Ausweitung der finanziellen Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Coronavirus-Pandemie

Das offizielle Schreiben der DFG vom 26. März 2021 zur Verlängerung der letztjährig beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsprojekte und zusätzlicher Ausweitung der Maßnahmen in bestimmten Programmbereichen während der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier

Angesicht der andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine Verlängerung der bereits beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsvorhaben sowie zusätzlich eine Ausweitung der Maßnahmen in folgenden Programmbereichen beschlossen.

Stornierungsausgaben und wissenschaftliche Veranstaltungen 

Stornierungsausgaben für Veranstaltungen, die aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen abgesagt werden mussten, können in allen Programmen als Projektausgaben abgerechnet werden. Die Frist zum Nachholen bereits bewilligter wissenschaftlicher Veranstaltungen wird vom 30. September 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert. Für diese Veranstaltungen bleibt die ursprüngliche Bewilligung erhalten und die Stornierungsausgaben ergänzen bei Bedarf die Bewilligungssumme. Die Mittel können über den DFG-Vordruck 41.47 beantragt werden.

Projektförderungen

Wie bisher werden zusätzliche Personal- und Sachmittel für bis zu drei Monaten zur Verfügung gestellt unter der Voraussetzung, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erfordern. Der Zeitraum für die Corona-Sofortmaßnahmen wird um sechs Monate ausgeweitet: Mittel können nun für Projekte beantragt werden, deren Förderzeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) geendet hat oder enden wird. Die Regelungen gelten für Sachbeihilfen und zahlreiche andere Verfahren der Projektförderung.
Die Antragsstellung auf Corona-Sofortmaßnahmen erfolgt anhand des DFG-Vordrucks 41.47

Bei weiterem Finanzbedarf können über die Soforthilfen hinaus auch Zusatz- und Verlängerungsanträge im regulären DFG-Verfahren gestellt werden. 

Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme 

Oben genannte Programmbereiche, deren letzte Förderperiode bis 30. Juni 2022 endet, können eine zusätzliche Abschlussfinanzierung beantragen unter der Voraussetzung, dass durch die Eindämmungsmaßnahmen zeitliche Verzögerungen aufgetreten sind, die das Erreichen der Projektziele des Gesamtkonsortiums beeinträchtigt haben. Gewährt werden Mittel in Höhe von von bis zu 80 % der bisherigen Förderung zeitanteilig für sechs Monate. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet.
Als Antrag ist der DFG-Vordrucks 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen. 

Emmy Noether- und Heisenberg-Programm 

Geförderten im Emmy Noether-Programm sowie Inhaberinnen und Inhabern von Stellen im Heisenberg-Programm, deren letzter Förderabschnitt bis 30. Juni 2022 endet, wird aus Antrag eine zusätzliche Abschlussfinanzierung in Höhe von bis zu 80% der sich rechnerisch für sechs Monate ergebenden ursprünglichen Bewilligungssumme gewährt. Als Antrag ist der DFG-Vordrucks 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.

Sonderforschungsbereiche 

Die bisherige Maßnahme einer Zusatzfinanzierung von drei Monaten ab dem jeweiligen Förderende (30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 oder 30. Juni 2021) wird ausgeweitet: Alles SFBs, deren Förderung zum 30.12.2021 oder zum 30.06.2022 endet, können eine Zusatzfinanzierung von sechs Monaten beantragen. Für den Zeitraum der Zusatzfinanzierung werden weiterhin 80 % der bisherigen zeitanteiligen Förderung gewährt. Im Antrag ist der Kausalzusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie kurz zu begründen. 

Graduiertenkollegs 

Alle Graduiertenkollegs können grundsätzlich die Vertragslaufzeit für aus Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus – um bis zu zwölf Monate auf bis zu 48 Monate kostenneutral verlängern Die Entscheidung, in welchen Fällen eine Verlängerung gewährt wird und für welchen Zeitraum, trifft das GRK. Falls die bewilligten Mittel auch nach Umdisposition innerhalb des Haushaltsjahres nicht ausreichen, stellt die DFG Mittel für Vertragsverlängerungen zusätzlich zur Verfügung:

  • Drei Stellen-/Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag im Jahr 2020 endete oder im Jahr 2021 begonnen hat. 
  • Sechs Stelle.-/ Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag vor oder im Jahr 2020 begonnen hat und im Jahr 2021 weiterläuft. 

