FAQ Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbung erfolgt bei den meisten Studiengängen online über unsere Bewerbungsmaske. Hier finden Sie genaue Informationen zum Ablauf des Verfahrens.

Einige Studiengänge erfordern einen gesonderten Bewerbungsweg über die Stiftung für Hochschulzulassung:
DOSV
ZV-Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie)

Im Studienangebot ist angegeben, unter welches Verfahren der gewünschte Studiengang fällt.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für Internationale Studierende finden Sie auf den Seiten des Global Office.

Die Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge sind beim jeweiligen Studiengang erläutert. Eine Übersicht der Masterstudiengänge finden Sie hier.
Eine Erklärung zum Uni-NC und die Verfahrensergebnisse der letzten Semester finden Sie auf dieser Seite
Die Verfahrensergebnisse der ZV-Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) finden Sie auf den Seiten von Hochschulstart.

Nachdem alle Studienbewerber*innen erfasst wurden, wird eine Rangliste erstellt. Aufgrund dieser werden die Zulassungen ausgesprochen. Es gibt unterschiedliche Quoten, nach denen zugelassen werden kann. Beispielsweise kann eine Zusage nach Leistung (N.C.) oder nach Wartezeit (Semesteranzahl zwischen Abitur und Beginn des Studiums) erfolgen. 

Der N.C. wird nicht von der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich nach Erstellung der Ranglisten aus dem Verhältnis Bewerberanzahl zu Studienplätzen. 

Eine Übersicht über den Stand des Vergabeverfahrens finden Sie auf unserer Homepage.

Die Unterlagen für die Einschreibung in den grundständigen NC-Fächern müssen zwingend postalisch eingereicht werden. Ein Scan per E-Mail ist nicht ausreichend!
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze unbesetzt, z.B. weil einzelne Bewerber den Studienplatz nicht annehmen, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Hierfür ist keine erneute Bewerbung erforderlich. Am Nachrückverfahren nimmt jede*r Studienbewerber*in automatisch teil.

Sollten nach den Nachrückverfahren noch immer Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese per Losverfahren vergeben. Hierfür müssen Sie sich erneut online bewerben. Die Fristen sind individuell und werden auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Studiengänge, die nicht auf der Webseite zum Losverfahren aufgeführt werden, nehmen nicht am Losverfahren teil. Das gilt insbesondere für die ZV-Studiengänge Medizin und Zahnmedizin.

Ja, das nennt sich Doppelstudium. Wie Sie ein Doppelstudium beantragen können, finden Sie hier erklärt

Wenn Sie sich für einen zweiten Studiengang über Hochschulstart bewerben, können Sie nach der Zulassung im Rahmen der Annahme des Studienplatzes unkompliziert im Studierendensekretariat ein Doppelstudium beantragen.


Bitte schreiben Sie eine formlose E-Mail an das Studierendensekretariat mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und dem Studiengang, den Sie gerne abgeben möchten.

E-Mail-Adresse: sli@uni-frankfurt.de
Titel der E-Mail: Abgeben des Studiengangs XY.

Bitte vergessen Sie nicht, sich für das nächste Semester zurückzumelden, damit Sie Ihren anderen Studiengang auch wirklich behalten. Infos zu Rückmeldung finden Sie hier


Das geht an der Goethe-Universität – vorausgesetzt, Sie studieren nicht einen namens- und abschlussgleichen Studiengang. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein zulassungsbeschränktes oder ein freies Fach handelt. 

Da die Regelungen dazu aber unterschiedlich ausfallen können, sollten Sie sich auch bei der anderen Uni informieren.

Nein, die Verfahren laufen unabhängig voneinander. Sie mindern Ihre Chance nicht durch die Annahme eines Studienplatzes – und Sie können im Falle einer Zulassung ins zweite Fach auch unkompliziert wechseln.

Sollten Sie sich für einen Kombinationsstudiengang beworben haben (Lehramt oder Bachelor Hauptfach mit Nebenfach) und nur in einem der gewünschten Fächer eine Zulassung erhalten haben müssen Sie für die Online-Immatrikulation ein jeweils alternatives, zulassungsfreies Fach angeben. Dies erfolgt im Bewerbungsportal über den Button „Alternative Fachkombination prüfen“. Nach der Wahl eines Alternativfaches muss im Anschluss die Online-Immatrikulation durchlaufen und der Antrag auf Immatrikulation an das Studierendensekretariat gesendet werden kann. Achtung: Bei der Fächerangabe müssen Sie das Fach, für das Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, erneut mit angeben! (Siehe Punkt 5. auf dieser Seite

Sollten Sie im Nachrückverfahren für das ursprüngliche gewünschte Fach zugelassen werden, können Sie unkompliziert wechseln.


Die zuständigen Berater*innen der Zentralen Studienberatung unterstützen Sie gerne bei der Entscheidungsfindung. Ansprechpartner*innen und Sprechstunden finden Sie unter desem Link.

Das müssen Sie gar nicht. Wenn die in Ihrem Bescheid genannte Frist zur Einschreibung abläuft, wird der Studienplatz automatisch frei und in einem Nachrückverfahren einem anderen Bewerber zugeteilt. Da das Nachrückverfahren vor Ende der Einschreibefrist ohnehin nicht eröffnet werden kann, bringt eine Abmeldung keine Vorteile.
Sie können sich in einen freien Studiengang  einschreiben und nehmen trotzdem noch am N.C.-Verfahren der Studiengänge, für die Sie sich vorher beworben haben, teil, bis diese abgeschlossen sind.