Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.

QSL-Projektmittel Lehre 2. Ausschreibung 2023

Ausschreibungsfrist: 02. Oktober 2023


Förderzweck und formale Voraussetzungen

Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß HHG und Satzung der Goethe-Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.

Die zur Verfügung stehenden Mittel können vor allem für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein deutliches Verstetigungspotenzial im Anschluss an die Projektphase erkennen lassen. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mitteln werden 10% als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Im Jahr 2023 beläuft sich die Höhe dieser Mittel insgesamt auf ca. 2 Mio. Euro. Die Ausschreibung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt zweimal jährlich. Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Studienkommission gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Satzung der Goethe-Universität.

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Die Förderbereiche und Förderformate schließen studierendenzentrierte und forschungsorientierte Lehre ein (z.B. Forschungspraktika, curriculare Weiterentwicklung, studentische Forschung, adaptive Lehr-/Lernformen, Service Learning, kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen), Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (z.B. innovative/interdisziplinäre Lehr-/Lernformate, tutorielle Lehre, heterogenitätssensible und diversitätsaffirmative Lehre, innovative Beratungsformate bzw. Mentoringprogramme), rein studentische Initiativen* (z.B. studentische Tutorien, alternative studentische Lehrprojekte, Planspiele) und zentrale Infrastrukturprojekte in Studium und Lehre (z.B. Pilotierung innovativer digitaler Technologien zur Verbesserung von Studienbedingungen und Studienerfolg). Thematische Schwerpunkte werden u.a. in den Bereichen Internationalisierung (z.B. zweisprachige Lehrmaterialien, Peer-Teaching international, internationaler Austausch, Summer-/Winterschools, Virtual Exchange/Collaborative Online International Learning) und Berufsfeldorientierung (z.B. externe Praktika, Vernetzung mit potentiellen Arbeitgeber*innen, Kooperationsprojekte mit externen Partner*innen, Service-/ Work-Integrated Learning) gesetzt.

*Studentischen Initiativen und Projekten legen wir nahe, sich im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordination im Rahmen einer Informationsveranstaltung beraten zu lassen – Termine können der Homepage entnommen werden. Bitte melden Sie sich über QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an.

Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert. Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Goethe-Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen jährlichen Berichtslegung werden den Geförderten im Bewilligungsschreiben mitgeteilt.

Im Einzelnen förderfähig sind (hierzu s. auch FAQs): 

  • Personalmittel 
  • Sachmittel
  • Mittel für Tutor*innen, Mentor*innen, Hilfskräfte 
  • Mittel für Lehraufträge
  • Exkursionen und Laborausstattung sowie Computerausstattung** (je Teilförderung bis 40%)

**Bei Anschaffungen von Geräten und IT-Infrastruktur ist eine gesonderte Begründung erforderlich, in welcher detailliert darzulegen ist, warum das beantragte Equipment benötigt wird und warum dieses nicht z.B. bei studiumdigitale ausgeliehen werden kann. Vor Antragstellung kann Rücksprache mit studiumdigitale und/oder dem HRZ sowie mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche gehalten werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr Projektantrag erfolgreich war, erfolgt ca. drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist. Bitte beachten Sie, dass mit der Verausgabung der Mittel innerhalb von 10 Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens zu beginnen ist. Gleichzeitig können Mittel auch für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden, sofern diese im laufenden Kalenderjahr initiiert wurden.

Förderschwerpunkte der zweiten Ausschreibung 2023

Im Rahmen der zweiten Ausschreibung 2023 werden Mittel im Rahmen des Förderschwerpunkts Berufsfeldorientierung in Studium und Lehre an der Goethe-Universität und für thematisch ungebundene Projekte vergeben. Des Weiteren stehen den Fachschaftsräten auf Antrag jeweils bis zu 1.500 Euro für Onboarding-Veranstaltungen oder die Professionalisierung der Fachschaftsarbeit zur Verfügung. 

