FAQ Einschreibung, Krankenversicherung und Goethe-Card/IT-Services

Einschreibung | Immatrikulation

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verfahrensablauf für grundständige Studiengänge und DOSV-Studiengänge.

Bewerber*innen in ZV-Studiengänge erhalten alle notwendigen Informationen mit dem Zulassungsbescheid.

Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Immatrikulationsantrag aufgeführt.

Für alle Fächer gilt:

  • Überweisungsbeleg des Semesterbeitrags (Höhe und Bankverbindung sind im Bescheid angegeben)
  • Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse (oder Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht)
  • Antrag zur Goethe-Card
  • Falls Sie schon studiert haben: Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • Für Bewerber*innen ohne deutsche HZB: beglaubigte Kopie des DSH-Zeugnis oder gleichgestellten Zeugnisses

Abhängig vom gewünschten Studienfach kommen ggf. weitere Unterlagen hinzu, z.B. Nachweis über Sprach- und Eignungsprüfungen, OSA-Zertifikate etc.


Nein, bereits bei uns vorliegende Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Eine persönliche Einschreibung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind alle gemäß im Immatrikulationsantrag genannten Unterlagen postalisch einzureichen.
 
In den ZV-Studiengängen ist ebenfalls keine persönliche Einschreibung erforderlich. Hier können die benötigten Unterlagen fristwahrend vorab per E-Mail an sli@uni-frankfurt.de versendet werden (gilt nur für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie).

Die Unterlagen müssen bei uns innerhalb der Einschreibefrist (siehe Bescheid) postalisch eingegangen sein (Achtung: Ausschlussfrist – sind die Unterlagen nicht rechtzeitig da, verfällt Ihr Studienplatz!). Es ist nicht möglich, sie stattdessen per E-Mail zu schicken.

Sie können lediglich zusätzlich zur Fristwahrung die Unterlagen per Mail an sli@uni-frankfurt.de schicken. Das entbindet Sie aber nicht vom rechtzeitigen Versand auf dem Postweg.

Bitte nutzen Sie den ganz normalen Postweg. Einschreiben oder andere Sendungsformen mit persönlicher Aushändigung können nicht entgegengenommen werden. Falls Sie befürchten, dass die Sendung auf dem Postweg verloren geht, schicken Sie die Unterlagen einfach zusätzlich per E-Mail an sli@uni-frankfurt.de.

Außer bei Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist eine persönliche Immatrikulation nicht notwendig. Die Einschreibung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags und der Zusendung der noch erforderlichen Unterlagen, die im Zulassungsbescheid angefordert werden. Sie haben die Möglichkeit sich den Zulassungsbescheid vorab per Email schicken zu lassen. Wenn Sie die noch erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation mit sich führen, können Sie sie uns auch aus dem Ausland per Post zukommen zu lassen. Einfacher ist es, wenn Sie dafür sorgen, dass sich jemand zu Hause um Ihre Post kümmert und bevollmächtigt ist, die Immatrikulation für Sie vorzunehmen. Ein Formular für die Vollmacht finden Sie unter diesem Link. Bitte legen Sie bereits vor Ihrem Urlaub alle noch erforderlichen Unterlagen bereit, die für die Immatrikulation benötigt werden (unter anderem eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), eventuell zusätzlich erforderliche Nachweise (Eignungsprüfungen, Sprachnachweise, etc.) und falls Sie schon studiert haben: Studienbuch mit Stammdatenblatt und Abgangsvermerk/Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule).

Mittels Vollmacht kann auch die persönliche Immatrikulation in ZV-Studiengänge vorgenommen werden. Lediglich der Antrag zur Goethe-Card muss von Ihnen persönlich unterschrieben und kann nachgereicht werden.


Auf unserer Homepage können Sie sich unter dem Punkt „Stand meiner Bewerbung“ mit Ihrer Bewerbernummer und Ihrem Geburtsdatum einloggen. Hier sehen Sie, welche Verfahren bereits stattgefunden haben, ob Sie eine Zulassung erhalten haben und welche Unterlagen von Ihnen bereits vorliegen. Über fehlende Unterlagen werden Sie zudem per E-Mail vom Studierendensekretariat informier.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Nein, wir können den Semesterbeitrag leider nicht in bar entgegennehmen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum im Bescheid genannten Termin auf das im Zulassungsbescheid angegebene Konto.
Natürlich, wichtig ist der richtige Verwendungszweck.
Beantragen Sie in diesem Fall bitte die Rückzahlung der Überzahlung.

Überweisen Sie bitte, wenn Sie zu wenig überwiesen haben, den Differenzbetrag schnellstmöglich. Bei Überweisungen in der Säumnisfrist (August zum Wintersemester, Februar zum Sommersemester) denken Sie bitte an die Säumnisgebühr in Höhe von 30 EUR.

Bei einer falschen Angabe, z. B. im Falle des Verwendungszwecks, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszuges postalisch oder per E-Mail an sli@uni-frankfurt.de zu. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Nein, der Semesterbeitrag ist personengebunden, Sie müssen ihn nur einmal pro Semester bezahlen.
Bei einem Doppelstudium können Sie einen der beiden Studiengänge unkompliziert wieder abgeben und so wieder zu einem einfachen Studium zurückkehren, indem Sie uns Ihren Wunsch formlos per E-Mail mitteilen. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer an und machen Sie eine eindeutige Aussage dazu, welchen Studiengang Sie abgeben und welchen Sie behalten möchten.
 
Bitte beachten Sie folgende Fristen für Ihre Mitteilung:
  • Aufgabe des Faches zum folgenden Wintersemester:
    E-Mail spätestens bis zum 30.09.
  • Aufgabe des Faches zum folgenden Sommersemester:
    E-Mail spätestens bis zum 31.03.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung jeweils bereits erfolgt sein muss.
Nein, in Hessen gibt es keine zusätzlichen Gebühren für Zweitstudierende. Sie zahlen den regulären Semesterbeitrag.

Beantragen Sie bitte in diesem Fall einen Rücktritt von der Immatrikulation und die Rückzahlung der Beiträge.

Füllen Sie die Anträge bitte aus und senden Sie sie uns mit den nötigen Unterlagen (Kopie Überweisungsträger Semesterbeitrag, Stammdatenblatt und Goethe-Card) zu.


Wenn alle Unterlagen und der Semesterbeitrag fristgerecht bei uns eingegangen sind, überprüfen wir Ihre Unterlagen und senden Ihnen i.d.R. innerhalb von 10 Tagen Ihre Studienunterlagen (Stammdatenblatt etc.) zu. Über die Fertigstellung der Goethe-Card erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung des HRZ.
Die Fachbereiche bieten Orientierungsveranstaltungen an, um Ihnen den Einstieg in das Studium zu erleichtern, darunter fällt auch das Gestalten des Stundenplans. Zudem lesen Sie Ihre Studienordnung und besprechen eventuelle Unklarheiten mit Ihrem/r Studienfachberater/in des Fachbereichs

Krankenversicherung für Studierende

Die Bescheinigung stellt Ihre Krankenkasse aus.

Auf der Bescheinigung müssen Ihre Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer der Krankenkasse stehen. Nach Beginn des Semesters meldet die Hochschule Ihre Einschreibung automatisch an Ihre Krankenkasse. Sollte die Krankenkasse von Ihnen direkt einen Nachweis über die Einschreibung verlangen, reicht es in der Regel aus, wenn Sie dort eine Studienbescheinigung vorlegen.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen (auch für privat krankenversicherte Studierende) auf dieser Seite.

Nein, die „Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ ist ein spezielles Formular, das Ihnen von der Krankenkasse ausgestellt wird. Eine einfache Mitgliedsbescheinigung oder eine Kopie der Versichertenkarte dürfen wir nicht akzeptieren.

EU-Bürger können die Europäische Krankenversicherung (European Health Insurance Card / EHIC) einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier

Nicht EU-Bürger müssen während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung abschließen.

Goethe-Card | IT-Services

Mit dem HRZ-Account (HRZ = Hochschulrechenzentrum) können Sie die IT-Services der Goethe-Universität nutzen. Dazu gehört die Goethe-Card (Studierendenausweis) und auch Ihre studentische Mailadresse. Hier finden Sie Informatinen des HRZ


Für Erstsemester gilt, dass Sie nach erfolgreicher Bewerbung für einen Studienplatz an der Goethe-Universität, die Goethe-Card vom Studien-Service-Center (SSC) erhalten. Aktuell wird die Goethe-Card den Erstsemestern per Post an Ihren Wohnsitz zugesandt. Für internationale Studierende gilt, dass Sie von uns kontaktiert werden.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Studium eine neue Goethe-Card benötigen, müssen Sie beim Studien-Service-Center (SSC) 35 Euro Verwaltungskosten zahlen und erhalten dann vom Goethe-Card Service eine neue Karte.

Bitte beachten Sie die Webseiten des HRZ und die Informationen des Bereichs SLI. 


Bei technischen Fragen (z. B. Probleme mit dem Account) wenden Sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum 
E-Mail: qis-admin@rz.uni-frankfurt.de.

Bei Fragen oder Problemen inhaltlicher Art zu dem Lehrangebot sowie zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachbereich oder an das zuständige Dekanat.

Bei inhaltlichen Fragen im Bereich Prüfungsverwaltung wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.

Die Goethe Card müssen Sie uns mit dem Antrag auf Exmatrikulation nur zuschicken, wenn Sie Ihre Goethe-Card für das Folgesemester validiert haben. Sonst können Sie die Goethe-Card behalten, da ihr Ticket bis zum Ende des noch laufenden Semesters genutzt werden kann.