Gremien im Überblick

Im Rahmen der Gremienwahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten werden die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen (Statusgruppen/Wählergruppen) in Senat und Fachbereichsrat von den jeweiligen Mitgliedern gewählt.

Die Amtszeit der Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte beträgt zwei Jahre; die Amtszeit der Fachbereichsratsmitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr.


Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Universität betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ebenso überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums.

Im Senat sind 17 Mitglieder der Universität vertreten – ihm gehören neun Professorinnen bzw. Professoren, drei Studierende, drei wissenschaftliche Mitglieder und zwei administrativ-technische Mitglieder an.

Weitere Informationen finden Sie unter:  https://www.uni-frankfurt.de/36993316/Gremien


Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er ist u.a. zuständig für den Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen nach Anhörung des Organs der Fachschaft (Fachschaftsrat), Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, Abstimmung von Forschungsvorhaben, Vorschläge für die Entwicklungsplanung, Regelung der Benutzung von Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung, Entscheidung über Vorschläge von Berufungskommissionen zur Wiederbesetzung offener Stellen uvm.

Dem Fachbereichsrat der Fachbereiche 01 bis 16 gehören jeweils 13 Mitglieder an: sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied.