Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.
Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß QSL-Gesetz
und Satzung der Universität der Verbesserung der Qualität der
Studienbedingungen und der Lehre.
Die zur Verfügung stehenden Mittel können vor allem für
innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein deutliches Verstetigungspotenzial im Anschluss an die Projektphase erkennen lassen. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und
damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs. Von den der Universität
zugewiesenen QSL-Mittel werden 10% als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Im
Jahr 2022 beläuft sich die Höhe dieser Mittel insgesamt auf ca. 1,9 Mill. Euro.
Die Ausschreibung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt zweimal jährlich. Die
Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Studienkommission
gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Satzung der Goethe-Universität.
Zu den Förderbereichen und Förderformaten gehören:
Bei den genannten Formaten handelt es sich um
Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden
begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen
für eine maximale Dauer von drei Jahren
gefördert. Dauerhafte Förderungen sind
nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung
der Mittel sind der Satzung der Goethe-Universität zu entnehmen. Informationen zur
erforderlichen jährlichen Berichtslegung werden den Geförderten im
Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen
Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr
Projektantrag erfolgreich war, kann bis zu drei Monaten ab Antragsfrist dauern.
Bitte beachten Sie, dass die Verausgabung der Mittel spätestens binnen 10
Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens anfangen sollte. Gleichzeitig
können Mittel auch für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden, sofern diese
im laufendem Kalenderjahr initiiert wurden.
Im Einzelnen förderfähig sind:
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:
1.
Formblatt (mit Angabe zum Förderbereich bzw. zu den Förderbereichen)
2.
Projektbeschreibung (von max. 3 Seiten bei Anträgen ohne Personalmittel, max. 6 Seiten
bei Anträgen mit Personalmitteln)
3.
Detaillierte Kostenkalkulation (falls erforderlich Kostenvoranschläge)
4.
Kurze inhaltliche Stellungnahme
von Fachschaft/Institutsgruppe (nicht
erforderlich für zentrale Einrichtungen bzw. Unterstützungsstrukturen)
5.
Kurze inhaltliche Stellungnahme
von Studiendekan*in
Zentrale Einrichtungen/Unterstützungsstrukturen/Bereiche, die nicht an einen Fachbereich angeschlossen sind, fügen eine Begründung der jeweiligen Leitung an, inwiefern das beantragte Projekt einen Mehrwert für die Universität aufweist sowie den Förderkriterien entspricht. Alternativ können Antragstellende sich an ein Dekanat, welches inhaltlich am nächsten zum beantragten Projektvorhaben steht, für eine entsprechende Stellungnahme wenden.
*Stundentische Initiativen müssen sich im Vorfeld der
Antragsstellung bei der Koordination beraten lassen.
**Bei die IT-Infrastruktur betreffenden
Projekten ist vor Antragsstellung Rücksprache mit dem HRZ zu nehmen (s. FAQs).
Ausschließlich vollständige Antragsunterlagen, die in einer
PDF-Datei in genannter Reihenfolge digital und fristgerecht eintreffen,
werden angenommen.
Im Rahmen der zweiten Ausschreibung 2022 werden Mittel
in Höhe von ca. 950T Euro vergeben. Die Hälfte der Mittel sind dem Themenbereich Nachhaltigkeit vorbehalten; die andere Hälfte der
Mittel wird offen vergeben. Nachhaltigkeit
ist ein gesellschaftlicher Such-, Lern- und Gestaltungsprozess mit dem Ziel,
allen Menschen weltweit – heute und in Zukunft – ein gutes Leben innerhalb der
ökologischen Grenzen des Planeten zu ermöglichen. Dem Studium und der Lehre an
Hochschulen kommt in diesem Prozess eine zentrale Rolle zu. So stellen die
Vermittlung von Schlüsselkompetenzen; Einbindung von Nachhaltigkeit als eigener
Lehrinhalt; Entwicklung transdisziplinärer und transformativer Lehr- und
Lernumgebungen sowie Lehr-Lern-Formate Beispiele für Nachhaltigkeit dar (für
mehr Information s. Handout).
