Studienbewerbung
Studienbewerbung WS 2021/22
Bewerbungsfristen für grundständige Studiengänge
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat nun aufgrund der aktuellen Gegebenheiten gemeinsam mit den anderen Ländern beschlossen, die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2021/2022 anzupassen. Die Bewerbungsfrist beginnt am 01. Juni 2021 und endet für zulassungsbeschränkte Fächer am 31. Juli 2021, bei zulassungsfreien Fächern am 31. August 2021. Die geänderten Fristen gelten sowohl für Bachelor- als auch Staatsexamensstudiengänge und für Studiengänge, die über Hochschulstart (DoSV) vergeben werden.
Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge
Bei einigen Masterstudiengängen wurden die Bewerbungsfristen verlängert. Auf der zentralen Masterseite https://www.uni-frankfurt.de/87596546 stehen die aktuellen Bewerbungsfristen..
Fehlende Unterlagen bei Bewerbung für einen Masterstudiengang
Aufgrund geschlossener Behörden bzw. Testcenter können insbesondere ausländische Studienbewerber*innen verschiedene notwendige Bewerbungsvoraussetzungen (z.B. TOEFL, IELTS) nicht erfüllen. Bitte erkundigen sie sich bei den jeweiligen Studiengangsleitungen des Masterstudiengangs, ob und wie entsprechende Unterlagen (z.B. TOEFL, IELTS) nachgereicht werden können.
Bewerbung für einen Masterstudiengang ohne abgeschlossenen Bachelor
Universitätsweit wird bei der Zulassung zu Masterstudiengängen zum WS 2021/22 der Umfang der erforderlichen Bachelorleistungen gesenkt, bei zulassungsfreien Masterstudiengängen von 80% auf 70%, bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen von 80% auf 70%. In Ergänzung dieser Regelung kann das Bachelorzeugnis innerhalb der ersten beiden Semester des Masterstudiums vorgelegt werden.
Für diejenigen, die zum WS 2021/22 zugelassen wurden und das Zeugnis zum Ende des WS 2021/22 vorlegen müssen, wurde die Frist um ein Semester auf das Ende des SoSe 2022 verschoben. Im begründeten Ausnahmefall kann diese Frist für diese Gruppe auf Antrag bis zum Ende des WS 2022/23 verlängert werden.
uni-assist Prüfergebnis der ausländischen Vorbildungsnachweise
Wer coronabedingt mit dem Studium im grundständigen Bereich / dem Studienkolleg nicht zum SoSe 2021 starten kann, für den gilt: Das uni-assist Prüfergebnis der ausländischen Vorbildungsnachweise kann auch in den beiden Folgesemestern verwendet werden.
Studienbewerbung SoSe 2021
Bewerbungsfristen für grundständige Studiengänge
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2021 beginnt am 1.12.2020 und endet für zulassungsbeschränkte Fächer am 15. Januar 2021, bei zulassungsfreien Fächern am 28. Februar 2021.
Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge
Auf der zentralen Masterseite https://www.uni-frankfurt.de/87596546 stehen die aktuellen Bewerbungsfristen..
Fehlende Unterlagen bei Bewerbung für einen Masterstudiengang
Aufgrund geschlossener Behörden bzw. Testcenter können insbesondere ausländische Studienbewerber*innen verschiedene notwendige Bewerbungsvoraussetzungen (z.B. TOEFL, IELTS) nicht erfüllen. Die Studiengangsleitungen der Masterstudiengänge sind gebeten den Bewererb*innen Auskunft darüber zu geben, ob und wie entsprechende Unterlagen (z.B. TOEFL, IELTS) nachgereicht werden können.
Bewerbung für einen Masterstudiengang ohne abgeschlossenen Bachelor
Ob universitätsweit bei der Zulassung zu Masterstudiengängen zum SoSe 2021 der Umfang der erforderlichen Bachelorleistungen gesenkt werden wird, ist noch nicht entschieden.
Für diejenigen, die zum SoSe 2021 zugelassen werden und das Zeugnis zum Ende des SoSe 2021 vorlegen müssen, wurde die Frist um ein Semester auf das Ende des WS 21/22 verschoben.