Förderschwerpunkt: Berufsfeldorientierung in Studium und Lehre an der Goethe-Universität

Die Berufsfeldorientierung ist ein wichtiger Aspekt der akademischen Ausbildung, der darauf abzielt, Studierenden die vielfältigen Anforderungen und Möglichkeiten des Berufslebens näher zu bringen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Dozierende, Studierende und administrative Einheiten der Goethe-Universität eingeladen, Projektvorschläge zur Förderung der Berufsfeldorientierung in der Lehre einzureichen.

Ziel dieser Initiativen ist es, die Verbindung zwischen universitärem Umfeld und Arbeitswelt zu stärken und eine optimale Vorbereitung der Studierenden auf zukünftige berufliche Herausforderungen zu gewährleisten. Dazu gehört, den Studierenden Einblicke ins Berufsfeld zu ermöglichen, wissenschaftlich geleitete Berufserfahrungen durch entsprechende Projekte zu eröffnen und den Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern. Gesucht werden innovative und kreative Projektvorschläge, die die Entwicklung von Kompetenzen in realen Arbeitsumgebungen unterstützen und den Transfer von Theorie in die Praxis fördern. Zu den förderfähigen Formaten gehören unter anderem: 

  • Externe Praktika (z.B. Etablierung von strukturierten Praktikumsprogrammen in Kooperation mit lokalen, nationalen und internationalen Unternehmen und Organisationen)
  • Vernetzung mit potenziellen Arbeitgeber*innen (z.B. Organisation von Netzwerkveranstaltungen, Karrieremessen und Mentoring-Programmen zur Förderung des Kontakts und Austauschs zwischen Studierenden und Arbeitgeber*innen)
  • Work-Integrated Learning (z.B. Integration von Projekten oder Praktika in die regulären Studienprogramme, um den direkten Einsatz von erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten in beruflichen Umgebungen zu ermöglichen)
  • Service-Learning und Transdisziplinarität (innovative Lehrprojekte in Kooperation mit der Gesellschaft, bei denen gesellschaftliche Bedarfe oder Problemstellungen aufgegriffen werden und im Sinne eines reflektierten Praxisbezugs bearbeitet werden)
  • Entrepreneurship (Förderung von unternehmerischem Denken und Fähigkeiten durch Workshops, Vorträge und Wettbewerbe)
  • Future Skills (Projekte, die für die Berufstätigkeit bedeutsame Fähigkeiten fördern, wie z.B. Teamfähigkeit, Dialogfähigkeit, Kritikfähigkeit; auch digitale Kompetenzen können berücksichtigt werden, z.B. zu den Themen Datenanalyse, KI-Einsatz, Agiles Projektmanagement)
  • Besondere Lehrformate zur Berufsfeldorientierung (Organisation von Workshops, Planspielen, Seminaren etc. mit Praxis- oder Berufsfeldbezug oder unter Mitwirkung von Fachleuten aus verschiedenen Berufsfeldern)

Eingereichte Projektvorschläge sollten den Mehrwert für die Studierenden sowie den Beitrag zur Stärkung der Berufsfeldorientierung in der Lehre explizit darlegen. Besonders begrüßt werden Vorschläge, die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Universität und externen Partnern fördern und praxisorientiertes, anwendungsbezogenes Lernen in den Mittelpunkt stellen. Die Antragstellenden werden gebeten, sich mit jenen Einheiten in der Universität kurzzuschließen, die sich mit Themen der Berufsfeldorientierung befassen (u.a. Career Service, Unibator).

Ansprechpartner für Rückfragen zur Berufsfeldorientierung:

Studium Lehre Internationales, Abteilungsleitung Karriere, Stipendien und Preise

Jens Blank

J.Blank@em.uni-frankfurt.de

Antragsunterlagen und Antragsfrist

Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:

  1. Formblatt (mit Angabe zum Förderbereich bzw. zu den Förderbereichen)
  2. Projektbeschreibung (von max. 3 Seiten bei Anträgen ohne Personalmittel, max. 6 Seiten bei Anträgen mit Personalmitteln) 
  3. Detaillierte Kostenkalkulation (falls erforderlich Kostenvoranschläge)
  4. Kurze inhaltliche Stellungnahme von Fachschaft/Institutsgruppe (nicht erforderlich für zentrale Einrichtungen bzw. Unterstützungsstrukturen, kann bis zum 13. Oktober nachgereicht werden)
  5. Kurze inhaltliche Stellungnahme von Studiendekan*in
    (Zentrale Einrichtungen/Unterstützungsstrukturen/Bereiche, die nicht an einen Fachbereich angeschlossen sind, fügen eine Begründung der jeweiligen Leitung an, inwiefern das beantragte Projekt einen Mehrwert für die Universität aufweist sowie den Förderkriterien entspricht. Alternativ können sich Antragstellende für eine entsprechende Stellungnahme an ein Dekanat wenden, welches dem beantragten Projektvorhaben inhaltlich am nächsten steht.)  

Die Ausschreibungsfrist endet am 02. Oktober 2023

Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.

Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof.'in Dr. Christiane Thompson zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen, die in einer PDF-Datei in genannter Reihenfolge digital (bitte nicht als Scan) und fristgerecht eintreffen, angenommen werden können.

Auswahlkriterien

Die zentrale QSL-Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck sowie Ressourceneinsatz, Reichweite und die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium (i.S. eines gesamtuniversitären Mehrwerts eines Projekts). Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens sowie die Wirksamkeit (z.B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als zusätzliche Kriterien ein. Projektplanungen und -umsetzungen orientieren sich an den Nachhaltigkeitszielen der Goethe-Universität. Aus zentralen QSL-Projektmitteln Lehre geförderte Maßnahmen sind zu verstetigen. Grundständige Aufgaben bzw. Angebote im Bereich der Lehre sowie Projekte für wissenschaftlichen Nachwuchs sind nicht förderfähig. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150T Euro nicht überschreiten. Projektanträge in diesem Umfang stellen Ausnahmeprojekte dar, die eine einschlägige Begründung enthalten sowie einen signifikanten gesamtuniversitären Mehrwert aufweisen müssen. Die Förderung dieser Projekte wird von einer entsprechenden Dokumentation sowie Transfer der Projektergebnisse in die Universität abhängig gemacht. Antragsteller*innen wird – insbesondere bei umfangreichen Projekten – eine Beratung durch die einschlägigen Fachzentren und Unterstützungsstrukturen in Studium und Lehre empfohlen (s. FAQs). Die von der zentralen QSL-Studienkommission zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden anschließend dem Präsidium zur Bewilligung vorgelegt. 


FAQs zentrale QSL-Projektmittel


Exkursionen, Laborausstattung sowie sonstige Ausstattung wie Computer und Notebooks (IT-Infrastruktur) werden bis zu einem Anteil von 40% aus zentralen QSL-Projektmitteln gefördert. D.h. bei derartigen Anschaffungen müssen die Antragstellenden 60% der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten muss dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber aufgebracht werden. Im Antrag muss angegeben werden, woher der Eigenanteil finanziert wird, d.h. die Kostenkalkulation muss den Eigenanteil enthalten. 

Bitte beachten Sie, dass eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Projektmitteln nicht möglich ist.

Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.

So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z.B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z.B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.).

Die Anschaffung von IT-Infrastruktur ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung der 40%igen Teilförderung über zentrale QSL-Projektmittel Lehre möglich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll bei der Mittelvergabe jedoch vermieden werden, dass Grundausstattung oder an der Goethe-Universität bereits vorhandene IT-Infrastruktur angeschafft wird. Daher ist bei der Antragstellung eine gesonderte Begründung erforderlich, in der detailliert dargelegt wird, warum die beantragten Geräte benötigt werden und warum diese z.B. nicht ausgeliehen werden können:

  • Informationen zur Ausleihe von digitalen Aufzeichnungsgeräten beim Methodenzentrum Sozialwissenschaften finden Sie hier.
  • Zubehör und Material für verschiedene Arten von Veranstaltungen, wie Lautsprecherboxen oder Stative, können im Medientechniklager ausgeliehen werden.
  • Das Team der Medienproduktion von studiumdigitale berät bei der Produktion digitaler Inhalte und der Auswahl geeigneter Tools und unterstützt bei der Aufzeichnung von Vorlesungen oder Vorträgen.
  • Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bietet allen Beschäftigten der Goethe-Universität Geräte zur Ausleihe an.

