Prof. Dr. Philipp B. Donath
Kurzbiographie
Herr Prof. Dr. Philipp B. Donath hat in Dresden und Frankfurt am Main Rechtswissenschaft, Geschichte und Französisch studiert. Er war sodann am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann) sowie am Wilhelm-Merton-Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung an der Goethe-Universität tätig und hat dort im Internationalen Wirtschaftsrecht promoviert. Nach dem juristischen Referendariat – unter anderem beim Regierungspräsidium Darmstadt im Bereich Soziales und Flüchtlinge sowie in der Zentrale der Deutschen Bundesbank – arbeitete er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Leipzig mit Schwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Öffentlichen Recht. Er war gleichzeitig wissenschaftlicher Berater in der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung im Landtag in Wiesbaden (2016-2018) und hat dabei an der Modernisierung der Landesverfassung sowie am Erhalt ihres spezifischen wirtschafts-und sozialrechtlichen Kerns mitgewirkt. Als Referent und Gutachter ist er deutschlandweit zu Fragen der sozialen Rechte und der Grundrechte, insbesondere Minderjähriger, aktiv.
E-Mail: Donath@eada.uni-frankfurt.de
Veröffentlichungen (Auswahl):
- Proliferation und Legitimation der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit–Grundlagen einer transnationalen judikativen Legitimitätskonzeption. Berlin, Duncker & Humblot 2016, zugl. Diss. Goethe-Universität Frankfurt am Main 2014[summa cum laude].
- Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei und die auf ihm beruhenden Individualrechte türkischer Staatsangehöriger in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), 44 (2017), 17, S. 497-516.
- Unionsrecht hat nicht immer Vorrang: EuGH zum Verhältnis von EU-Recht und nationalem Rechtin: Legal Tribune Online (LTO) vom 05.12.2017,abrufbar unter:https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c4217-vorrang-gesetz-europaeisches-nationales-recht-europa-eu-union/
- Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 10. Mai 2017 und das Verhältnisvon Bundes- und Landesgrundrechten – Zur Autonomie der Hessischen Verfassung imArbeitskampfrechtin: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), Ausgabe4/2017, S. 307-328.
- Internationaler Investitionsschutz(mit Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann),in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 1: ÖffentlichesWirtschaftsrecht, 4. Auflage 2019.
- Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehörenin: Steinbeis u. a., Verfassungsblog 2020/1/01,abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/warum-kinderrechte-ins-grundgesetz-gehoeren/.