Voraussetzungen:
Unterlagen:
Verfahren und Fristen:
Rechte und Pflichten:
Verlust der Titelführung:
keine Lehrtätigkeit ausgeübt wird (§ 26 S. 2. i.V.m. § 25 Abs. 2 S. 4 HHG). Die Dekanin/der Dekan informiert den/die Präsident/in über den Verlust des Titels.