Sollte im Rahmen des beantragten Projekts eine Ausleihe nicht möglich sein und daher IT-Infrastruktur angeschafft werden, kann Rücksprache mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche oder dem HRZ gehalten werden:

  • Die DV-Koordinator*innen stellen eine geeignete erste Anlaufstelle dar, da diese sich bei IT-Angelegenheiten, -Projekten und -Entwicklungen mit dem HRZ als zentralem Dienstleister in Verbindung setzen und über fachbereichsspezifische Informationen verfügen.
  • Fragen zu Hard- und Software können aber auch direkt an das HRZ-Einkaufsmanagement bzw. das Software Lizenzmanagement und Fragen zu Anwendungen und Applikationen an den Bereich Applikationen gestellt werden. Eine ausführliche Übersicht der Ansprechpartner*innen beim HRZ finden Sie hier.

Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:

Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:

Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.

Bei der Beantragung von Hilfskraftmitteln (aber auch bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei der Kostenkalkulation mit dem Arbeitgeber-Brutto gerechnet wird. Zudem sind Tarifverhandlungen und eventuelle Erhöhungen der Stundensätze zu beachten.

Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte (Stand 24.01.2023):

  • studentische Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 12,26 (AN-Netto) bzw. EUR 14,71 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss oder Äquivalent: EUR 13,29 (AN-Netto) bzw. EUR 15,42 (AG-Brutto)

Ab dem 01.08.2023 werden die Sätze erhöht (Stand 24.01.2023):

  • studentische Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 12,48 (AN-Netto) bzw. EUR 14,98 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss oder Äquivalent: EUR 13,53 (AN-Netto) bzw. EUR 15,69 (AG-Brutto)

Die hier dargestellten AG-Bruttokosten dienen lediglich als Richtwerte und sind als durchschnittliche Kosten der GU zu verstehen, an denen man sich orientieren kann. Sollten Sie jedoch konkrete Beträge kennen bzw. an Ihrem FB oder in Ihrer Einrichtung generell anders kalkuliert werden, können Sie diese gerne bei der Antragstellung berücksichtigen und in der Kostenkalkulation angeben.


Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung. Bei mehrjährigen Projekten beachten Sie bitte die regelmäßige Tariferhöhung von ca. 3% pro Jahr und berücksichtigen diese in der Kostenkalkulation.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft seit dem 01.10.2022 nicht mehr möglich ist!

Bei der Beantragung von Personalstellen sollte im Vorfeld die Möglichkeit sowie die Richtigkeit der beantragten Stelle mit der Personalabteilung abgesprochen werden z.B. im Hinblick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Antragstellenden sind in der Verantwortung zu prüfen, ob die Maßnahmen in der beantragten Form umsetzbar sind. Die Auflistung der Zuständigkeiten kann hier eingesehen werden.

Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.

Bei einem positiven Bescheid wird eine neue Projektnummer vergeben. Diese muss bei einer übergeordneten QSL-Kostenstelle des Fachbereichs oder Instituts angesiedelt sein. Um die Mittelverteilung zu beschleunigen, ist es daher ratsam, die übergeordnete QSL-Kostenstelle bereits im Antrag anzugeben. Setzten Sie sich hierzu mit dem Geschäftszimmer Ihres Instituts oder Fachbereichs in Verbindung.

„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind (und den Antrag z.B. nicht aus ihrer Position als studentische Hilfskräfte stellen). Bei studentischen Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.