Die Mittel sind in dem Jahr, in dem sie für die Vertragsverlängerung benötigt werden, bis spätestens 30. September des Jahres bei der DFG zu beantragen. Ein Formular wird dafür zur Verfügung gestellt. 

Stipendien 

Die mit Schreiben vom 20.03.2020 und 17.07.2020 veröffentlichten Regelungen werden fortgeführt und erweitert. Genaue Vorgaben siehe Schreiben der DFG vom 26.März 2021. 

Die Antragstellung für eine kostenneutrale Verlängerung erfolgt ebenfalls nach den üblichen Regelungen. Anträge auf Corona-Sofortmaßnahmen stellen Sie bitte wie bisher über Ihren zuständigen Mitarbeiter in der Drittmittelabteilung.

Ihre Ansprechpartner*innen: 

FB 1-15 

FB16: Drittmittelabteilung@kgu.de

Geänderte Regelungen für laufende DFG-Projekte

  • Das offizielle Schreiben der DFG an alle DFG-Geförderten zu laufenden Förderungen vom 17.03.2020 finden Sie hier.
  • Darüber hinaus werden fortlaufend aktualisierte Informationen bereitgestellt.
  • Um die Mittelversorgung der Projekte sicherzustellen, können Mittelanforderungen zusätzlich zum Original per E-Mail an die DFG gesendet werden. Eine Unterschrift oder ein Dienstsiegel/Stempel der Einrichtung ist nur auf dem Original erforderlich, welches parallel zur E-Mail an die DFG zu übersenden ist. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es wird um Kennzeichnung gebeten, dass der Betrag bereits vorab elektronisch angefordert wurde.
  • Die DFG hat am 18.05.2020 insgesamt 175 Mio. € als zusätzliche finanzielle Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Corona-Pandemie in Aussicht gestellt und hat nun nähere Details zu den betroffenen Projekten und der konkreten Umsetzung im Einzelfall veröffentlicht. Details und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Darstellung der DFG. Ein Mehrbedarf kann mit wenigen Ausnahmen in fast allen Förderlinien geltend gemacht werden. Eine Aufstockung der Projektmittel ist für Projekte möglich, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2021 regulär beendet wurden oder noch enden werden. Ein Mehrbedarf kann für maximal drei Monate in einer zeitanteiligen Höhe von bis zu maximal 80 % beantragt werden, sofern pandemiebedingte Erschwernisse vorliegen (zum Antragsformular).

    Die DFG bittet darum,
    • unmittelbar nur Anträge mit einem Projektende bis einschließlich 30.9.2020 einzureichen, 
    • Projekte mit Projektende bis 31.12.2020 können dann ab Juli / August 2020 bearbeitet werden, 
    • Projekte mit Laufzeitende bis 30.6.2021 können dann ab Oktober / November 2020 eingereicht werden 

Das ausgefüllte Antragsformular leiten Sie bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in in der Drittmittelabteilung zur Gegenzeichnung und elektronischen Einreichung bei der DFG.


Bei Projektförderungen des BMBF wird jeweils auf Antrag im Einzelfall entschieden.

  • Dringende/zeitkritische Anträge sowie Zahlungsanforderungen sind bis auf weiteres elektronisch per E-Mail an den wissenschaftlichen sowie administrativen Ansprechpartner zu senden. Zahlungsanforderungen werden i.d.R. auch weiterhin von den Mitarbeitern der Drittmittelabteilung abgesendet. 
  • Auf Antrag können die Fristen für Zwischenberichte und Zwischennachweise im Einzelfall verlängert werden. Es gibt keine generelle Ausnahme von Vorlagefristen. 
  • Möglich ist entgegen der bisherigen Praxis die Abrechnung von Stornierungsgebühren für bereits gebuchte Reisen im Zusammenhang mit dem Projekt – im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets. 
  • Bei gravierenden Veränderungen im Projektablauf ist der Projektträger rechtzeitig zu informieren.

