Infos für Neu- und Ersteinschreiber

Ihre Studienunterlagen enthalten:

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Die ausgehändigten Stammdatenblätter sollten Sie aufbewahren. Diese dienen als Studiennachweis, sie sind gegebenenfalls anlässlich der Anmeldung zur Abschlussprüfung dem zuständigen Prüfungsamt vorzulegen.

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Sofern Sie bereits studiert haben, weisen Sie Ihr Prüfungsamt auf diese Studienzeiten/Studienleistungen (auch nicht erzielte) hin. Lassen Sie sich diesbezüglich auch hinsichtlich Ihres Studienaufbaus beraten.

HINWEISE:

  • Studierende des Fachbereich 01 Rechtswissenschaft: Hauptfach- und Nebenfachstudierende des Fachbereichs 01 Rechtswissenschaft müssen sich nicht bei ihren Prüfungsämtern melden, sondern erhalten eine Einladung zur Einführungsveranstaltung mit allen weiteren Informationen per Post.
  • Studenten des Fachbereichs 02 Wirtschaftswissenschaften: Hauptfachstudierende des Fachbereichs 02 Wirtschaftswissenschaften müssen sich nicht bei ihrem Prüfungsamt melden, sondern erhalten eine Einladung zur Einführungswoche (E! Woche) sowie zum Mathematik-Vorkurs mit allen weiteren Informationen per Post.
  • Erstsemester des FB 03 Gesellschaftswissenschaften: Hauptfach- und Nebenfachstudierende des Fachbereichs 03 müssen sich nicht bei ihrem Prüfungsamt melden, sondern erhalten eine Einladung zur Orientierungsveranstaltung mit allen weiteren Informationen per Post oder E-Mail.
  • Erstsemester des FB 04 Erziehungswissenschaften: Hauptfach- und Nebenfachstudierende des Fachbereichs 04 müssen sich nicht bei ihrem Prüfungsamt melden, sondern erhalten eine Einladung zur Orientierungsveranstaltung mit allen weiteren Informationen per Post oder E-Mail.
  • Erstsemester des FB 16 Medizin/Zahnmedizin: Alle Informationen insbesondere zur Online Anmeldung für Lehrveranstaltungen finden Sie hier

Beachten Sie hierbei allerdings bitte generell: Eine Immatrikulation ist nicht möglich und ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Aufnahme zurückzunehmen, wenn Sie bereits zum Zeitpunkt der Immatrikulation in dem gewählten Studiengang an einer deutschen Hochschule eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung i.S.d. jeweiligen gültigen Studien- und Prüfungsordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main endgültig nicht bestanden haben. Sie sind auch verpflichtet, die Goethe-Universität (das zuständige Prüfungsamt) unverzüglich darüber zu informieren, wenn es sich nachträglich herausstellt, dass Sie an einer deutschen Hochschule in dem gewählten Studiengang eine für die Fortsetzung des Studium erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung  i.S.d. jeweiligen gültigen Studien- und Prüfungsordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main endgültig nicht bestanden haben!

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Die Studien- und Semesterbescheinigungen können als Immatrikulationsnachweis für die Kindergeldkasse, Finanzamt etc. verwendet werden.

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Die Bafög-Bescheinigung ist dem Antrag auf Ausbildungsförderung beizufügen; sofern ein entsprechender Antrag im Studentenwerk – Amt für Ausbildungsförderung – eingereicht wird.

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Die Wahlbenachrichtigung findet nur Anwendung, wenn Wahlen stattfinden. Bitte beachten Sie die Wahl-Termine. Überprüfen Sie bitte auch, ob Sie im angegebenen Fachbereich Ihr Wahlrecht ausüben wollen.

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Das Stammdatenblatt weist ferner den Verwendungszweck für die Überweisung des Semesterbeitrages für das jeweils nächste Semester aus. Bei der Überweisung des Semesterbeitrags geben Sie bitte ausschließlich den im Stammdatenblatt angegebenen Verwendungszweck linksbündig ein. Der überwiesene Semesterbeitrag wird dann automatisch Ihrem Studienkonto zugebucht. Sobald Sie zum angegebenen Verwendungszweck weiteren Text hinzufügen, muss der Beitrag Ihrem Studienkonto manuell zugebucht werden. Die führt in der Regel zu zeitlichen Verzögerungen bei der Verbuchung des Geldeingangs und damit Ihrer Rückmeldung!
Die Höhe der Beiträge, sowie die entsprechenden Bankverbindung können Sie hier nachlesen. Die Rückmeldung zu einem Sommersemester beginnt am 01.01. und endet am 31.01., zu einem Wintersemester am 01.07. und endet am 31.07.
Nach diesen Fristen ist nur noch eine verspätete Rückmeldung (Sommersemester vom 01.02. bis 28.02 und Wintersemester vom 01.08. bis 31.08) mit einer Säumnisgebühr in Höhe von € 30,-- möglich (Nachfrist = Ausschlussfrist). Sollte bis zu diesen Ausschlußfristen Ihr Semesterbeitrag nicht verbucht sein, erfolgt seitens der Universität die Zwangs-Exmatrikulation!

Nach Eingang und Verbuchung des Semesterbeitrages können Sie Ihr Stammdatenblatt mit Studien- und Semesterbescheinigungen hier selbst abrufen.

Achtung: 
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das digitale Semesterticket. Dieses ersetzt den bisherigen Ticketaufdruck auf der Goethe-Card.

> Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Verkehrsreferats

Eine Validierung der Goethe-Card ist in diesem Zusammenhang künftig weiter möglich und auch nötig (Gültigkeit als Studierendenausweis), wegen der Umstellung auf das digitale Ticket diesmal zu einem späteren Zeitpunkt als gewohnt. Eine Validierung für das Sommersemester ist ab 01.04 möglich.

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Studierende, bei denen eine Datenänderung erforderlich ist (Adress– oder Familienstandsänderung), können dies entweder hier selbst vornehmen oder mittels Formular im Studierendensekretariat unter Beifügung des entsprechenden amtlichen Nachweises (Namensänderung) bekannt geben.

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RMV-ASTA-Semesterticket. Alle Studierende zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt das digitale Studierendenticket ein ganzes Semester als Fahrkarte.

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Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind und bleiben wollen, müssen Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Studierende befreien lassen. Zuständig für die Befreiung sind alle Ersatzkassen (z.B. AOK, DAK, BEK, TK, etc). Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

Beachten Sie bitte auch: Sollten Sie zu Beginn Ihres Studiums privat krankenversichert sein, aber in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen, können Sie diesen Wechsel nur innerhalb von 3 Monaten (!) nach Aufnahme des Studiums beantragen! Spätere Anträge werden von den gesetzlichen Kassen abgelehnt, Sie müssen weiterhin privat versichert bleiben.

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Unser Chatbot "GUDI" beantwortet Fragen rund um den Studienbeginn!

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Informationen für beeinträchtigte Studieninteressierte und Studierende finden Sie auf unseren Seiten "Inklusive Hochschule"

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