Da die Projektmittel auf einem universitären Projektkonto zur Verfügung gestellt werden, welches ausschließlich von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität verwaltet werden kann, ist ein*e Ansprechpartner*in am Fachbereich erforderlich. Deshalb wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Vernetzung mit den jeweiligen Ansprechpersonen am Fachbereich gebeten. Eine geeignete erste Anlaufstelle sind Referent*innen für Studium und Lehre, Dekanatsassistenzen oder Professuren bzw. Assistenzen von Professor*innen. Zudem ermöglicht die Vernetzung mit den Fachbereichen eine bessere fachliche Beratung bei anfallenden Rückfragen zum Projektverlauf. Sollte sich keine Ansprechperson finden, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.
Der Antrag ist in einer PDF-Datei digital (nicht als Scan, sondern elektronisch ausgefüllt) über QSL-SLI@uni-frankfurt.de einzureichen. Die einzelnen Dokumente sind in der Reihenfolge anzuordnen, die in der Ausschreibung angegeben ist.
Die Benachrichtigung kann bis zu 3 Monaten ab Bewerbungsfrist dauern.
Nach der Bewilligung erhalten die Antragsteller*innen einen Bescheid und es wird ein Projektkostenstelle durch die Abteilung Controlling eingerichtet. Sobald dies erfolgt ist, werden die Antragsteller*innen benachrichtigt und erhalten Hinweise, wie sie zum Kontoauszug gelangen und eine Unterschriftsberechtigung einrichten können.
Prinzipiell ist es möglich, Umbuchungen vorzunehmen, wenn dies dem Förderzweck entspricht bzw. der Posten beantragt wurde. Es kann ggf. Rücksprache mit der Koordination der zentralen QSL-Mittel gehalten werden.

Die bewilligten Mittel sind für Projekte einzusetzen, wie diese beantragt und bewilligt wurden. Umwidmungen sind in einschlägig begründeten Ausnahmefällen bei kleinen Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben zwar möglich, jedoch sollten diese moderat eingesetzt werden. Größere Umwidmungen werden ggf. der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Auch kostenneutrale Laufzeitverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch sollten diese im Verhältnis zur beantragten Förderdauer stehen. 

Mittel können rückwirkend eingesetzt werden, wenn dies beantragt und bewilligt wurde.

Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.

Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, die Verwendung der Mittel entsprechend dem Förderzweck zu überprüfen: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die eingesetzten Mittel detailliert auszuweisen und darzustellen, inwieweit der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen unter Berücksichtigung des Förderzwecks und der Förderkriterien wie beantragt umgesetzt werden konnten. Soweit es Abweichungen gegeben hat, ist hierüber zu berichten. Wurden im Bewilligungsschreiben Auflagen formuliert, so sind diese im (Zwischen-)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.

Nachdem der Abschlussbericht inkl. Finanzbericht eingereicht und durch die zentrale QSL-Koordination überprüft wurde, wird das Projektkonto ggf. durch die Antragsteller*innen ausgeglichen und durch die Abteilung Controlling geschlossen.

Informationsveranstaltung für studentische Antragsteller*innen

Wir empfehlen studentischen Initiativen und Projekten, sich vor der Antragstellung im Rahmen einer Informationsveranstaltung von der Koordination beraten zu lassen.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
  • 05.09.2023, 16-17 Uhr
  • 08.09.2023, 14-15 Uhr

Bitte melden Sie sich bis 0 Uhr des Vortages unter QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an. Die Zugangsdaten zur Online-Informationsveranstaltung erhalten die angemeldeten Personen am Veranstaltungstag.

Kontakt

Studium Lehre Internationales

E-Mail: QSL-SLI@uni-frankfurt.de

Lisa Siegle

Koordinatorin der zentralen Kommission für QSL-Mittel & Antragsmanagement


Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038

Telefon: 069/798-17928
E-Mail: siegle@em.uni-frankfurt.de


Brigitte Horvath-Popp

Koordinatorin der zentralen Kommission für QSL-Mittel & Antragsmanagement


Zur Zeit in Elternzeit

Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038

Telefon: 069/798-17928
E-Mail: b.horvath@em.uni-frankfurt.de

Rückfragen zum Förderschwerpunkt der zweiten Ausschreibung 2023

Rückfragen zum Förderschwerpunkt Berufsfeldorientierung

Rückfragen zum Förderschwerpunkt der ersten Ausschreibung 2023

Rückfragen zum Förderschwerpunkt DALE

Studentische Initiative oder Hochschulgruppe werden?

Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal für studentische Partizipation.

Weiterführende Informationen zur Gestaltung der Lehre