Wegweiser GuS

Der Übergang von der Orientierungssphase hinein in das Fachstudium

Es gibt mehrere Aspekte, die bei der Wahl der Studienrichtung oder bei einem angestrebten Fachwechsel nach der Orientierungsphase des Goethe-Orientierungsstudium BA Geistes- und Sozialwissenschaften beachten müssen und die hier aufgeführt werden.

Wahl einer Studienrichtung oder Fachwechsel?

Prüfungsamt

Der Unterschied zwischen der Wahl einer Studienrichtung und einem Fachwechsel soll hier kurz erläutert werden.

Sollten Sie eines der sieben, am Orientierungsstudium teilnehmenden Studienfächer studieren wollen (Sportwissenschaft, Katholische Theologie, Religionswissenschaft, Ethnologie, Romanistik, AVL oder Humangeographie), kommt für Sie sowohl die Wahl einer Studienrichtung innerhalb des BA Geistes- und Sozialwissenschaften in Frage, als auch ein Fachwechsel. Die Zulassungsvoraussetzungen - ob Sie in eine Studienrichtung gehen oder in dieses Fach wechseln - sind identisch, weil die fachspezifischen Anhänge der StPO des BA Geistes- und Sozialwissenschaften, in der die Studienrichtungen definiert werden, der jeweils originalen StPO des Fachstudiengangs nachgebildet sind. Ein Unterschied besteht allerdings im Titel Ihres späteren Studienabschlusses: Wenn Sie im BA Geistes- und Sozialwissenschaften bleiben und lediglich die Studienrichtung wählen erhalten Sie einen Abschluss mit dem Titel „BA Geistes- und Sozialwissenschaften mit der Studienrichtung (bspw.) Religionswissenschaft mit dem Nebenfach X“, wenn Sie hingegen einen Fachwechsel vollziehen, erhalten Sie einen Abschluss mit dem Titel „BA Religionswissenschaft mit dem Nebenfach X“. Ihnen obliegt die Entscheidung, welchen Abschluss Sie bevorzugen.

Wenn Sie BaföG-Empfänger*In sind, sollten Sie jedoch folgendes beachten: Während der ersten beiden Semester können Sie das Studienfach problemlos wechseln, ohne dass Ihnen dadurch bei der Bezugsdauer des BaföG ein Nachteil entsteht. Sollten Sie jedoch nach dem zweiten Semester bemerken, dass Sie den Studiengang erneut wechseln möchten, würde dies einen weiteren Fachwechsel bedeuten. In diesem Fall wird dann genauer geprüft, beispielsweise in welches Fach warum gewechselt wird. Es könnte sein, dass die Bezugsdauer des BaföG nicht bis zum Ende der Regelstudienzeit des neu gewählten Studiengangs bewilligt wird. Allerdings kann keine generelle Aussage getroffen werden, da jeder Fall von der Sachbearbeitung einzeln geprüft wird und je entsprechend entschieden wird.

Wahl der Studienrichtung

Imagemap Themenbereiche_neu

Wenn Sie sich für eine Studienrichtung entschieden haben, sollten Sie sich zuerst um die Zulassungsbedingungen informieren. Im Formularschrank Ihres Prüfungsamtes sind für alle Studienrichtungen Checklisten hinterlegt. Auf diesen Checklisten werden die nötigen Unterlagen / Nachweise aufgelistet, die Sie mit dem Antrag für die Wahl der Studienrichtung abgeben müssen.

Wenn Sie die Checkliste geprüft und alle Unterlagen / Nachweise beisammen haben, benötigen Sie das Formular Antrag für die Wahl der Studienrichtung. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie dieses Formular und die Nachweise als Scan via E-Mail oder postalisch an das Prüfungsamt des BA Geistes- und Sozialwissenschaften.

Der Fachwechsel

Bei einem Fachwechsel wechseln Sie Ihr Studienfach. Sie verlassen dann den BA Geistes- und Sozialwissenschaften und wechseln in ein beliebiges Fach, vorausgesetzt Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie dazu unten stehende Fristen. 

Wenn Sie einen Fachwechsel in eines der sieben, am Projekt Orientierungsstudium teilnehmenden Fächer (Studienrichtungen) vornehmen, können die Leistungen, die Sie in dem Zielfach während der Orientierungsphase erbracht haben, angerechnet werden. Sollten Sie Leistungen in einem Zielfach erbracht haben, dass nicht zu den teilnehmenden Fächern gehört, kann eine Anrechnung nicht garantiert werden. Sie bekommen auf Nachfrage ein Transkript Ihrer in der Orientierungsphase erbrachten Leistungen über das Prüfungsamt. 

Gleiches gilt auch, wenn Sie an eine andere Universität wechseln. Achten Sie hierbei bitte darauf, ob Ihre Zieluniversität einen Nachweis Ihrer Exmatrikulation wünscht und kümmern Sie sich dementsprechend ggf. um die Beantragung Ihrer Exmatrikulation über das Studierendensekretariat.

Ablauf Übergang in das Fachstudium

cw_IG-Farben-Haus_2010_273_ef

Es gibt verschiedene Szenarien, die Ihre Möglichkeit beschreiben, nach der Orientierungsphase des BA Geistes- & Sozialwissenschaften in das Fachstudium zu wechseln. Nachfolgend werden drei Szenarien erläutert, die jeweils beschreiben, wie Sie einen Fachwechsel, die Wahl einer Studienrichtung oder eine kombinierte Variante durchlaufen. Für alle Fächer gilt das Gleiche: Besuchen Sie, bevor Sie aktiv werden, die Studienberatung des jeweiligen Studiengangs und notieren Sie sich alle wichtigen Informationen, welche Zugangsvoraussetzungen, welche Anforderungen gestellt werden et cetera. Wichtig ist vor allem, dass die entsprechenden Fristen eingehalten werden.

Fristen für Ihre Bewerbung:

  • Mit NC 1. Juni 2024 - 15. Juli 2024 (= Fachwechsel / Übergang in folgende Studienrichtungen des BA GuS -> NF Humangeographie, Sportwissenschaft)
  • Ohne NC 1. Juni 2024 – 31. August 2024 (= Fachwechsel / Übergang in eine Studienrichtung des BA GuS)

Einschreibefristen (Fristen in denen Sie Ihre Zusage zur Annahme geben müssen):

  • Mit NC bis voraussichtlich Mitte September 2024
  • Ohne NC bis voraussichtlich Ende September 2024 

Szenario 1
Wahl der Studienrichtung

Sie bleiben im derzeitigen Studiengang BA Geistes- und Sozialwissenschaften und wählen innerhalb dieses Studiengangs eine der 7 Studienrichtungen und ggf. ein Nebenfach.

Voraussetzung:

  • Sie haben den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung abgegeben.
  • Sie haben mindestens das Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul erfolgreich abgeschlossen. Die Modulscheine erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes des BA Geistes- und Sozialwissenschaften.
  • Sie haben alle Nachweise, die auf den Checklisten der jeweiligen Studienrichtungen genannt werden, erbracht. Die Checklisten erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes des BA Geistes- und Sozialwissenschaften.
  • Sie haben den Antrag für die Wahl der Studienrichtung ausgefüllt und abgegeben.

Vorgehen:
Sammeln Sie alle Nachweise und geben Sie diese zusammen mit dem Antrag für die Wahl der Studienrichtung bis spätestens zum 30. September 2022 ab. Senden Sie diese an das Prüfungsamt BA Geistes und Sozialwissenschaften [Anschrift: Prüfungsamt BA Geistes- und Sozialwissenschaften im Fachbereich 06, Norbert-Wollheim-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main] oder sollte bis dahin wieder Präsenz an der Goethe-Universität Frankfurt erlaubt sein, geben Sie die Unterlagen im Prüfungsamt persönlich ab. Sollten Sie diese Frist verpassen, kann Ihre Wahl nicht mehr angenommen werden und Sie wechseln womöglich in eine Studienrichtung, die Sie nicht gewählt haben. Bitte beachten Sie unten stehende Sonderfälle!

Allgemeines zu den Sonderfällen:

Es gibt Mono-BA-Studiengänge (Sie studieren ein Fach voll, ohne Nebenfach) und Mehr-Fächer-BA-Studiengänge (Sie studieren Hauptfach und Nebenfach). Der BA Geistes- und Sozialwissenschaften ist ein Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengang. Wenn Sie nun die Studienrichtungen Ethnologie oder Humangeographie als Studienrichtung wählen, achten Sie bitte darauf, die dazugehörigen obligatorischen und gleichnamigen Nebenfächer (NF Ethnologie und NF Humangeographie) zu wählen. Sie können in beiden Studienrichtungen von unserem Prüfungsausschuss nur dann eingeteilt werden, wenn Sie die Annahme im Nebenfach nachweisen können.

