruppen in Experimentallaboren) können unter Einhaltung der RKI-Sicherheitsstandards und mit expliziter Zustimmung der Studierenden stattfinden.

Fernklausuren
Da zurzeit die notwendige Identifizierung der Studierenden aus technischen Gründen noch nicht rechtssicher garantiert werden kann und darüber hinaus weitere Fragen, wie solche der Rücktrittsmöglichkeiten, noch nicht abschließend geklärt sind, ist von derartigen Prüfungen vorerst abzusehen. Sobald eine Lösung dieser Fragen auch mit Blick auf die Zukunft gefunden wurde, werden wir umgehend informieren.

Rücktritt von der Prüfung
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten, sind Lehrende und Prüfungsämter gebeten den Studierenden großzügige Rücktrittsmöglichkeiten von einer Prüfung eingeräumt werden. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Freiversuchsregelung
Es wird eine universitätsweite Freiversuchsregelung für nichtbestandene Prüfungsleistungen (Abschlussarbeiten ausgenommen) für das Sommersemester 2020 beschlossen. Eine Freiversuchsregelung im Sinne der Notenverbesserung wird explizit ausgeschlossen. Etwaige in den Studienordnungen vorgesehenen darüberhinausgehenden Regelungen bleiben unberührt. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Prüfungseinsicht
Gemäß §52 Abs. 1 der Rahmenordnung haben Studierende innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines  Moduls oder nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens Anspruch auf Prüfungseinsicht. Die studiengangspezifische Ordnung kann darüber hinaus vorsehen, dass Studierende auf Antrag zeitnah nach der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen Einsicht nehmen können. Soweit in den Ordnungen letztere Regelung vorgesehen ist,  bemühen sich die Verantwortlichen auf Antrag der Studierenden ein möglichst zeitnahes Angebot im Rahmen der räumlich-technischen, personellen und (infektions-)rechtlichen Möglichkeiten zu machen. Ob eine Einsichtnahme beispielsweise technisch übermittelt möglich ist, liegt im Ermessen der Lehrenden. Sollte eine zeitnahe Einsichtnahme nicht möglich sein, können Studierenden bis spätestens ein Jahr nach Abschluss eines Moduls bzw. nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens ihr Prüfungseinsichtsrecht geltend machen.  Das Einsichtsrecht im Rahmen von Widerspruchsverfahren bleibt unberührt. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

Auslage von Dissertationen und Gutachten
Maßgeblich ist die Promotionsordnung des Fachbereichs. Eine digitale Auslange ist im Rahmen der Ordnungen nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, die physische Auslage der Dissertation gemäß der jeweils geltenden Promotionsordnung unter Beachtung der RKI-Vorschriften möglich zu machen. Ggf. kann eine zusätzliche digitale Auslage erwogen werden, allerdings nur mit explizitem Einverständnis der*des Promovenden und der Gutachter*innen, da es hierfür derzeit keine urheberrechtskonforme Lösung gibt.

Abgebrochene externe Pflichtpraktika
Das Praktikum kann noch gewertet werden, wenn mit der bereits abgeleisteten Praktikumszeit die Kompetenzziele weitgehend erreicht worden sind. Dies kann aber nur mit deutlich mehr als 50% der vorgesehenen Praktikumszeit angenommen werden. Für Lehrende steht folgende Mailadresse für Rückfragen in Einzelfällen zur Verfügung: ssc-pruefungen@uni-frankfurt.de
Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

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Studierende / Risikogruppe

Studierenden, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen (vgl. Risikogruppen lt. RKI), sollen Möglichkeiten gegeben werden, am Lehr- und Prüfungsbetrieb von zuhause aus teilzunehmen, etwa durch den großzügigen Einsatz von Äquivalenzleistungen. Auf freiwilliger Basis dürfen Studierende etwa für die Teilnahme an Prüfungen auf den Campus kommen. Dies gilt ebenfalls für Studierende, die mit Personen aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben.

