Das offizielle Schreiben der DFG vom 26. März 2021 zur Verlängerung der letztjährig beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsprojekte und zusätzlicher Ausweitung der Maßnahmen in bestimmten Programmbereichen während der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier.
Angesicht der andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine Verlängerung der bereits beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsvorhaben sowie zusätzlich eine Ausweitung der Maßnahmen in folgenden Programmbereichen beschlossen.
Stornierungsausgaben und wissenschaftliche Veranstaltungen
Stornierungsausgaben für Veranstaltungen, die aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen abgesagt werden mussten, können in allen Programmen als Projektausgaben abgerechnet werden. Die Frist zum Nachholen bereits bewilligter wissenschaftlicher Veranstaltungen wird vom 30. September 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert. Für diese Veranstaltungen bleibt die ursprüngliche Bewilligung erhalten und die Stornierungsausgaben ergänzen bei Bedarf die Bewilligungssumme. Die Mittel können über den DFG-Vordruck 41.47 beantragt werden.
Projektförderungen
Wie bisher werden zusätzliche Personal- und Sachmittel für bis zu drei Monaten zur Verfügung gestellt unter der Voraussetzung, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erfordern. Der Zeitraum für die Corona-Sofortmaßnahmen wird um sechs Monate ausgeweitet: Mittel können nun für Projekte beantragt werden, deren Förderzeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) geendet hat oder enden wird. Die Regelungen gelten für Sachbeihilfen und zahlreiche andere Verfahren der Projektförderung.
Die Antragsstellung auf Corona-Sofortmaßnahmen erfolgt anhand des DFG-Vordrucks 41.47.
Bei weiterem Finanzbedarf können über die Soforthilfen hinaus auch Zusatz- und Verlängerungsanträge im regulären DFG-Verfahren gestellt werden.
Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme
Oben genannte Programmbereiche, deren letzte Förderperiode bis 30. Juni 2022 endet, können eine zusätzliche Abschlussfinanzierung beantragen unter der Voraussetzung, dass durch die Eindämmungsmaßnahmen zeitliche Verzögerungen aufgetreten sind, die das Erreichen der Projektziele des Gesamtkonsortiums beeinträchtigt haben. Gewährt werden Mittel in Höhe von von bis zu 80 % der bisherigen Förderung zeitanteilig für sechs Monate. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet.
Als Antrag ist der DFG-Vordrucks 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.
Emmy Noether- und Heisenberg-Programm
Geförderten im Emmy Noether-Programm sowie Inhaberinnen und Inhabern von Stellen im Heisenberg-Programm, deren letzter Förderabschnitt bis 30. Juni 2022 endet, wird aus Antrag eine zusätzliche Abschlussfinanzierung in Höhe von bis zu 80% der sich rechnerisch für sechs Monate ergebenden ursprünglichen Bewilligungssumme gewährt. Als Antrag ist der DFG-Vordrucks 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.
Sonderforschungsbereiche
Die bisherige Maßnahme einer Zusatzfinanzierung von drei Monaten ab dem jeweiligen Förderende (30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 oder 30. Juni 2021) wird ausgeweitet: Alles SFBs, deren Förderung zum 30.12.2021 oder zum 30.06.2022 endet, können eine Zusatzfinanzierung von sechs Monaten beantragen. Für den Zeitraum der Zusatzfinanzierung werden weiterhin 80 % der bisherigen zeitanteiligen Förderung gewährt. Im Antrag ist der Kausalzusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie kurz zu begründen.
Graduiertenkollegs
Alle Graduiertenkollegs können grundsätzlich die Vertragslaufzeit für aus Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus – um bis zu zwölf Monate auf bis zu 48 Monate kostenneutral verlängern Die Entscheidung, in welchen Fällen eine Verlängerung gewährt wird und für welchen Zeitraum, trifft das GRK. Falls die bewilligten Mittel auch nach Umdisposition innerhalb des Haushaltsjahres nicht ausreichen, stellt die DFG Mittel für Vertragsverlängerungen zusätzlich zur Verfügung:
Die Mittel sind in dem Jahr, in dem sie für die Vertragsverlängerung benötigt werden, bis spätestens 30. September des Jahres bei der DFG zu beantragen. Ein Formular wird dafür zur Verfügung gestellt.
Stipendien
Die mit Schreiben vom 20.03.2020 und 17.07.2020 veröffentlichten Regelungen werden fortgeführt und erweitert. Genaue Vorgaben siehe Schreiben der DFG vom 26.März 2021.
Die Antragstellung für eine kostenneutrale Verlängerung erfolgt ebenfalls nach den üblichen Regelungen. Anträge auf Corona-Sofortmaßnahmen stellen Sie bitte wie bisher über Ihren zuständigen Mitarbeiter in der Drittmittelabteilung.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Geänderte Regelungen für laufende DFG-Projekte
Das ausgefüllte Antragsformular leiten Sie bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in in der Drittmittelabteilung zur Gegenzeichnung und elektronischen Einreichung bei der DFG.
Bei Projektförderungen des BMBF wird jeweils auf Antrag im Einzelfall entschieden.
Der Projektträger DLR informiert über Erleichterungen bei der Vergabe von Aufträgen, die in BMBF-geförderten Projekt umgesetzt werden.
DAAD
Bedingt durch die Corona-Pandemie sind im Jahr 2021 bestimmte Maßnahmen im Rahmen laufender Projekte ausnahmsweise zuwendungsfähig. Ebenfalls besteht für Ihre neuen Projekte für das Haushaltsjahr 2021 noch die Möglichkeit, freiwerdende Mittel aus Mobilitäten in Digitalisierungsmaßnahmen umzuwidmen sowie ggf. Online-Stipendien für das Wintersemester 2021/22 zu vergeben. Dies betrifft konkret die Punkte:
Die Regelungen können auf der DAAD-Webseite nachgelesen werden.
Der DAAD hat darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Firstverlängerung für Verwendungsnachweise gewährt wird.
Die EU hat darauf hingewiesen, dass in Artikel 51 des Model Grant Agreements Regelungen zur „Force Majeur“ verankert sind. Diese können nun zum Einsatz kommen. Entsprechende Absprachen sollte der Koordinator des Projekts direkt mit dem verantwortlichen Projekt Officer abstimmen.
Ein aktuelles Schreiben zu den Auswirkungen auf das hessische Landesprogramm LOEWE finden sie hier.
Die Alexander von Humboldt Stiftung bietet eine Übersichtsseite mit aktuellen Informationen für Geförderte.
Die Fritz Thyssen Stiftung hält den Geschäftsbetrieb in beschränktem Umfang aufrecht.