Sie arbeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz?
Sie benötigen eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Gemäß ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) Teil 4 müssen Arbeitgeber den Beschäftigten an Bildschirmgeräten in regelmäßigen Abständen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt anbieten. Danach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten der Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, wenn eine entsprechende Bescheinigung von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt vorliegt.
Diesbezüglich lassen Sie sich im Referat Arbeitsschutz einen Termin für die Vorsorge und Beratung bei der Arbeitsmedizinischen Sprechstunde geben.
Ihre Ansprechpartner*Innen im Referat Arbeitsschutz für Terminvergabe und Erstattungen/Rechnungen sind:
Frau Frau Anna Stürmer
Tel.: 069 798-13629 (erreichbar: Mo. – Fr. 10:00 Uhr – 12:00 Uhr; Mo. – Do. 13:30 Uhr -15:00 Uhr)
Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de
Wenn bei der Vorsorge festgestellt wird, dass Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie direkt eine Bescheinigung, mit der Sie sich in einer Apollo Optik-Filiale eine entsprechende Bildschirmarbeitsplatzbrille anfertigen lassen können. Zwischen Apollo-Optik und der Goethe-Universität besteht ein Rahmenvertrag.