Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.

QSL-Projektmittel Lehre 1. Ausschreibung 2023

Ausschreibungsfrist: 30. April 2023


Förderzweck und formale Voraussetzungen

Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß HHG und Satzung der Goethe-Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.

Die zur Verfügung stehenden Mittel können vor allem für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein deutliches Verstetigungspotenzial im Anschluss an die Projektphase erkennen lassen. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mittel werden 10% als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Im Jahr 2023 beläuft sich die Höhe dieser Mittel insgesamt auf ca. 2 Mill. Euro. Die Ausschreibung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt zweimal jährlich. Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Studienkommission gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Satzung der Goethe-Universität.

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Zu den Förderbereichen und Förderformaten gehören: 

  • Studierendenzentrierte und forschungsorientierte Lehre (z.B. Forschungspraktika, curriculare Weiterentwicklung, studentische Forschung, adaptive Lehr-/Lernformen, Service Learning, kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen)
  • Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (z.B. innovative/interdisziplinäre Lehr-/Lernformate, tutorielle Lehre, heterogenitätssensible und diversitätsaffirmative Lehre, innovative Beratungsformate/Mentoringprogramme) 
  • Rein studentische Initiativen* (z.B. studentische Tutorien, alternative studentische Lehrprojekte, Planspiele)
  • Internationalisierung (z.B. zweisprachige Lehrmaterialien, Peer-Teaching international, internationaler Austausch, Summer-/Winterschools, Virtual Exchange/Collaborative Online International Learning)
  • Förderung der Berufsfeldorientierung (z.B. externe Praktika, Vernetzung mit potentiellen Arbeitgeber*innen, Kooperationsprojekte mit externen Partner*innen, Service-/ Work-Integrated Learning)
  • Zentrale Infrastrukturprojekte in Studium und Lehre (z.B. Pilotierung innovativer digitaler Technologien zur Verbesserung von Studienbedingungen und Studienerfolg)

*Studentischen Initiativen und Projekten legen wir nahe, sich im Vorfeld der Antragsstellung bei der Koordination beraten zu lassen im Rahmen einer Informationsveranstaltung – Termine sind der 17.03.2023, 15-16 Uhr sowie 29.03.2023, 15-16 Uhr. Bitte melden Sie sich über QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an.

Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert. Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Goethe-Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen jährlichen Berichtslegung werden den Geförderten im Bewilligungsschreiben mitgeteilt.

Im Einzelnen förderfähig sind (hierzu s. auch FAQs): 

  • Personalmittel 
  • Sachmittel
  • Mittel für Tutor*innen, Mentor*innen, Hilfskräfte 
  • Mittel für Lehraufträge
  • Exkursionen und Laborausstattung sowie Computerausstattung** (je Teilförderung bis 40%)

**Bei die IT-Infrastruktur betreffenden Projekten ist vor Antragsstellung Rücksprache mit studiumdigitale und/oder dem HRZ zu nehmen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr Projektantrag erfolgreich war, kann bis zu drei Monaten ab Antragsfrist dauern. Bitte beachten Sie, dass die Verausgabung der Mittel spätestens binnen 10 Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens anfangen sollte. Gleichzeitig können Mittel auch für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden, sofern diese im laufendem Kalenderjahr initiiert wurden.

Antragsunterlagen und Antragsfrist

Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:

  1. Formblatt (mit Angabe zum Förderbereich bzw. zu den Förderbereichen)
  2. Projektbeschreibung (von max. 3 Seiten bei Anträgen ohne Personalmittel, max. 6 Seiten bei Anträgen mit Personalmitteln) 
  3. Detaillierte Kostenkalkulation (falls erforderlich Kostenvoranschläge)
  4. Kurze inhaltliche Stellungnahme von Fachschaft/Institutsgruppe (nicht erforderlich für zentrale Einrichtungen bzw. Unterstützungsstrukturen)
  5. Kurze inhaltliche Stellungnahme von Studiendekan*in
    (Zentrale Einrichtungen/Unterstützungsstrukturen/Bereiche, die nicht an einen Fachbereich angeschlossen sind, fügen eine Begründung der jeweiligen Leitung an, inwiefern das beantragte Projekt einen Mehrwert für die Universität aufweist sowie den Förderkriterien entspricht. Alternativ können Antragstellende sich an ein Dekanat, welches inhaltlich am nächsten zum beantragten Projektvorhaben steht, für eine entsprechende Stellungnahme wenden.)  

Die Ausschreibungsfrist endet am 30. April 2023

Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.

Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof.'in Dr. Christiane Thompson zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen, die in einer PDF-Datei in genannter Reihenfolge digital (bitte nicht als Scan) und fristgerecht eintreffen, angenommen werden können.

Förderschwerpunkte der ersten Ausschreibung 2023

Im Rahmen der ersten Ausschreibung 2023 werden Förderpakete im zentralen Projekt Digitalisierung und aktivierendes Lernen (DALE) und thematisch ungebundene Mittel vergeben.

1) Es werden Förderungen im Rahmen eines Projekts zu Digitalisierung und aktivierendem Lernen vergeben (DALE) vergeben

In diesem Projekt können sich Lehrende der Fachbereiche 1-16 bewerben, um in einer zentralen Veranstaltung eines Studiengangs digitale mit Präsenz-Lehranteilen so zu kombinieren, dass die Eigenständigkeit der Studierenden wie auch die Auseinandersetzung mit digitalen Inhalten und Technologien bei allen Beteiligten gestärkt wird (Blended Learning, z.B. nach dem Modell des Inverted Classroom). Das Projekt soll des Weiteren zu einer Flexibilisierung des Studiums beitragen, indem es Studierenden eine größere zeitliche oder räumliche Autonomie eröffnet. 

In jedem der drei Fachcluster (1 & 6-10, 2-5, 11-16) stehen bis zu drei Förderpakete zur Verfügung, auf die sich sog. Lehrteams, bestehend aus mindest. einer*einem Lehrenden, mindest. einer*einem wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (Doktorand*in, Post-Doc) sowie mindest. einer*einem studentischen Tutor*in / einer*einem Studierenden bewerben können. Diese Lehr-Teams bewerben sich mit einer bestehenden oder geplanten Lehrveranstaltung, die einen möglichst großen Anteil der Studierenden im jeweiligen Fachbereich bzw. Studiengang adressieren (z.B. Grundlagenvorlesungen, fortgeschrittene Schwerpunktveranstaltungen etc.) und die in der bisherigen Konzeption keine (oder nur geringere) digitale Elemente aufweisen. Bevorzugt werden Veranstaltungen ausgewählt, die einen Zusammenhang zu weiteren Veranstaltungen haben (z.B. Tutorien, Übungen, Vertiefungsseminare). Mit der Teilnahme am Projekt sagen die Verantwortlichen eine Implementierung der entwickelten Lehrformate zu und verpflichten sich, ihre Projektergebnisse auf Vernetzungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Goethe-Universität vorzustellen (z.B. eLearning-Netzwerktag, Barcamp usw.). Ein Förderpaket enthält 0,25-0,75 Stellenanteil E13 für bis zu 16 Monaten zzgl. Sach- und Hilfskraftmittel von bis zu 20.000 Euro (für weitere Informationen u.a. zu personalrechtlichen Fragen s. weiter unten die FAQs). 

Koordiniert und betreut wird die Ausschreibung sowie auch die Projektumsetzung durch studiumdigitale. So wird studiumdigitale eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte anbieten, die eingereichten Anträge nach einem standardisierten Verfahren begutachten und eine Förderempfehlung an die QSL-Kommission formulieren (Rückfragen zum Förderschwerpunkt richten Sie bitte direkt an Michael Eichhorn unter eichhorn@sd.uni-frankfurt.de)

Infoveranstaltung zum QSL-Förderschwerpunkt DALE „Digitalisierung und aktivierendes Lernen“
Dienstag, 18.04.2023, 14-15 Uhr 
via Zoom: https://uni-frankfurt.zoom.us/j/66494714799?pwd=d0hmbDBJZHQxRC9nU3NpRzd5MkZ5QT09 

Die geförderten Lehrteams werden während der Förderphase von studiumdigitale betreut. Neben mediendidaktischer und technischer Beratung und Qualifizierung in relevanten Bereichen umfasst die Betreuung auch Unterstützung bei der Produktion digitaler Lehr-Lern-Medien (z.B. Videoproduktion im Studio).

Das Formblatt für den Förderschwerpunkt DALE finden Sie hier.

2) Für thematisch ungebundene zentrale Projekte stehen in der ersten Förderrunde bis zu 300T Euro zur Verfügung. Des Weiteren stehen den Fachschaftsräten auf Antrag jeweils bis zu 1.500 Euro für Einführungsveranstaltungen oder die Professionalisierung der Fachschaftsarbeit zur Verfügung.

