Finanzielle Nöte
Stand 2021
Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung (z.B. BAföG) in Anspruch nehmen können, können die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantragen. Auch internationale Studierende aus EU- und aus Nicht-EU-Ländern können diese finanziellen Hilfen (bis zu 500 Euro) für die Monate bis einschließlich September 2021 beantragen (für jeden Monat ist die Überbrückungshilfe neu zu beantragen).
Bitte beachten Sie unbedingt: Die Belege müssen vollständig sein!
Bei der Antragstellung befindet sich zu den Kontoauszügen folgender Hinweis:
" Vollständige Kontoauszüge aller Ihnen zuzuordnenden Konten für den vollen Kalendermonat vor Antragstellung sowie den laufenden Monat, sodass der aktuelle Kontostand am Vortag des Antrags bzw. letzten Bankarbeitstag vor dem Tag der Antragstellung erkennbar wird."
Sie sollten unbedingt vor Absenden des Antrags Folgendes beachten:
- alle Kontoauszüge sind lückenlos einzureichen
- Saldo vom Vortag der Antragsstellung ist ersichtlich
- alle Umsätze sind aufgeführt
- Ihr Name muss erkennbar sein
Andernfalls kann das Studentenwerk die notwendigen Prüfungen nicht vornehmen.
Weitere Infos zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier auf der Seite des Studentenwerks.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zur Studienfinanzierung:
Weitere Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums und zur Überbrückung von finanziellen Notlagen finden Sie hier.
Kita-Notbetreuung
Alleinerziehende Studierende sind mit aktueller Verordnung für die Notbetreuung zugelassen. Alle Informationen, einschließlich zur Beantragung eines Notbetreuungsplatzes, finden Sie hier.
Auf der Website des Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie stets die akutellsten Informationen zu diesem Thema.
Psychotherapeutische Beratungsstelle
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der GU bietet Informationen rund um die Belastungen, die mit der aktuellen Situation einhergehen können, sowie zu diversen Hilfsangeboten, inklusive in anderen Sprachen. Covid 19-Ratgeber
Krisentelefon des Zentrums für Psychotherapie: 069 798 46666 (Mo-Fr 15-21 Uhr, Sa-So 16-20 Uhr).