Sonderfall Ethnologie  
Die Studienrichtung Ethnologie verlangt für die Aufnahme einen Nachweis darüber, dass Sie auch im Nebenfach Ethnologie angenommen sind. Dieses ist zulassungsfrei (kein NC). Hierfür müssen Sie fristgerecht (s.o.) einen Fachwechsel im Nebenfach vornehmen. Über die Seiten des Studierendensekretariats können Sie bequem Ihr Nebenfach wählen. Sie wechseln dann vom Nebenfach „Nebenfach zum Hauptfach Geistes- und Sozialwissenschaften“ in das Nebenfach Ethnologie. Weil das Nebenfach keine universitätsinterne Zulassungsbeschränkung (NC) hat, können Sie den Fachwechsel direkt vornehmen und sich einschreiben. Mit dem Nachweis, dass Sie im Nebenfach einen Fachwechsel in die Ethnologie vorgenommen haben, können Sie nun den Antrag zur Wahl der Studienrichtung stellen: Reichen Sie dazu bis zum 30. September alle Nachweise und den Antrag zur Wahl der Studienrichtung in Ihrem Prüfungsamt des BA Geistes- und Sozialwissenschaften postalisch oder via Mail ein. Der Prüfungsausschuss wird daraufhin über Ihren Antrag befinden.

Sonderfall Sportwissenschaft
Die Studienrichtung Sportwissenschaft ist wie der Mutterstudiengang Sportwissenschaft zulassungsbeschränkt. Für Studierende des BA Geistes- und Sozialwissenschaften wird die Studienplatzanzahl in der Studienrichtung Sportwissenschaft auf 10 beschränkt. Gibt es mehr Bewerber*innen als freie Plätze, wird der Prüfungsausschuss, nach Maßgabe der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, die freien Plätze vergeben. Je nachdem, wie viele Studierende aus dem BA Geistes- und Sozialwissenschaften die Sportwissenschaft wählen, kann es also durchaus sein, dass Sie keinen Studienplatz in der Studienrichtung Sportwissenschaft erhalten. Halten Sie sich daher alle Möglichkeiten offen, indem Sie versuchen, neben der Wahl der Studienrichtung Sportwissenschaft innerhalb des BA Geistes- und Sozialwissenschaften, über einen Fachwechsel in die Sportwissenschaft zu gelangen. Dabei würden Sie neben der Wahl der Studienrichtung parallel einen Fachwechsel in die Sportwissenschaft beantragen. So können Sie an beiden Auswahlverfahren teilnehmen, an dem Auswahlverfahren innerhalb des BA GuS und direkt über die Sportwissenschaft. Wir empfehlen Ihnen gleichzeitig, sich früh über alternative Studienrichtungen bzw. Studienfächer zu informieren und sich, neben der Studienrichtung oder dem BA Sportwissenschaft, auch für andere Fächer mit z.B. einem Fachwechsel zu bewerben.  

Sonderfall Humangeographie
Die Studienrichtung Humangeographie verlangt für die Aufnahme einen Nachweis darüber, dass Sie auch im Nebenfach Humangeographie (mit NC) angenommen sind. Hierfür müssen Sie sich fristgerecht (s.o.) online bewerben. Über die Seiten des Studierendensekretariats können Sie bequem die Bewerbung stellen. Sie wechseln dann vom Nebenfach „Nebenfach zum Hauptfach Geistes- und Sozialwissenschaften“ in das Nebenfach (Human)geographie. Weil das Nebenfach eine universitätsinterne Zulassungsbeschränkung (NC) hat, wissen Sie erst ab Anfang September, ob Sie angenommen wurden. Wenn Sie angenommen wurden, müssen Sie sich möglichst zeitnah einschreiben für das Nebenfach, den Nebenfach-Platz also annehmen. Reichen Sie bis zum 30. September alle Nachweise und den Antrag zur Wahl der Studienrichtung in Ihrem Prüfungsamt des BA Geistes- und Sozialwissenschaften postalisch oder via Mail ein. Der Prüfungsausschuss wird daraufhin über Ihren Antrag befinden.

