Fristen für Studienabschnitte

Ab dem Sommersemester 2022 wird bei der Fachsemesterzählung bei den prüfungsrechtlichen Fristen (insbesondere zeitliche Vorgaben für die Ablegung von Prüfungen, Studienabschnittsfristen, Wiederholungsfristen) wieder jedes Semester regulär berücksichtigt.

Für die Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 galt die Sonderregelung der Aussetzung der Fachsemesterzählung. (Auf den Stammdatenblättern der jeweiligen Semester ist ein entsprechender Nachweis vorhanden.) 
Soweit prüfungsrechtliche Fristen im Sommersemester 2022 abgelaufen waren, konnten diese Fristen pauschal um 1 Semester verlängert werden. Die Entscheidung hierüber oblag den Fachbereichen.


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