Die Studienkommission beurteilt die Projektanträge im
Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß
Förderzweck sowie Ressourceneinsatz,
Reichweite und die Möglichkeit
einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium (i.S.
eines gesamtuniversitären Mehrwerts eines Projekts). Bei Anträgen mit größerem
Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven
Studierens bzw. Lernens sowie die Wirksamkeit (z.B. in
curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme
profitierenden Studierenden) als zusätzliche Kriterien ein. Grundständige
Aufgaben bzw. Angebote im Bereich der Lehre sowie Projekte für
wissenschaftlichen Nachwuchs sind nicht förderfähig. Größere Projektanträge
sollten in der Regel eine Antragssumme von 150T Euro nicht überschreiten. Projektanträge
in diesem Umfang stellen Ausnahmeprojekte dar, die eine einschlägige Begründung
enthalten sowie einen großen gesamtuniversitären Mehrwert aufweisen müssen. Die
Förderung dieser Projekte wird von einer entsprechenden Dokumentation und eines
Transfers der Projektergebnisse in die Universität abhängig gemacht.
Antragsteller*innen wird – insbesondere bei umfangreichen Projekten – eine
Beratung durch die einschlägigen Fachzentren und Unterstützungsstrukturen in
Studium und Lehre empfohlen (s. FAQs). Die von der Studienkommission zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden
anschließend dem Präsidium zur Bewilligung vorgeschlagen.
Die Ausschreibungsfrist endet
am 15. Oktober 2022.
Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um
rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen
in Ihrem Fachbereich.
Die Antragsunterlagen sind in elektronischer
Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium
zuständige Vizepräsidentin Prof.'in Dr. Christiane Thompson zu
richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse
zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de.
Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:
Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:
Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.
Exkursionen, Laborausstattung sowie jegliche weitere Ausstattung wie Computer und Notebooks werden von den zentralen QSL-Mitteln bis zu einem Anteil von 40% gefördert. D.h. bei dieser Art von Beschaffungen müssen Antragstellende 60% der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten ist dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber zu tragen.
Eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Mitteln ist nicht möglich!
Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.
So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z.B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z.B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.).
Bei der Beantragung von Hilfskraftmitteln (aber auch bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei der Kostenkalkulation mit dem Arbeitgeber-Brutto und gerechnet wird. Zudem sind Tarifverhandlungen und eventuelle Erhöhungen der Stundensätze zu beachten.
Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte (Stand 24.01.2023):
Ab dem 01.08.2023 werden die Sätze erhöht (Stand 24.01.2023):
Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen der Lehrauftragsvergütung.
Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.
Nur ein vollständiger Antrag wird in den Begutachtungsprozess aufgenommen. Antragsteller*innen tragen Sorge für die Vollständigkeit ihres Antrags sowie dessen fristgerechten Eingang.
Vollständige Anträge sind ausschließlich in digitaler Form über QSL-SLI@uni-frankfurt.de einzureichen.
„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind. Studentische Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, werden durch die zentrale QSL-Koordination betreut.
Studentische Projekte müssen neben der Kostenkalkulation auch eine Übersicht der Ausgaben führen und diese bei einer Erstattungsaufforderung der zentralen QSL-Koordination mitschicken. Vorlagen für die Finanzübersicht gibt es nicht.
Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.
Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich erfolgten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, zu überprüfen, ob die Mittel dem Förderzweck entsprechend verausgabt wurden: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die verwendeten Mittel detailliert auszuweisen und zu schildern, inwiefern der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen wie beantragt realisiert werden konnten. Sofern es Abweichungen gab, ist über diese zu berichten.
Wurden Auflagen im Bewilligungsschreiben formuliert, sind diese im (Zwischen)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.
Ansprechpartner
Studentische Projekte werden von der Koordination der zentralen QSL-Mittel betreut, wenn diese nicht direkt am Fachbereich angesiedelt sind.
Anschrift:
Goethe-Universität FrankfurtStudium Lehre Internationales
Abt. 1, Gr. 3
Brigitte Horvath-Popp
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main
Sollten kostenpflichtige Leistungen der Universität in Anspruch genommen werden, sind diese zuvor mit zentralen QSL-Koordination abzusprechen.
Vorgehen bei Auslagen und Erstattung von Rechnungen
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Erstattung:
Quittungen müssen im Original per Post eingereicht werden. Bitte hängen Sie zudem auch einen Scan der Quittungen einer E-Mail an. Elektronische Rechnungen sind online an QSL-SLI@uni-frankfurt.de zu versenden. Beachten Sie, dass Rechnungen immer - auch wenn Sie in Vorleistung treten - an die Goethe-Universität Frankfurt adressiert sein müssen.
Immer erforderliche Angaben bei einer Erstattung sind:
E-Mail: QSL-SLI@uni-frankfurt.de
Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038
Telefon: 069/798-17928
E-Mail: b.horvath@em.uni-frankfurt.de
Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal für studentische Partizipation.