Szenario 2
Fachwechsel

Sie wechseln aus Ihrem derzeitigen Studiengang BA Geistes- und Sozialwissenschaften in einen anderen Studiengang.

Voraussetzung:

  • Sie bewerben sich (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) oder schreiben sich direkt ein (bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen).

Vorgehen:
Sie müssen sich vom 01. Juni 2022 bis zum 15. Juli 2022 bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bewerben. Um bei einer Nicht-Zulassung nicht leer auszugehen besteht bei dem Fachwechsel die Möglichkeit, drei Studienwünsche anzugeben. Wer clever ist, wählt mindestens als dritten Wunsch ein Fach, das nicht zulassungsbeschränkt ist. Sollten Sie bei keinem NC-Studiengang angenommen wurden sein, sind Sie immerhin in Ihrem Dritt-Wunsch-Fach und nicht ohne sinnvollen Studienplatz.
Anfang September erhalten Sie voraussichtlich die Zu- bzw. Absage durch das Studierendensekretariat. Bei einer Zusage haben Sie bis voraussichtlich Mitte September Zeit, sich einzuschreiben und so den Studienplatz anzunehmen (Einschreibefrist).
Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie direkt über die Website des Studierendensekretariats ein Fachwechsel veranlassen.

Szenario 3
Fachwechsel + Wahl der Studienrichtung

Sie kombinieren beide Verfahren und treffen Ihre Entscheidung später: Sie bleiben im derzeitigen Studiengang BA Geistes- und Sozialwissenschaften und wählen innerhalb dieses Studiengangs eine der 7 Studienrichtung und ggf. ein Nebenfach. Gleichzeitig bewerben Sie sich (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) oder schreiben sich direkt um (bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen.)

Voraussetzung:

  • Sie haben den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung abgegeben.
  • Sie haben mindestens das Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul erfolgreich abgeschlossen. Die Modulscheine erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes des BA Geistes- und Sozialwissenschaften.
  • Sie haben alle Nachweise die auf den Checklisten der jeweiligen Studienrichtungen genannt werden erbracht. 

Vorgehen:

Sie durchlaufen die Prozesse aus Szenario 1 und Szenario 2. Sobald Sie Zusagen haben, können Sie sich für eines der Ergebnisse beider Prozesse entscheiden. Es besteht sogar die Möglichkeit, ein Doppelstudium zu absolvieren und so beispielsweise im Studiengang BA Geistes- und Sozialwissenschaften mit der Studienrichtung Romanistik und dem Nebenfach Skandinavistik zu bleiben und parallel beispielsweise den BA Sinologie mit dem Nebenfach Japanologie zu studieren. Seien Sie sich hierbei allerdings des stark gesteigerten Workloads bewusst.

Ein Tipp:

Notieren Sie sich die Punkte, die für Ihre Variante, für Sie zu erledigen sind und machen sich eine Liste, was Sie davon wann erledigen werden. Es wäre schließlich schade wenn Ihnen Ihr gewünschter Studiengang entgeht, weil Sie zu spät die Initiative ergriffen haben.

Postalische Adresse:

Prüfungsamt BA Geistes- und Sozialwissenschaften am FB06
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main

E-Mail-Adresse:

pruefungsamtgogus@em.uni-frankfurt.de

Adresse Prüfungsamt:

Dominik Lux
Prüfungsamt BA Geistes- und Sozialwissenschaften
Raum: CAS 1.813 (Casino Campus Westend, 1. Stock)
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten

Kontakt


Dr. Johanna Scheel

Koordinatorin
Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften

Campus Westend | Casino 1.813 
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0)69 798 32943

scheel@em.uni-frankfurt.de

Mehr zur Person

Kontakt

Dominik Lux

Prüfungsamt
Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften

Campus Westend | Casino 1.813 
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0)69 798 33361
Fax: +49 (0)69 798 33358 

pruefungsamtgogus@em.uni-frankfurt.de

Prüfungsamt GO GuS

Kontakt

Studien-Service-Center (SSC)

Postadresse:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Studien-Service-Center 
60629 Frankfurt am Main

Besucheradresse:
Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.OG
Theodor-W.-Adorno-Platz 6

E-Mail für studentische Angelegenheiten:
ssc@uni-frankfurt.de

Telefonhotline:
069 / 798 - 3838