Das Formblatt für thematisch ungebundene zentrale Projekte finden Sie hier.

Auswahlkriterien

Die Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck sowie Ressourceneinsatz, Reichweite und die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium (i.S. eines gesamtuniversitären Mehrwerts eines Projekts). Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens sowie die Wirksamkeit (z.B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als zusätzliche Kriterien ein. Projektplanungen und -umsetzungen orientieren sich an den Nachhaltigkeitszielen der Goethe-Universität. Grundständige Aufgaben bzw. Angebote im Bereich der Lehre sowie Projekte für wissenschaftlichen Nachwuchs sind nicht förderfähig. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150T Euro nicht überschreiten. Projektanträge in diesem Umfang stellen Ausnahmeprojekte dar, die eine einschlägige Begründung enthalten sowie einen signifikanten gesamtuniversitären Mehrwert aufweisen müssen. Die Förderung dieser Projekte wird von einer entsprechenden Dokumentation und eines Transfers der Projektergebnisse in die Universität abhängig gemacht. Antragsteller*innen wird – insbesondere bei umfangreichen Projekten – eine Beratung durch die einschlägigen Fachzentren und Unterstützungsstrukturen in Studium und Lehre empfohlen (s. FAQs). Die von der zentralen QSL-Studienkommission zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden anschließend dem Präsidium zur Bewilligung vorgeschlagen.

Förderschwerpunkt der zweiten Ausschreibung 2023

In der zweiten Ausschreibung 2023 mit einer voraussichtlichen Antragsfrist im Oktober 2023 ist ein Förderschwerpunkt für Berufsorientierung vorgesehen.


FAQs zentrale QSL-Projektmittel


Es soll vermieden werden, dass IT-Infrastruktur angeschafft oder beantragt wird, die an der Goethe-Universität bereits vorhanden ist. Um dies auszuschließen, sollte bzgl. Hard- und Software mit dem HRZ-Einkaufsmanagement (einkauf@rz.uni-frankfurt.de) und in Bezug auf Anwendungen mit dem Bereich Applikationen (leitung-applikationen@rz.uni-frankfurt.de) Rücksprache gehalten werden. Eine Übersicht zu Ansprechpartner*innen beim HRZ finden Sie hier.

Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:

Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:

Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.

Exkursionen, Laborausstattung sowie jegliche weitere Ausstattung wie Computer und Notebooks werden von den zentralen QSL-Mitteln bis zu einem Anteil von 40% gefördert. D.h. bei dieser Art von Beschaffungen müssen Antragstellende 60% der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten ist dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber zu tragen.

Eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Mitteln ist nicht möglich!

Tipp: Führen Sie die Finanzierungsquelle des Eigenanteils im Antrag an bzw. stellen Sie die Kostenkalkulation samt Eigenanteil auf, sodass die zentrale QSL-Vergabekommission dies berücksichtigen kann.

Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.

So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z.B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z.B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.).

Bei der Beantragung von Hilfskraftmitteln (aber auch bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei der Kostenkalkulation mit dem Arbeitgeber-Brutto gerechnet wird. Zudem sind Tarifverhandlungen und eventuelle Erhöhungen der Stundensätze zu beachten.

Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte (Stand 24.01.2023):

  • studentische Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 12,26 (AN-Netto) bzw. EUR 14,71 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss oder Äquivalent: EUR 13,29 (AN-Netto) bzw. EUR 15,42 (AG-Brutto)

Ab dem 01.08.2023 werden die Sätze erhöht (Stand 24.01.2023):

  • studentische Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 12,48 (AN-Netto) bzw. EUR 14,98 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss oder Äquivalent: EUR 13,53 (AN-Netto) bzw. EUR 15,69 (AG-Brutto)

Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung. Bei mehrjährigen Projekten beachten Sie bitte die regelmäßige Tariferhöhung von ca. 3% pro Jahr und berücksichtigen diese in der Kostenkalkulation.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft seit dem 01.10.2022 nicht mehr möglich ist!

Bei der Beantragung von Personalstellen sollte im Vorfeld die Möglichkeit sowie die Richtigkeit des Antrag mit der Personalabteilung abgesprochen werden z.B. im Hinblick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. 

Die Antragstellenden sind in der Verantwortung zu prüfen, ob die Maßnahmen in der beantragten Form umsetzbar sind.

Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.

Nur ein vollständiger Antrag wird in den Begutachtungsprozess aufgenommen. Antragsteller*innen tragen Sorge für die Vollständigkeit ihres Antrags sowie dessen fristgerechten Eingang.

