Das Wählerverzeichnis

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Ernennung, Immatrikulation, Rückmeldung oder ein Gruppenwechsel nach dem Tag des Vorlesungsbeginns des Semesters erfolgt, in dem die Wahl stattfindet.

Das Wählerverzeichnis wird drei Wochen nach dem Aushang der Wahlbekanntmachung geschlossen. Es wird an fünf Arbeitstagen für jeweils mindestens vier Stunden im Wahlamt und in ausgewählten dezentralen Einrichtungen (z. B. in mindestens einer dezentralen Einrichtung pro Campus) offengelegt. Das vollständige Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt aus und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.