Der Projektträger DLR informiert über Erleichterungen bei der Vergabe von Aufträgen, die in BMBF-geförderten Projekt umgesetzt werden. 

  • Aufträge bis zu 100.000 € (ohne USt.) dürfen wahlweise durch Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden 
  • Ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (ohne USt.) sind in Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes zu veröffentlichen 
  • Die Regelung gilt befristet vom 14.07.2020 bis 31.12.2021 
  • Weitere Informationen entnehmen Sie unter anderem dem Informationsschreiben des DLR oder der Homepage des BMWi

DAAD

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind im Jahr 2021 bestimmte Maßnahmen im Rahmen laufender Projekte ausnahmsweise zuwendungsfähig. Ebenfalls besteht für Ihre neuen Projekte für das Haushaltsjahr 2021 noch die Möglichkeit, freiwerdende Mittel aus Mobilitäten in Digitalisierungsmaßnahmen umzuwidmen sowie ggf. Online-Stipendien für das Wintersemester 2021/22 zu vergeben. Dies betrifft konkret die Punkte: 

  • Online-Beginn von Maßnahmen mit späterem Übergang zu physischer Mobilität 
  • Umwidmungen in digitale Maßnahmen durch Ausfall von ursprünglich geplanten Maßnahmen (gültig bis 31.12.2021) 
  • Einsatz von STIBET-Mitteln für Quarantänekosten ausländischer Studierender (gültig bis 31.12.2021) 

Die Regelungen können auf der DAAD-Webseite nachgelesen werden.

Der DAAD hat darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Firstverlängerung für Verwendungsnachweise gewährt wird. 

Die EU hat darauf hingewiesen, dass in Artikel 51 des Model Grant Agreements Regelungen zur „Force Majeur“ verankert sind. Diese können nun zum Einsatz kommen. Entsprechende Absprachen sollte der Koordinator des Projekts direkt mit dem verantwortlichen Projekt Officer abstimmen. 


Ein aktuelles Schreiben zu den Auswirkungen auf das hessische Landesprogramm LOEWE finden sie hier.

  • Soweit in den laufenden LOEWE-Projekten Stornokosten durch abgesagte Veranstaltungen infolge der Corona-Pandemie anfallen, können die Projekte diese Kosten im Rahmen der bewilligten Förderung begleichen. Im Übrigen wird auf die geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze für LOEWE-Projekte verwiesen, die Möglichkeiten zur flexiblen Mittelbewirtschaftung eröffnen. 
  • Innerhalb der bewilligten Förderperiode ist die Übertragung von LOEWE-Mitteln auf das Folgejahr bereits jetzt schon zulässig und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen realisiert. Bis spätestens 11.12.2020 können alle Projekte mögliche Mittelübertragungen elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle beantragen. 
  • Da die Förderperiode bei den LOEWE-Projekten der 9. Förderstaffel und der 10. Förderstaffel bereits weit fortgeschritten ist, kann bei diesen Projekten auf Antrag eine einjährige kostenneutrale Laufzeitverlängerung gewährt werden, um die Zielerreichung dieser Forschungsverbünde zu unterstützen. Entsprechende begründete Anträge sind bis zum 25. September 2020 bei der LOEWE-Geschäftsstelle einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu FuN auf, wenn Sie dies planen.

Die Alexander von Humboldt Stiftung bietet eine Übersichtsseite mit aktuellen Informationen für Geförderte. 

Die Fritz Thyssen Stiftung hält den Geschäftsbetrieb in beschränktem Umfang aufrecht. 

  • Es wird gebeten, nur unaufschiebbare Mittelabrufe mit handschriftlicher Unterschrift in gescannter Form als Anhang an die E-Mail-Adresse fts@fritz-thyssen-stiftung.de zu richten. 
  • Die telefonische Auskunftsmöglichkeit ist bei dringenden Fragen wochentags auf die Zeit zwischen 10.00 und 15.00 Uhr begrenzt.