Vollständige Anträge sind ausschließlich in digitaler Form über QSL-SLI@uni-frankfurt.de einzureichen.

Bei einem positiven Bescheid wird eine neue Projektnummer vergeben. Diese muss bei einer übergeordneten QSL-Kostenstelle des Fachbereichs oder Instituts angesiedelt sein. Um die Budgetverteilung zu beschleunigen, ist es daher ratsam, die übergeordnete QSL-Kostenstelle bereits im Antrag anzugeben. Setzten Sie sich hierzu mit dem Geschäftszimmer Ihres Instituts oder Fachbereichs in Verbindung.

„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind. Studentische Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, werden durch die zentrale QSL-Koordination betreut. 

Studentische Projekte müssen neben der Kostenkalkulation auch eine Übersicht der Ausgaben führen und diese bei einer Erstattungsaufforderung der zentralen QSL-Koordination mitschicken. Vorlagen für die Finanzübersicht gibt es nicht.

Da die Projektmittel auf einem universitären Projektkonto zur Verfügung gestellt werden, welches ausschließlich von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität verwaltet werden kann, ist ein*e Ansprechpartner*in am Fachbereich erforderlich. Deshalb wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Vernetzung mit den jeweiligen Ansprechpersonen am Fachbereich gebeten. Eine geeignete erste Anlaufstelle sind Referent*innen für Studium und Lehre, Dekanatsassistenzen oder Professuren bzw. Assistenzen von Professor*innen. Zudem ermöglicht die Vernetzung mit den Fachbereichen eine bessere fachliche Beratung bei anfallenden Rückfragen zum Projektverlauf.

Sollte sich keine Ansprechperson finden, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.
Der Antrag sollte in einer PDF-Datei digital (nicht als Scan, sondern elektronisch ausgefüllt) über QSL-SLI@uni-frankfurt.de eingereicht werden, welche die Dokumente entsprechend der in der Ausschreibung gelisteten Reihenfolge enthält.
Die Benachrichtigung kann bis zu 3 Monaten ab Bewerbungsfrist dauern.
Nach der Bewilligung erhalten die Antragsteller*innen einen Bescheid und es wird ein Projektkonto durch die Abteilung Controlling eingerichtet. Sobald dies erfolgt ist, werden Antragsteller*innen darüber benachrichtigt und erhalten Hinweise, wie sie zum Kontoauszug gelangen und eine Unterschriftsberechtigung einrichten können.
Prinzipiell ist es möglich, Umbuchungen vorzunehmen, wenn dies dem Förderzweck entspricht bzw. der Posten beantragt wurde. Es kann ggf. Rücksprache mit der Koordination der zentralen QSL-Mittel gehalten werden.

Die bewilligten Mittel sind für Projekte einzusetzen, wie diese beantragt und bewilligt wurden. Umwidmungen sind in einschlägig begründeten Ausnahmefällen bei kleinen Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben zwar möglich, jedoch sollten diese moderat eingesetzt werden. Größere Umwidmungen werden ggf. der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Auch kostenneutrale Laufzeitverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch sollten diese im Verhältnis zur beantragten Förderdauer stehen. 

Mittel können rückwirkend eingesetzt werden, wenn dies beantragt und begründet wurde.

Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.

Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich erfolgten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, zu überprüfen, ob die Mittel dem Förderzweck entsprechend verausgabt wurden: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die verwendeten Mittel detailliert auszuweisen und zu schildern, inwiefern der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen wie beantragt realisiert werden konnten. Sofern es Abweichungen gab, ist über diese zu berichten. 

Wurden Auflagen im Bewilligungsschreiben formuliert, sind diese im (Zwischen)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.

Nachdem der Abschlussbericht inkl. Finanzbericht eingereicht und durch die QSL-Koordination überprüft wurde, wird das Projektkonto ggf. durch die Antragsteller*innen ausgeglichen und durch die Abteilung Controlling geschlossen.

Kontakt

Studium Lehre Internationales

E-Mail: QSL-SLI@uni-frankfurt.de

Brigitte Horvath-Popp
Koordinatorin der zentralen Kommission für QSL-Mittel & Antragsmanagement

Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038
Telefon: 069/798-17928
E-Mail: b.horvath@em.uni-frankfurt.de

Rückfragen zum Förderschwerpunkt DALE

Studentische Initiative oder Hochschulgruppe werden?

Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal für studentische Partizipation.

Weiterführende Informationen zur Gestaltung der Lehre