Diskriminierungsverständnis der Goethe-Universität

2020_05_20_Duden Wörterbuch

Diskriminierung entsprechend der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität bezeichnet Formen von Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierter) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale:

  • rassistische Zuschreibungen (anhand phänotypischer Merkmale, vermuteter Herkunft und/oder Religionszugehörigkeit, Name usw.)
  • Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
  • Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
  • sexuelle Orientierung und/oder Identität
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen, Behinderungen
  • Lebensalter
  • soziale Herkunft bzw. sozialer Status
  • familiäre Fürsorgeverantwortung

Die Goethe-Universität setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person diskriminiert, benachteiligt, missachtet oder herabgesetzt wird. Jede Form von Diskriminierung insbesondere rassistischer, ethnisierender, antisemitischer und antimuslimischer Art sowie Diskriminierung bezogen auf geschlechtliche und sexuelle Identitäten und zugeschriebene bzw. angenommene oder tatsächliche Eigenschaften wie Lebensalter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, soziale Herkunft bzw. sozialer Status und andere soziale Stigmatisierungen werden an der Goethe-Universität nicht toleriert.

Entscheidend für die Einstufung einer Handlung oder Verhaltensweise als Diskriminierung ist insbesondere das Ergebnis, also die Wirkung einer Entscheidung oder Handlung, nicht das zugrundeliegende Motiv, das zu dieser Wirkung geführt hat.

Diskriminierung im Verständnis dieser Richtlinie beruht auf Zuschreibungen oder Zugehörigkeiten, die Bestandteil historisch gewachsener, gesellschaftlich relevanter Ungleichheitsstrukturen sind, die systematisch zu Benachteiligungen führen.

Diskriminierung findet sowohl als individuelle bzw. interaktionelle Handlung als auch auf struktureller oder institutioneller Ebene statt und muss dementsprechend auf allen diesen Ebenen angegangen werden.

Die in der Antidiskriminierungsrichtlinie festgehaltene Begriffsbestimmung von Diskriminierung erkennt zudem an, dass Menschen vielfache Zugehörigkeiten haben bzw. verschiedene Zuschreibungen erfahren und dementsprechend auch durch je spezifisches Zusammenwirken verschiedener Dimensionen von Diskriminierung betroffen sein können.

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