Fristen für Studienabschnitte
Ab dem Sommersemester 2022 wird bei der Fachsemesterzählung bei den prüfungsrechtlichen Fristen (insbesondere zeitliche Vorgaben für die Ablegung von Prüfungen, Studienabschnittsfristen, Wiederholungsfristen) wieder jedes Semester regulär berücksichtigt.
Die für die Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 geltende Sonderregelung der Aussetzung der Fachsemesterzählung bei diesen Fristen entfällt zum Sommersemester 2022. Soweit prüfungsrechtliche Fristen im Sommersemester 2022 ablaufen, können diese Fristen pauschal um 1 Semester verlängert werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Fachbereichen.