Die Wahlbekanntmachung

Der Wahltermin, die Besonderheiten des Wahlverfahrens, der Ort und die Art der Bekanntmachung von Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie Zeit und Ort der Offenlegung des Wählerverzeichnisses, der Termine für die Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Frist für die Abgabe der Briefwahlunterlagen werden in einer Wahlbekanntmachung durch Aushang und in anderer geeigneter Form (Internetseite des Wahlamtes) veröffentlicht.

Für die universitären Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten sowie zu den studentischen Wahlen zum Studierendenparlament, zu den Fachschaftsräten und zum Rat des L-Netzes werden separate Wahlbekanntmachungen erstellt. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens drei Wochen vor Schließung des Wählerverzeichnisses.