Prof. Dr. Philipp B. Donath

Foto dr  philipp b  donath

Kurzbiographie

Herr Prof. Dr. Philipp B. Donath hat in Dresden und Frankfurt am Main Rechtswissenschaft, Geschichte und Französisch studiert. Er war sodann am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann) sowie am Wilhelm-Merton-Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung an der Goethe-Universität tätig und hat dort im Internationalen Wirtschaftsrecht promoviert. Nach dem juristischen Referendariat – unter anderem beim Regierungspräsidium Darmstadt im Bereich Soziales und Flüchtlinge sowie in der Zentrale der Deutschen Bundesbank – arbeitete er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Leipzig mit Schwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Öffentlichen Recht. Er war gleichzeitig wissenschaftlicher Berater in der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung im Landtag in Wiesbaden (2016-2018) und hat dabei an der Modernisierung der Landesverfassung sowie am Erhalt ihres spezifischen wirtschafts-und sozialrechtlichen Kerns mitgewirkt. Als Referent und Gutachter ist er deutschlandweit zu Fragen der sozialen Rechte und der Grundrechte, insbesondere Minderjähriger, aktiv.

E-Mail: Donath@eada.uni-frankfurt.de


Veröffentlichungen (Auswahl):

  • Proliferation und Legitimation der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit–Grundlagen einer transnationalen judikativen Legitimitätskonzeption. Berlin, Duncker & Humblot 2016, zugl. Diss. Goethe-Universität Frankfurt am Main 2014[summa cum laude].
  • Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei und die auf ihm beruhenden Individualrechte türkischer Staatsangehöriger in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 44 (2017), 17, S. 497-516.
  • Unionsrecht hat nicht immer Vorrang: EuGH zum Verhältnis von EU-Recht und nationalem Rechtin: Legal Tribune Online (LTO) vom 05.12.2017,abrufbar unter:https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c4217-vorrang-gesetz-europaeisches-nationales-recht-europa-eu-union/
  • Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 10. Mai 2017 und das Verhältnisvon Bundes- und Landesgrundrechten – Zur Autonomie der Hessischen Verfassung imArbeitskampfrechtin: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), Ausgabe4/2017, S. 307-328.
  • Internationaler Investitionsschutz(mit Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann),in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 1: ÖffentlichesWirtschaftsrecht, 4. Auflage 2019.
  • Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehörenin: Steinbeis u. a., Verfassungsblog 2020/1/01,abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/warum-kinderrechte-ins-grundgesetz-gehoeren/.