Studium im Ausland

Ein Auslandsaufenthalt während der Studienzeit ist sinnvoll und eine wertvolle Erfahrung, die man – erst mal im Berufsleben stehend – nicht mehr ohne weiteres nachholen kann. Die Integration in eine andere Gesellschaft und Kultur, den Alltag und das Studium weitgehend selbstständig in einer Fremdsprache bewältigen, einmal auf eine andere Art studieren, neue Freunde kennen lernen und Kontakte knüpfen, all das kann für das eigene Studium und auch darüber hinaus viele positive Impulse geben. Auch bei späteren Bewerbungen und der beruflichen Karriere finden Auslandsaufenthalte einen positiven Niederschlag.

In Gesprächen mit Studierenden, die im Ausland waren, ist immer wieder zu hören, dass der Auslandsaufenthalt mitunter ganz unerwartete neue Erfahrungen gebracht hat. Ein gewisser Mut und Aufgeschlossenheit gehören jedoch dazu, wenn man sich entschließt, für längere Zeit ins Ausland zu gehen.

Wer im Ausland studieren will, muss früh mit der Planung und Vorbereitung anfangen, d. h. ungefähr eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Dies ist begründet durch die Bewerbungstermine und Bearbeitungsfristen bei Stipendienprogrammen oder den ausländischen Hochschulen.

Für nahezu alle Stipendien- bzw. Austauschprogramme wird ein bei Antritt des Aufenthaltes abgeschlossenes Grundstudium vorausgesetzt. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Studiums empfiehlt sich bei Bachelor-Studiengängen eine Bewerbung für eines der vielfältigen Stipendienprogramme ab Ende des 1. Semesters. In vielen Ländern ist das Studium in Studienjahren organisiert, daher sollte ein Auslandsstudienaufenthalt sinnvollerweise im Wintersemester starten.

Graduierten bietet sich die Möglichkeit, einen Teil des Masterstudiums im Ausland zu absolvieren oder im Rahmen einer Promotion ins Ausland zu gehen.

Mehr Informationen und Beratung: Global Office


Urlaubssemester

Es kann viele Gründe geben, das Studium unterbrechen zu müssen: ein studienbezogener Auslandsaufenthalt, Engagement in der studentischen Selbstverwaltung, Mutterschutz und Elternzeit, Kadersport oder eine Erkrankung.

Alle wichtigen Infos und Regelungen sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

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