Wenn Sie ein Beschwerdeverfahren in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, vorab eine vertrauliche Beratung durch eine der Beratungsstellen im Gleichstellungsbüro in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam können wir Ihre Optionen besprechen und Sie zum Beschwerdeverfahren beraten. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie zudem während des Prozesses.
Das Beschwerdeverfahren ist ein formales Verfahren der Universität, im Unterschied zur vertraulichen Beratung hat die beschwerdeführende Person hier keinen Anspruch auf vertrauliche, anonyme Behandlung der Beschwerde.
Das Verfahren kann auch gegen den geänderten Willen der betroffenen Person weitergeführt werden, sofern die Universitätsleitung zum Handeln verpflichtet ist (insbesondere, wenn strafbare Handlungen und/oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vorliegt).
Der Ablauf des Beschwerdefahrens wird in §9 der Antidiskriminierungsrichtlinie festgelegt.