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Fristen für Studienabschnitte

Sollten in Ihrem Studiengang zeitliche Vorgaben zur Ablegung bestimmter Prüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) vorgesehen sein, werden diese für das Sommersemester 2020 ausgesetzt. Diese Regelung gilt für alle gestuften und modularisierten Studiengänge der Goethe-Universität. Ferner gelten die beschlossenen Änderungen für die universitätsinternen Regelungen (bspw. Erfolgskontrollen) der Studiengänge mit Staatsexamen. Die Zuständigkeit der Landesprüfungsämter bleibt unberührt.

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Beratungs- und Unterstützungsangebote

Die Beratungsangebote finden bis auf weiteres grundsätzlich nur noch digital oder telefonisch statt.

Studienfinanzierung & BAföG
Die aktuelle Situation birgt nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch große finanzielle Risiken. Bevor Studierende als letzten Ausweg eine Exmatrikulation erwägen, sollte geprüft werden, ob sich nicht eine temporäre Finanzierungshilfe findet. Hierzu sowie zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten informiert das Studentenwerk Frankfurt am Main.
Zu BAföG-Fragen berät das Studentenwerk auch per E-Mail unter www.studentenwerkfrankfurt.de/studentenwerk/kontakt/
Der Career Service hilft bei der Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten und stellt Informationen bereit.

Unterstützung im Umgang mit psychischer Belastung während der Corona-Krise
Die derzeitigen Einschränkungen im öffentlichen Leben sind auch für die psychische Gesundheit eine große Herausforderung und können mit Belastungen, Ängsten und Sorgen einhergehen. Eine Reihe von telefonischen und digitalen Hilfsangeboten können in dieser Situation helfen. Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten der Psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studierende (PBS).

Beratung und Unterstützung für Outgoings und Incomings
Wenn Sie Rückfragen zum Thema Rückkehr von Ihrem Auslandsaufenthalt haben oder wie Sie Ihren  geplanten Auslandsaufenthalt unter den  gegebenen Umständen abwickeln, finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen und Ansprechpartner*innen: Austauschstudierende / Outgoings
Wenn Sie internationale*r Studienbewerber*in oder Studierende*r sind und Rückfragen zur Aufnahme oder Fortführung Ihres Studiums in Deutschland haben (Bewerbung und Einreise unter den gegebenen Umständen, Aufenthaltserlaubnis und Finanzierung für nicht-deutsche Staatsangehörige etc.), finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen und Ansprechpartner*innen: Internationale Studienbewerber*innen / Internationale Studierende
If you are a student from Goethe University currently staying abroad and have questions regarding your return, or if you are a student who intended to go abroad and have questions about the cancellation, you can  find more information as well as whom to contact below: Austauschstudierende / Outgoings
If you are an international  applicant or student and have questions regarding the commencement or continuation of your studies in Germany, e.g. regarding application deadlines, travel to Germany, visa requirements, financial support etc., you can find more information as well as whom to contact below: Internationale Studienbewerber / Internationale Studierende

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Bibliotheken

Ab Dienstag, 28.04.2020, können Mitarbeitende und Studierende der Goethe-Universität wieder vor Ort Medien entleihen und zurückgeben. Die Bibliothek kann aber derzeit leider weiterhin nicht als Lernort genutzt werden. An allen Standorten wird der Zugang anhand der GoetheCard durch den Sicherheitsdienst kontrolliert, außerdem ist die Personenzahl, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten kann, beschränkt. Für den Zutritt zum Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften muss vorher über ein Ticketsystem eine Eintrittskarte gebucht werden, die bei der Zugangskontrolle im IG-Farbenhaus vorgezeigt werden muss. Weitere Informationen: www.ub.uni-frankfurt.de

Der Campus-Bücherlieferdienst (für die Lehrenden der Goethe-Universität) https://www.ub.uni-frankfurt.de/corona/buch.html und der Scandienst für Aufsätze (für Mitarbeitende und Studierende der Goethe-Universität) www.ub.uni-frankfurt.de/corona/aufsatz.html stehen weiterhin zur Verfügung. Möglichkeiten eines limitierten Zugangs zu bestimmten PC-Pools unter RKI-Standards werden derzeit geprüft.

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PC-Pools

Die universitären PC-Pools sind derzeit geschlossen.

