Lehrveranstaltungen
- Vorlesungsverzeichnis
- Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen
- Voraussetzungsprüfung bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
- Exkursionen (ins Ausland)
- Pflichtpraktika zur beruflichen Orientierung
- Teilnahmenachweis
- Livestream
- Webkonferenzen
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis enthält Informationen zu den Lehrveranstaltungen sowie zu deren Durchführung.
Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen
Es gibt Fristen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, die von einigen Erstsemestern nicht gehalten werden können, da die Ausgabe der Goethe-Card mit dem HRZ-Account aufgrund der Verfahrensabfolge (z.B. Losverfahen) erst spät erfolgen kann. Die Fachbereiche sind gebeten, großzügig zu verfahren.
Es gelten die individuell von den Fachbereichen getroffenen Regelungen zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen.
Voraussetzungsprüfung bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Es wird den Lehrenden empfohlen, Teilnahmevoraussetzungen für Module wo möglich aufzuheben bzw. zu flexibilisieren. Lehrende setzen sich bitte hinsichtlich vorgenommener Änderungen mit Hochschulrechenzentrum (HRZ) und Prüfungsamt in Verbindung.
Exkursionen (ins Ausland)
Exkursionen auch mehrtägige und Geländeübungen können wie alle anderen Lehrveranstaltungen stattfinden.
Mehrtägige Exkursionen (Grabungen etc.) ins Ausland sind unter der Auflage wieder möglich, dass für das Reiseziel keine Warnung des Auswärtigen Amt vorliegt bzw. das Gebiet durch das Robert-Koch-Institut als Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen ist. Die Veranstaltungs- bzw. Exkursionsleitung ist für die regelmäßige Kontrolle der Einstufung des Reisegebietes verantwortlich. Sollte sich bis zum Abreisetag der Status ändern, d.h. das Zielland oder auf der Reise dorthin zu passierende Transitländer durch das Auswärtige Amt bzw. das RKI zum Virusvariantengebiet erklärt werden bzw. eine entsprechende Reisewarnung bestehen, so ist die Reise/Exkursion abzusagen.
Es steht den Prüfungsausschüssen frei, für Exkursionen und/oder verpflichtende Auslandsaufenthalte, welche nicht durchgeführt werden können, Äquivalenzleistungen zuzulassen, durch die das Kompetenz- und Qualifikationsziel im Wesentlichen erreicht wird. Diese Entscheidung trifft der Fachbereichsrat, der sie auf den Prüfungsausschuss oder die Studienkommission delegieren kann.
Pflichtpraktika zur beruflichen Orientierung
Es steht den Prüfungsausschüssen frei, für Pflichtpraktika zur beruflichen Orientierung, welche nicht durchgeführt werden können, Äquivalenzleistungen zuzulassen, durch die das Kompetenz- und Qualifikationsziel im Wesentlichen erreicht wird. Entscheidungen mit Allgemeingültigkeit (z.B. ob und wenn ja welche Lehrveranstaltungen als Alternative angeboten werden können) trifft der Prüfungsausschuss. Einzelentscheidungen (z.B. ob ein bestimmtes ehrenamtliches Engagement eines*einer Studierenden anerkannt werden kann) trifft der*die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Für Staatsexamensstudiengänge können besondere Bestimmungen nach Maßgabe des Landesrechts gelten.
Teilnahmenachweis
Regelung ab dem Wintersemester 2022/23:
Es gelten die Regelungen der jeweils gültigen studiengangspezifischen Ordnung.
Regelung im Sommersemester 2022:
Für Lehrveranstaltungen im Sommersemester wird die regelmäßige Teilnahme als Teilnahmenachweis ausgesetzt, es sei denn, es wird zu einzelnen Präsenz-Lehrveranstaltungen eine abweichende Regelung getroffen. Bei virtuellen Lehrveranstaltungen sind abweichende Regelungen, die eine regelmäßige Teilnahme einfordern, ausgeschlossen. Die regelmäßige Teilnahme kann in der jeweiligen Lehrveranstaltung durch das Erfordernis einer „aktiven Teilnahme“ ersetzt werden. Diese Entscheidungen trifft die oder der Lehrende im Benehmen mit der oder dem Modulverantwortlichen. Sofern Studierende aus persönlichen Gründen (Risikogruppe/Risikohaushalt, Care-Verpflichtungen, technische Ausstattung usw.) nicht an allen Sitzungen der Veranstaltung teilnehmen können, sind Lehrende gebeten, entsprechendes Selbstlernmaterial zur Verfügung zu stellen.
Livestream (inkl. Aufzeichnung)
Die HRZ-Medientechnik kann nach vorheriger Anmeldung aus vielen Räumen am Campus Westend und Riedberg Livestreams anbieten. Mit einem solchen Livestream können Lehrende eine passive Teilnahme anbieten, ohne dass für Nutzende eine Präsenz am Campus erforderlich ist. In der Regel werden Ton, Präsentation (PPT, Dokumentenkamera, etc.) und Videobild (Dozierende, Tafelanschrieb, Bench, etc.) übertragen. Dieses Verfahren bietet jedoch keinen audiovisuellen Rückkanal z.B. für einen begleitenden Video-Chat. Rückfragen der Online-Teilnehmenden können aber z.B. per Mail erfolgen. Die Kapazitäten sind begrenzt, eine bestätigte Buchung mit Vorlauf von mindestens drei Wochen ist zwingend erforderlich. Am Campus Niederrad bestehen abweichende Regelungen, da dort die Medienbetreuung in eigener Regie stattfindet.
Webkonferenzen
Sollten Lehrende Zoom als Webkonferenzdienste einsetzen wollen, müssten sie das z.B. über einen eigenen, mitgebrachten Laptop o.ä. tun. Diese Dienste sind nicht mit der Infrastruktur in den Gebäuden kompatibel! Die in einigen Räumen verbauten Dozenten-PC sind derzeit nicht geeignet, dort Webcams oder Mikrofone anzuschließen. Die in den Räumen verbauten Kameras sind nicht mit diesen PCs verbunden und können auch nicht mit Ihrem Laptop o.ä. verbunden werden. Sie stehen ausschließlich für Aufzeichnung bzw. Livestream zur Verfügung. Aufgrund bestehender technischer Begrenzungen sind weitergehende Anwendungen nicht möglich. An einzelnen Gebäude-Pforten sind in einem begrenzten Umfang Kameras und Mikrofone zum Ausleihen hinterlegt.