Remotezugriff auf die Pool-/Kursraum-Umgebung
Das HRZ bietet ab sofort allen Angehörigen der Goethe-Universität Frankfurt einen Remotezugriff auf die Pool-/Kursraum-Umgebung an.
Im Rahmen der Lehre können Studierende über einen "Virtuellen Arbeitsplatz" ganz einfach an studienrelevante Software (IBM SPSS, Stata, ArcGIS uvm.) gelangen.
Das Angebot richtet sich explizit an Lehrende und Studierende der Goethe-Universität Frankfurt und wird folgenden Personengruppen angeboten:
- zur Unterstützung von Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminaren usw.)
- zur Anfertigung von Haus- und Abschlussarbeiten
Der Zugriff sollte nicht zu anderen Zwecken verwendet werden (z.B. als VPN-Ersatz), da die vorhandenen Ressourcen für die Lehre im SoSe 2020 zur Verfügung stehen sollen.Eine gesonderte Freischaltung für den Remotezugriff ist NICHT ERFORDERLICH.
Alle Informationen zum Remotezugriff auf die Pool-/Kursräume / den Virtuellen Arbeitsplatz und zur dort angebotenen Software finden Sie hier: https://www.rz.uni-frankfurt.de/49727446

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Goethe-Card

Alle aktuellen Informationen zu den Punkten Goethe Card, iTan-Liste, HRZ-Account und derzeit veränderten Arbeitsprozessen finden Sie hier. Weiterhin geöffnet für den Zugang zu den Validierern sind werktags von 10:00 bis 16:00 Uhr am Campus Riedberg das BioZentrum (Unterer Zugang/Pförtner); am Campus Bockenheim die Neue Mensa (Zugang über Haupteingang vom Campusplatz aus) und am Campus Westend das Seminarhaus (Windfang).

Fahrterlaubnis statt Validierung: Damit Studierende in der aktuellen Situation nicht zum Validieren ihrer Goethe-Card zum Campus fahren müssen, kann ab sofort ein bis Ende April gültiges RMV-Übergangsticket der Hessischen Verkehrsbetriebe am heimischen PC selbst ausgedruckt werden. Dazu rufen die Studierenden die Adresse des Kartenservice auf und loggen sich mit ihrem HRZ-Account ein. Im Auswahlmenü erscheint dann der Menüpunkt 'RMV-Bescheinigung anzeigen'. So erhalten die Studierenden ein personalisiertes Formular, das sie sich ausdrucken können. 

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Gremienarbeit

Die Gremien der Goethe-Universität arbeiten zur Zeit grundsätzlich im digitalen Modus, um Infektionsgelegenheiten zu vermeiden.
Grundlage ist die Gremienordnung. Es wird empfohlen, aus datenschutzrechtlichen Gründen Vidyo zu nutzen.

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III. Informationen für Lehrende

Lehrverpflichtungsverordnung

Es gilt die Lehrverpflichtungsverordnung, d.h. das Lehrdeputat kann im Mittel über drei Studienjahre geleistet werden, im aktuellen Semester (SoSe 2020) müssen jedoch mindestens 50 Prozent erbracht werden. Die Studiendekanate sind gebeten, fachbereichsinternes sowie fachbereichsübergreifendes und RMU-Teamteaching als Ableistung des Deputats voll anzurechnen. Teamteaching wird beschränkt auf max. 50% des Deputats mit max. einem*einer weiteren Lehrenden.

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Virtuelle Lehre: Zugang zu Zoom-Lizenzen für Lehrende und Uni-Beschäftigte

Zur Unterstützung der virtuellen Lehre im Sommersemester 2020 hat die Goethe-Universität einen Lizenzvertrag mit dem Anbieter Zoom abgeschlossen, der es Lehrenden und Mitarbeitenden der Goethe-Universität erlaubt, den Service mit ihrem persönlichen HRZ-Account zu nutzen. Da Zoom ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden soll, bitten wir Nutzerinnen und Nutzer darum, den Bedarf darauf zu fokussieren und für andere Anwendungszwecke (wie z.B. Gremienarbeit) auf andere Dienste, insbesondere Vidyo, auszuweichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://zoom.uni-frankfurt.de sowie https://lehre-sose2020.uni-frankfurt.de/knowhow/uebersicht-und-empfehlungen-zu-webkonferenztools/

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